Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 99
zu schicken, und wir haben dann das Thema 50+ am Arbeitsmarkt oder beim AMS.
Also ich halte das absolut für menschenwürdig und sozial, hier diese Möglichkeit zu bieten. Es gibt ganz klar vorgeschriebene Richtlinien und Gesetzesvorgaben, wie hier vorzugehen ist. Das ist nicht einfach eine willkürliche Sache, die wir hier vornehmen können oder die hier die Verwaltung vornehmen kann, sondern eine, die ganz, ganz klar geregelt ist. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Zum betrieblichen Gesundheitsmanagement möchte ich noch etwas sagen, oder zu dem Thema Frühpensionierungen. Ich glaube, die Menschen - weil es auch von den NEOS angesprochen wurde - haben sehr wohl ein Recht darauf, dass sie sich darauf verlassen können, dass ihre Dienstverträge auch in Zukunft gelten. Also dieser Eingriff, der hier gefordert wurde vom Kollegen Wiederkehr - ins Dienstrecht einzugreifen oder sogar ins Pensionsrecht -, das halte ich für ziemlich heftig, muss ich sagen. Das ist eine gefährliche Androhung, die hier getätigt wurde.
Ich glaube, dass es da ganz wichtig ist, dass Menschen, die bei der Stadt Wien arbeiten (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wenn er gefällig ist, kriegt er was ...), sich darauf verlassen können, was sie in Zukunft verdienen werden, wie ihre rechtlichen Bestimmungen sind (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wir wollen Rechtsansprüche, so wie immer!), wenn sie in Pension gehen, und was sie dann auch davon zu erwarten hätten. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Keine Almosen! Rechtsansprüche!)
Ja, das ist ohnehin ein Rechtsanspruch. Ich habe ja, glaube ich, laut und deutlich gesagt, dass es hier ganz klare rechtliche Bedingungen gibt. Es ist ganz klar geregelt (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Und wer entscheidet es?), wie hier die Pensionsanpassungen bei der Stadt Wien erfolgen. Das gefällt Ihnen nicht, Sie wollen es schlechter. Gut, sie wollen es schlechter für die Bediensteten, das muss man auch einmal laut sagen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wir wollen Rechtsansprüche und keine Almosen!)
Damals noch die SPÖ-Alleinregierung hat sich entschlossen, hier einen anderen Weg zu gehen. Der wurde von den GRÜNEN unterstützt und wird auch bis zum heutigen Tag unterstützt. Bitte, nehmen Sie hier nicht den Bediensteten beziehungsweise den Menschen, die in Zukunft in Pension gehen, diese Perspektive, wie das zu erfolgen hat. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das heißt dann, jedes Jahr betteln gehen! Die Menschen gefügig machen!)
Ich komme nun zum Kernstück dieses wirklich sehr umfangreichen Geschäftsstücks, das uns heute hier vorliegt und das wir auch beschließen werden, und zwar zum Dienst- und Besoldungsrecht.
Ich halte diesen Schritt, der in der vorigen Regierungsperiode tatsächlich gegangen wurde, also den ersten, der schon gesetzt wurde und im rot-grünen Regierungsübereinkommen 2015 festgeschrieben wurde, für einen sehr, sehr essenziellen, für einen sehr grundsätzlichen. Wir haben damit wirklich wichtige Weichen gestellt und einen fundamentalen, ich finde, wirklich fundamentalen Systemwechsel initiiert. Der ist aus meiner Sicht notwendig, ja, und wir haben eine Zeit lang darauf warten müssen. Ich werde Ihnen auch erklären, wie es dazu gekommen ist. Aber das, was wir heute zum Beschluss vorgelegt bekommen, ist in der Tat sehr historisch! Historisch, und das möchte ich einfach von dieser Stelle unterstreichen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Ich glaube, dass das vielleicht von außen in der Art und Weise nicht wahrgenommen werden kann, wie es dem Kollegen Hursky und mir, die wir dieses Projekt politisch begleiten durften, möglich ist. Ich gebe zu, ich hätte das vielleicht so nicht erkannt, und ich gestehe auch von dieser Stelle, es ist dermaßen umfangreich, es ist dermaßen komplex, dass ich mir da überhaupt nicht anmaßen kann, was hinter diesem Projekt tatsächlich steht.
Umso mehr freue ich mich wirklich, dass es heute ins reale Leben gelassen wird und hier dieser große Schritt, der ein Teil eines großen Reformprojekts der rot-grünen Stadtregierung ist, heute beschlossen wird. Es werden ab 2018 alle neu Beschäftigten bei der Stadt Wien davon profitieren. Das sind an die 2.900 Menschen - so die Schätzung, wenn man das heranzieht, was derzeit an Neuaufnahmen jährlich gemacht wird.
Ich verstehe schon die Frage: Na ja, warum ist denn das nicht für alle gelungen? Ich kann das durchaus nachvollziehen, dieser Nebengebührenkatalog ist tatsächlich ein Riesen-Riesen-Ding. Der Nebengebührenkatalog war ja auch mit ein Anlass - aber sicher nicht der einzige -, die Frage zu stellen: Ist es sinnvoll, das alte System fortzuführen in die nächsten Jahrzehnte? Oder fangen wir neu mit etwas anderem an?
Der Magistrat und die Unternehmungen, die da involviert sind, das ist ja keine Minigemeinde. Wir haben es da mit einer Bewertung von Arbeitsplätzen an die über 65.000 - das ist also wirklich gigantisch -, und wir haben es mit Berufsgruppen an die 250 zu tun. Das ist ja mit nichts anderem vergleichbar, weder im öffentlichen Dienst noch auch in der Privatwirtschaft. Also es gibt fast keinen Beruf in der Gemeinde Wien und in den Unternehmungen, den es nicht gibt.
Das sollte man sich vor Augen halten, wenn man den Ruf nach völliger Umstellung äußert, denn so viele Menschen in ein neues System zu transferieren und diese Übertritte zu ermöglichen, das ist vielleicht der zweite Schritt, aber es ist auf alle Fälle nicht der erste Schritt. Seien wir uns ehrlich: Es kostet auch etwas. Das ist etwas, was ich mir selbst natürlich auch wünsche, dass wir das schneller machen können, insbesondere nicht zum Nachteil der bestehenden Belegschaft. Aber man muss auch der Realität ins Auge sehen, dass nur die Vorteile halt gerade jetzt, in der aktuellen Finanzsituation, nicht möglich sind.
Es sind beide Systeme mit Vor- und Nachteilen. Wir haben das ja am Anfang der Reform überprüfen lassen: Wie gut ist denn das alte System? Das alte System ist mit absoluten Stärken versehen, und es hat natürlich auch Schwächen, denn sonst würden wir überhaupt keine Reform je angedacht haben. Zu diesen Stärken
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