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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 62

 

brachten Qualifikationen ist und dass wir sehr oft auch in der Situation sind, dass gerade in dem Bereich der Sozialberufe, aber auch der Pflegeberufe, hohe Qualifikationen mitgebracht werden und dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigentlich unter ihrer Qualifikation eingesetzt und auch entlohnt werden. Mit dieser gesetzlichen Maßnahme können wir auch einen Beitrag dazu leisten, wo wir uns mit dem Bund und auch mit dem Integrationsministerium darin einig sind, mitgebrachte berufliche Qualifikationen gut anerkennen zu können.

 

Abschließend möchte ich das tun, was die beiden Abgeordneten vor mir auch schon getan haben. Ich möchte mich natürlich bei dieser Berufsgruppe im Besonderen ganz herzlich für ihren Einsatz bedanken und bitte Sie um Zustimmung. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Berichterstatterin.

 

11.47.29Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte alle Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich sehe die mehrstimmige Zustimmung, gegen die Stimmen der Freiheitlichen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung der Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. - Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Gleiches Abstimmungsverhalten wie vorhin, mit Stimmen der SPÖ, der GRÜNEN, der ÖVP und der NEOS mehrstimmig beschlossen.

 

11.48.20Postnummer 3 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Ich bitte die Frau Berichterstatterin, wieder die Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten.

 

11.48.38

Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zu dieser Bund-Länder-Vereinbarung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

11.48.52

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Mit dieser 15a-Vereinbarung soll die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens neu und besser geregelt werden. Die grundsätzliche Ausrichtung einer integrativen Versorgungsplanung ist auch etwas, das wir immer wieder massiv fordern. Der Ausbau der Primärversorgungseinrichtungen ist etwas, das absolut zeitgemäß ist. Das heißt, hier sind sehr viele Punkte drinnen, die wir durchaus unterschreiben, die wir durchaus auch unterstützen.

 

Worin wir allerdings ein wenig das Problem sehen, ist, dass in dieser Fokussierung zwischen den Fachärzten mit Kassenverträgen, den Ambulatorien mit Kassenverträgen letztendlich die Realität, nämlich das Thema der Wahlärzte, eigentlich außen vor bleibt.

 

Ich denke, wenn wir von dem Best Point of Service sprechen, und das sollte die Orientierung des Gesundheitswesens sein, dann müssen wir diese Realität auch wahrnehmen und hier eigentlich sehr viel offener darüber nachdenken, wie eine solche integrierte Versorgung in Zukunft tatsächlich funktionieren kann und funktionieren soll. Letztendlich geht es nicht mehr darum, wie quasi Land und Sozialversicherungen in Zukunft diese Finanzierung sicherstellen. Denn hier steht schon einiges drinnen. Die Richtung stimmt, wie gesagt. Allerdings sind sehr viele Grundelemente von dem, was wir auch immer wieder fordern, in dieser umfassenden Form noch nicht abgedeckt, nämlich tatsächlich das Prinzip der Finanzierung aus einer Hand. Denn ohne Finanzierung aus einer Hand wird es eine integrierte Planung in den Versorgungseinrichtungen letztendlich nicht geben.

 

Ich möchte ein Beispiel zitieren. Da geht es auch um das Thema dieses Augenambulatoriums, das beim KH Nord geplant ist. An diesem Beispiel sieht man eigentlich, wie es nicht funktionieren kann. Denn hier wurde von einem Augenarzt ein Augenambulatorium als Krankenanstalt gemeldet. Es wurde ein entsprechender Bedarf festgestellt. Letztendlich hat das Land dem auch zugestimmt. Natürlich gibt es einen großen Bedarf in der Donaustadt und in Floridsdorf, was die Augenversorgung betrifft, vor allem auf Grund des Spitalskonzeptes 2030, wo die Schließung der Augenambulanz im Donauspital im Raum steht. Allerdings müsste es genau umgekehrt sein. Es müsste so sein, dass das Land zuerst sagt: Was ist der Bedarf in dieser Region? Wie könnte es aussehen? Was gibt es bereits an Kapazitäten im niedergelassenen Bereich, sowohl an Wahlärzten als auch an Fachärzten? Dann müsste das Land genau sagen, diese Art von Stellen, diese Versorgungseinrichtungen braucht es. Was jetzt passiert, ist, dass hier ein Ambulatorium errichtet wird, das gewisse medizinische Leistungen erbringen kann, die die niedergelassenen Fachärzte auch mit Kassenverträgen nicht erbringen können, weil das im Honorarkatalog, im Leistungskatalog, nicht vorgesehen ist. Ich halte das für eine extreme Verwerfung. Das Grundprinzip der Wahlfreiheit, das Grundprinzip des freien Arztes ist damit langfristig nicht sichergestellt. Das ist für mich eben ein Beispiel, wenn wir auf dieser Art von Vereinbarung die Zukunft planen, dass nicht alle Elemente gleichberechtigt berücksichtigt werden.

 

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, weil er letztendlich gestern auch in den Schlagzeilen war. Hier geht es um das Thema des Verdachtes auf Masern in der Rudolf-Steiner-Schule, eigentlich extrem brisant. Wir haben gerade zum Thema Impfen hier auch einen Vorstoß gemacht, weil wir dies für ein ganz wesentliches Prinzip der Prävention erachten. Letztendlich gehören Schutzimpfungen, vor allem im Kindesalter, zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Die überaus selten

 

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