Landtag, 15. Sitzung vom 06.04.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 26
Ich möchte auch noch ganz kurz auf eine Medienberichterstattung beziehungsweise eine Aussage vom Klubobmann Nepp kommen bezüglich dieser Überprüfung oder Prüfung des Links. Es wurde heute noch nicht angesprochen. Wie gesagt, Hauptsache in den Medien alles breittreten und reißerisch schreien. Aber hier heute, wo Sie wenig Publikum haben, werden manche Sachen auch gar nicht mehr aufgegriffen. Diese Prüfung des Links, mit dem angeblich für die Behörden so leicht und einfach herauszufinden wäre, ob jemand in der Türkei im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder nicht, hat ergeben, dass dieser als Instrumentenüberprüfung völlig ungeeignet ist. Da geht es darum, welche Eintragungen mit Namen, Nummern, et cetera, durchzuführen sind. Die Prüfung hat ergeben, dass das alles ja auch gar nicht zu überprüfen ist. (Abg. Dominik Nepp: Sagen Sie, wann haben Sie das überprüft?) Fakt ist, und das möchte ich hier auch noch einmal betonen, wenn Verdachtsfälle (Abg. Dominik Nepp: Wann haben Sie das überprüft?) auf eine Doppelstaatsbürgerschaft bekannt werden, dann wird das in jedem einzelnen Fall geahndet und dem wird nachgegangen. Da brauchen wir auch keine Zurufe (Abg. Dominik Nepp: Das ist offline! Das ist offline gegangen!) aus der Bundes-ÖVP, wenn Generalsekretär Amon sagt, Wien solle endlich zur Vernunft kommen. Also wie gesagt, wir legen großes Augenmerk auf die Aufklärung von Verdachtsfällen. (Abg. Dominik Nepp: Wann haben Sie es geprüft? Diese Prüfung kann nicht stattgefunden haben, weil es die Seite gar nicht gibt! - Heiterkeit bei Abg. Mag. Wolfgang Jung.)
Und da möchte ich auch noch einmal auf diese geforderte Taskforce kommen. Es liegt ja heute ein Antrag vor. Also das kann ich mir auch nicht verkneifen, Kollege Stürzenbecher hat es auch schon erwähnt: Wenn wir in Tirol von einer Taskforce sprechen, wo eine Mitarbeiterin mit den Fällen betraut ist, und wir in Wien fünf haben, also wenn man diesem Antrag nachkommt, dann wird es eine Verringerung. Also ich glaube, das wäre ein Drama für Wien! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die sind aber viel erfolgreicher als Sie! Das ist tragisch, Frau Kollegin! Da sagen Sie nichts mehr dazu! Da fällt Ihnen nichts mehr ein! - Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Überdies, und das hat Kollege Kurt Stürzenbecher auch schon erwähnt, ist eine genaue Detailauswertung aller Fälle, die jederzeit abrufbar sein wird, in Arbeit. Gemeinsam mit dem BMI und den anderen Bundesländern soll das bis 2019 umgesetzt sein. Es wurde auch schon erwähnt, aber hier noch einmal betont, dass unser zuständiger Stadtrat Jürgen Czernohorszky eine händische Auswertung der Verfahren im Hinblick auf Verdacht von Doppelstaatsbürgerschaften für 2017 beauftragt hat. (Abg. Armin Blind: Das steht nicht im Text!) Derzeit laufen rund 65 Verfahren.
Zum Kollegen Blümel, den ich jetzt leider nicht im Saal sehe: Wenn man eine Anfrage stellt, dann bekommen Sie natürlich auch Antwort. Das ist so die Gepflogenheit in diesem Haus. Wenn man sich die Bemühungen der MA 35 ansieht, so sind die sehr groß, bei Verdachtsfällen diese eben aufzuarbeiten. Feststellungsverfahren habe ich schon genannt, 647. Aber wenn wir die letzten Jahre hernehmen, so wären das zwischen 2013 und 2016 2.800 Akte. (Abg. Dominik Nepp: Schön, dass Sie Zahlen haben!) Ich glaube, es ist nicht in unser aller Sinn hier, die Abteilung zu lähmen, um hier auch in die Vergangenheit zu blicken, weil es ja auch nichts bringt. (Abg. Armin Blind: Sagen Sie!)
Wenn sich die vorliegende Diskussion, und das ist auch etwas, was mir besonders aufstößt, wirklich nur speziell um türkische Mitbürgerinnen und Mitbürger dreht, möchte ich (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Jetzt dürfen Sie einmal überlegen, warum das so ist!) darauf kommen, dass es allgemein, und das gilt für alle derartigen Fälle, bislang keine rechtliche Handhabe für eine lückenlose Kontrolle gibt, ob jemand nach der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wieder seine alte Staatsbürgerschaft annimmt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir wollen Sie nicht überfordern!) Gerade im Fall der Türkei scheitert das oder diese Kontrolle an der Zusammenarbeit mit den dortigen Behörden. (Abg Armin Blind: Dann lesen Sie meinen Antrag! Da soll sich schon etwas finden!) Die Frage der Außenbeziehungen zur Türkei wie auch zu allen anderen Staaten, und das möchte ich auch an dieser Stelle ausdrücklich vermerken, ist eine Bundessache. Da blicke ich auch in Richtung der ÖVP und möchte auf Ihren Außenminister Sebastian Kurz (Abg. Armin Blind: Ich höre, Sie stimmen zu!) verweisen, hier die Anstrengungen zu verstärken.
Was ich hier auch noch und auch als eine grundsätzliche Sache wiederholen möchte, ist, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz als Bundesgesetz vorliegt, das Wien nur vollzieht. Darauf hat Kollege Stürzenbecher auch schon hingewiesen. Und dass alle Änderungen diesbezüglich auch in der Verantwortung eines ÖVP-Ministers, nämlich von Innenminister Wolfgang Sobotka, liegen, also auch hier ist wieder in die Richtung des Bundes zu lenken. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gesetzgeber ist der Bund! Wir wollen Sie nicht überfordern!)
Grundsätzlich ist die laufende Diskussion in Frage zu stellen, das habe ich auch schon gesagt, warum es sich hier wirklich nur um türkische Mitbürgerinnen und Mitbürger drehen soll. Es ist wieder bezeichnend für die FPÖ, nicht verwunderlich, aber immer wieder zum Kopfschütteln da und empörend diese Zuspitzung, dass für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten sollen. Ja warum? Es ist klar, dass die Vollzugspraxis, was Doppelstaatsbürgerschaften betrifft, immer für alle Bevölkerungsgruppen im gleichen Maße gelten muss. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Wo steht das? - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was erzählen Sie für Märchen heute? Aber wir haben nichts anderes erwartet!) Das heißt, dass alle StaatsbürgerInnen, österreichische StaatsbürgerInnen mit Migrationshintergrund gleich behandelt werden müssen. Es darf, und das ist heute auch schon von Rot-Grün mehrfach angesprochen worden, es kann und darf in diesem Fall keine Lex Erdogan gelten. (Abg. Dominik Nepp: Es gibt keine Lex Erdogan! Es sollen nur die bestehenden Gesetze vollzogen werden!)
Wenn ich dann auch noch in verschiedenen Medienberichten der letzten Tage auf Ihren Bundesparteiob
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