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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 62

 

Daran sieht man - weil Sie die Augen verdreht haben -: Diese Leute nehmen die Mindestsicherung im Gepäck mit und gehen dann vielleicht dort hin, wo sie hergekommen sind, weil sie dort besser leben. Das ist alles aktenkundig. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil. Das ist nicht unsere Erfindung. Das steht nicht in irgendeinem Rechnungshofbericht, der vielleicht noch gar nicht da ist, nein, das ist seit 2015 bekannt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Hätten Sie schon damals meine und unsere Warnung ernst genommen und hätten Sie sich diese Gerichtsurteile, die für jedermann abrufbar sind, angeschaut, dann müssten wir nicht erst jetzt, Anfang 2017, eine Taskforce einrichten, die vielleicht erst in einem Jahr fertig ist, damit wir dann wissen, wie es weitergeht, sondern wir hätten sie gleich 2015 einrichten können, vielleicht ein bisschen beschleunigt. Wir hätten diese Misere nicht, wenn Sie nicht ständig wegschauen und das, was wir sagen, immer in Zweifel stellen würden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zum Abschluss möchte ich noch auf diesen einen Antrag von SPÖ und GRÜNEN betreffend straffällige Jugendliche eingehen. Diesen Antrag werden wir ablehnen, und zwar aus folgenden Grund: Sie schreiben hier: „Die Unterbringung von straffällig gewordenen Jugendlichen in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften, die auch gesellschaftspolitisch am effizientesten ist, wird bisher leider noch wenig genützt.“ - So steht es in Ihrer Begründung, und im Antrag steht dann eben, dass jugendliche Straftäter vermehrt in sozialkonstruktiven Einrichtungen unterzubringen sind. - Das lehnen wir ab.

 

Wenn man anschaut in letzter Zeit, woher diese straffälligen Jugendlichen kommen und was für Taten die begehen, so sind es meistens Personen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan und dem Irak, straffällige Jugendliche, die zum Beispiel am Praterstern Frauen vergewaltigen, Leute niederstechen, richtige Banden bilden. Solche gehören nicht in soziale Einrichtungen, sondern ins Gefängnis! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster hat sich Herr Abg. Aigner zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

15.20.57

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Ich glaube, wir müssen die Debatte splitten und zwei Ebenen voneinander trennen: Die eine Ebene ist die gegenwärtige Vollzugsebene auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlagen, und die zweite Ebene ist: Wie sollte die Mindestsicherung, die das wichtigste unterste soziale Netz ist, de lege ferenda also geändert werden? Ich komme zuerst auf die Frage des Vollzugs der Mindestsicherung. Das ist ja nicht der Hauptinhalt, sondern das ist ja der Anlass, sich wieder einmal mit der Mindestsicherung zu beschäftigen.

 

Da gibt es eben offenkundig diesen Rohbericht. Dass das in der Zeitung nicht ganz ins Blaue hineingeschrieben wurde, haben Sie ja selbst zugestanden, da die MA 40 jetzt umstrukturiert werden soll, da jemand freiwillig zurücktritt, und auch der Herr Landeshauptmann hat eingestanden, dass es hier offenkundig schon massive Vollzugsprobleme gibt. Wogegen wir uns wehren, ist zum einen, dass man diese Vollzugsprobleme ausschließlich bei den Bediensteten sozusagen festmacht. Was uns auch interessiert, ist die politische Verantwortung für diese Probleme. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Da kann sich ein öffentlich Bediensteter dem politischen Mainstream, der vom Stadtratsbüro oder von der zuständigen Stadträtin abwärts hier kommuniziert wird, ja nur schwer entziehen. Wenn es nämlich politisch gewollt ist, dass hier die Mindestsicherung sehr großzügig gehandhabt wird, dann wird sie im Vollzug auch großzügig gehandhabt werden. Das ist ja genau die Politik, dass man eben sagt, man muss Armut bekämpfen. Das ist grundsätzlich richtig, aber Sie bekämpfen eine Armut, die oft tausende Kilometer entfernt ihren Ursprung hat, und dafür ist weder das Land Österreich noch die Stadt Wien zuständig. Die Armut, die tausende Kilometer woanders ihren Ursprung hat, zu bekämpfen, das können wir schlichtweg nicht machen. Dann darf man sich natürlich nicht wundern, wenn dann im Vollzug sehr großzügig agiert wird, dass man eben nicht so genau hinschaut, dass man notwendige Prüfungen vielleicht nicht in dem Ausmaß durchführt, wie sie geboten wären. - Das ist sozusagen die Vollzugsebene.

 

Zur Änderung der Mindestsicherungsgesetze kann man nun nach ein paar Jahren Erfahrung mit der Mindestsicherung, glaube ich, eines sagen: Es haben sich sämtliche Befürchtungen, die man damals haben konnte, als vom Sozialhilfesystem auf ein Mindestsicherungssystem umgestellt wurde, eigentlich bewahrheitet. Die alte Sozialhilfe war eher geprägt vom Grundsatz der Sachleistung und Geldleistungen nur ergänzend. Dann hat man gesagt, nein, das will man nicht, die Leute müssen das Geld bekommen, das sei fast eine Frage der Menschenwürde, und so weiter. Jetzt ist es natürlich schwierig, den Retourgang einzulegen, denn wenn man sich daran gewöhnt hat, dass da Monat für Monat gar keine unbeträchtlichen Summen kommen - wenn nämlich Kinder dabei sind, wenn es mehrere Personen betrifft und dann sonstige Sozialleistungen dazukommen, kommt man dann schon auf 2.000 EUR oder 3.000 EUR netto, denn das ist ja alles netto für brutto -, das dann umzustellen, da schaue ich mir an, wie das Ganze vonstattengehen soll.

 

Das sind Sie uns ja völlig schuldig geblieben. Sie bekennen sich zwar hier politisch zu mehr Sachleistungen und weniger Geldleistungen, aber wo sind dann die Konzepte der Umstellung? Da muss man dann schon wirklich auch differenzieren zwischen jenen, die schon länger bei uns sind - egal, ob das jetzt Österreicher sind, EU-Bürger, die auf Grund der Arbeiternehmerfreizügigkeit zu uns gekommen sind, oder Drittstaatsangehörige mit Arbeitsgenehmigung - oder ob jemand über die Direttissima in unser Sozialsystem einwandert, und da haben wir Tausende und Zehntausende.

 

Da brauchen Sie bitte nicht mit der Genfer Konvention daherzukommen. Die Genfer Konvention ist gedacht für Opfer individueller Verfolgung. Man kann aus der Genfer Konvention kein Recht ableiten, dass man viele Länder durchzieht und sich dann das Asylland aussucht,

 

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