Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 62
auftretenden Nebenwirkungen stehen in keinerlei Relation zur Schwere der potenziell auftretenden Krankheiten. Wir werden dazu heute auch einen Antrag einbringen. Wir halten dieses Thema für extrem wichtig. Man muss sich dieser Materie natürlich auch sensibel nähern, nicht eine generelle Impfpflicht für alles, aber dort, wo das Risiko sehr groß ist und nicht in Relation zu den Nebenwirkungen steht, halten wir es schon für sehr wichtig, dass man auch konkrete Maßnahmen trifft. Da gibt es viele Ansätze. Wir können das in weiterer Folge diskutieren.
Ich denke, dass es auch sinnvoll ist, darüber nachzudenken, ein allgemeines Impfregister zu haben, um evidenzbasiert zu sehen, was denn die möglichen konkreten Impffolgeschäden sind, um letztendlich den Argumenten, die die Impfgegner oftmals vorbringen, auch mit entsprechenden evidenzbasierten Daten entgegenhalten zu können. Ich denke, dass hier in Zukunft die Rolle des Schularztes wieder eine besondere Bedeutung haben sollte.
Ich bringe noch einen zweiten Beschlussantrag ein, nämlich über das, was wir heute Früh schon diskutiert haben, und wozu sich Bgm Häupl durchaus positiv geäußert hat, dass er sich vorstellen kann, dass es für die Patientenanwältin oder den Patientenanwalt ein Hearing im Ausschuss für Gesundheit gibt. Diesen Vorschlag werden wir auch einbringen. Wir wollen allerdings mehr, nicht nur ein Hearing aller Kandidaten im Gesundheitsausschuss, sondern wir wollen, dass letztendlich die drei besten, die hier ausgewählt werden, bei einem öffentlichen Hearing im Gemeinderat vorsprechen sollten und danach die entsprechende Entscheidung darüber getroffen wird, wer in Zukunft die geeignete Patientenanwältin oder der geeignete Patientenanwalt für die Stadt Wien sein kann.
Insofern bringe ich unsere beiden Anträge ein, erstens den Antrag betreffend den Impfnachweis bei der Einschreibung an öffentlichen Schulen und zweitens den Antrag für die Bestellung der Leitung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft, zur sofortigen Abstimmung. - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. - Entschuldigung, ich habe mich verschaut. Das war jetzt wegen der Anträge.
Frau Abg. Kugler ist die Nächste, die am Wort ist.
Abg. MMag. Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir werden dieser Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens zustimmen. Ich möchte aber die Gelegenheit nicht ungenützt lassen, wenn wir das Thema Gesundheit diskutieren, noch einmal auf die Baustellen im Gesundheitswesen und auch auf die Notwendigkeit eines unabhängigen Patientenanwalts hinzuweisen.
Wir wissen, die Baustellen sind vielfältig. Wir haben das in den letzten Sitzungen auch intensiv debattiert. Ich sage nur, Stichwort Gangbetten, Stichwort Wartezeiten, Stichwort Unterversorgung von Strahlentherapiegeräten, und so weiter, und so fort.
Aus diesem Grund ist es ganz besonders wichtig, dass ein Patientinnen- und Patientenanwalt oder eine Patientinnen- und Patientenanwältin erstens motiviert und engagiert arbeitet und zweitens unabhängig von den Parteien ist, die ihn oder sie bestellt haben. Deshalb finden wir ein Hearing unerlässlich wichtig, ein Hearing zuerst im Ausschuss, dann aber auch im Landtag. Wir haben heute den Bürgermeister gehört. Er hält das für vernünftig. Vielleicht können Sie deshalb den Anträgen der Opposition zustimmen.
Im Regierungsprogramm von Rot-Grün für diese Periode heißt es: „Rot-Grün in Wien weiß, dass Offenheit und Transparenz bessere Entscheidungen ermöglichen. Eine demokratische Stadt ist transparent.“ Ho Chi Minh hat wahrscheinlich keine Hearings gemacht, auch Che Guevara nicht. Aber Gott sei Dank sind wir davon weit entfernt! - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Meinhard-Schiebel zum Wort gemeldet.
Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die noch hier sind!
Ein modernes und menschengerechtes Gesundheitswesen braucht Mittel. Die 15a-Vereinbarung ist eine Chance, um gute und effiziente Gesundheitsversorgung zu sichern. So weit, so gut. Was Menschen bei Gesundheit und Krankheit an Unterstützung und Hilfe brauchen, unterscheidet sich aber immer mehr von den bisherigen Gegebenheiten, wie Gesundheitsversorgung ausschaut. In einer Metropole, in der sich die Bevölkerung rasant verändert, reicht es einfach nicht mehr aus, die Wahl zwischen dem Hausarzt und dem Krankenhaus zu haben. Für die Betreffenden ist es nur wichtig, rasch, unkompliziert und verständlich das zu bekommen, was sie brauchen. Sie sollen sich nicht in einem Dschungel zwischen Trägerschaften, Leistungskatalogen, nicht vorhandener Kommunikation, zwischen denen, die sie betreuen und behandeln, verirren.
Deshalb sind alle sechs Punkte dieser 15a-Vereinbarung dazu in Wien gleichwertig zu betrachten. Für die Menschen draußen, die nur merken, dass es da rumort, dass die verschiedenen Berufsgruppen sich gegenseitig im Weg stehen oder, schlimmer noch, bekämpfen, ist eines wichtig: Wo bekomme ich das, was ich brauche? Das beginnt bei den Möglichkeiten einer guten Gesundheitsförderung, ist aber auch ganz wichtig bei der Krankheitsbehandlung.
Ich stehe gerade aus diesem Grund für das Wiener Modell, das einen Ausweg zeigt, um aus der Falle Hausarzt oder Krankenhausambulanz herauszukommen, ein Modell, das in der 15a-Vereinbarung Chancen bekommen sollte. Statt monatelanger Kämpfe von einzelnen Berufsgruppen gegeneinander kann dieses Modell, das bis zu den PHCs reicht, ganzheitliche Medizin und Versorgung anbieten. Sabine Oberhauser, die ich an dieser
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