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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 99

 

Ich bin toleranter und sage dazu: Diskutieren kann man alles - aber für mich persönlich gesehen, ist das nicht wirklich vergleichbar. Es ist nicht zuletzt auch deswegen nicht vergleichbar, weil ein Landtag, wie wir alle wissen, eine gesetzgebende Körperschaft ist, was ein Bezirk nicht ist. Dieser ist daher ausschließlich ein Instrumentarium der Verwaltung. Daher würde ich schon dieses Argument verwenden und ich könnte hunderte folgen lassen, warum man das nicht so ohne Weiteres vergleichen kann.

 

Das ist aber ohnehin eher eine politiktheoretische Diskussion. In der Praxis kann ich mir vorstellen, dass man durchaus auch Übereinstimmungen erzielt, wenn man sich hinsetzt und schaut, welche Aufgaben wir jetzt noch verteilen können. Im Moment ist die Realität, dass - unabhängig von der politischen Zugehörigkeit des Vorstehers - Wünsche eher zu einer Rezentralisierung herangetragen werden, also in die umgekehrte Richtung. Es soll mir das eine wie das andere recht sein, nur unter dem Diktat der Finanzen würde ich das allerdings nicht diskutieren wollen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.

 

9.14.00†Amtsf. StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP - 03947-2017/0001 - KFP/LM), die von Herrn Abg. Dr. Aigner gestellt wurde und an die Frau Amtsführende Stadträtin der Gruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet ist. (Die Kosten für die steuerfinanzierte Mindestsicherung explodieren vor allem in Wien. Bereits mehr als die Hälfte der Anspruchsberechtigten hat nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Anders als im Bereich der Sozialversicherung ist bei der Mindestsicherung die Leistung von Beiträgen nicht erforderlich. Die starke Zunahme bei nichtösterreichischen Beziehern liegt in erster Linie am Zuwachs bei den Asylberechtigten, die noch nie in unser Sozialsystem eingezahlt haben und daher nicht Teil der österreichischen Solidargemeinschaft sind. Umso verstörender sind Berichte in den Medien, denen zu Folge Asylwerber Millionenbeträge aus der Mindestsicherung in ihre Heimatländer überweisen, um ihre Familien zu unterstützen. Offenkundig sind die Geldleistungen aus der Wiener Mindestsicherung so hoch, dass auch Menschen in fernen Ländern davon profitieren können. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um diesen offenkundigen Missbrauch Wiener Steuergelder in Hinkunft zu unterbinden?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter!

 

Leistungen nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz stehen grundsätzlich nur österreichischen Staatsbürgerinnen und österreichischen Staatsbürgern zu. Im § 5 Abs. 2 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes ist geregelt, welche Personen den österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt sind. Der Gleichstellungstatbestand ist erfüllt, wenn sich die Personen rechtmäßig im Inland aufhalten und die Einreise nicht zum Zweck des Sozialhilfebezuges erfolgt ist. AsylwerberInnen zählen nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 5 Abs. 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz und erhalten demnach auch keine Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung. AsylwerberInnen zählen zum Anspruchskreis der Grundversorgung, und dazu gibt es unterschiedliche nähere Bestimmungen, wie die Unterstützungsleistungen aus der Grundversorgung zu erfolgen haben. Das ist auch nachlesbar, im Internet auf der Homepage des FSW.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Däger-Gregori. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.15.36

Abg. Luise Däger-Gregori, MSc (SPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Danke für die bisherigen Ausführungen. Zur Vermeidung von etwaigem Missbrauch der Mindestsicherung hat der Rechnungshof angeregt, Qualitätsmaßnahmen zu erstellen. Meine Frage dahin gehend ist: Werden diese bereits ausgearbeitet, und wie schaut der Plan aus?

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir haben Anfang dieses Jahres einen Rechnungshofbericht zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung mit einer Vielzahl von Empfehlungen bekommen, unter anderem auch im Bereich der Kontrolle. Daraufhin habe ich im März eine Taskforce eingerichtet, wo Peter Stanzl, ein ausgewiesener Experte, mit der Magistratsabteilung 40 und mit vielen hier im Magistrat, vom Finanzdirektor über den Geschäftsführer des FSW, auch Arbeitspakete zum Thema Finanzierung, Kontrolle, Revision, und auch IT formuliert hat. In der Gruppe „Kontrolle“, wobei ich mich auch ganz herzlich bei den Beamtinnen und Beamten dieses Hauses bedanken möchte, haben wir gemeinsam eine Überprüfung der Prüf- und Vergabeprozesse vorgenommen. Das heißt, wir haben alles durchleuchtet und gerade in diesem Bereich bereits viele Maßnahmen gesetzt, um auf der einen Seite den Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen, und auf der anderen Seite ist es natürlich auch darum gegangen, dass wir, wenn wir ein neues Mindestsicherungsgesetz beschließen, schon neue Kontrollmechanismen und -instrumente haben, um hier einen Missbrauch von Haus aus auszuschließen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.17.43

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Vielen Dank für die Ausführungen. Ihr Klubobmann im Parlament, Andreas Schieder, hat ja vor Kurzem mit seiner Forderung der Einführung einer Wartefrist bei der Mindestsicherung aufhorchen lassen. Diese Maßnahme ist ja im neuen Mindestsicherungsgesetz nicht vorgesehen. Jetzt meine Frage an Sie: Schließen Sie aus, dass unter anderen politischen Voraussetzungen hier im Haus das Mindestsicherungsgesetz um eine Wartefrist ergänzt wird?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Nun, wir haben die Wiener Mindestsicherung ja doch sehr ausführlich diskutiert. Es wurde ja auch immer wieder von der Opposition kritisiert, dass wir uns hier Zeit gelassen haben. Aber unser Ziel war es, in Wien durch das Wiener Min

 

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