Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 62
Stelle ausdrücklich würdigen möchte, hat dafür gekämpft, dass es möglich wird, gegen viele Widerstände.
Jedes Modell, das es schafft, das Entlassungsmanagement weiterzuentwickeln, menschen- und wohnortnah prozesshaft begleitend daheim zu entwickeln, das ist die Chance, Kosten zu minimieren und die treffsichere Leistung zu sichern. Es reicht vom Krankenhaus bis zu der Begleitung in eine Einrichtung, wenn es eines Tages daheim nicht mehr gehen sollte.
Was in anderen Ländern bereits im Aufblühen ist, muss auch bei uns möglich sein. Vor allem schiebt es einen Riegel vor die zunehmenden Privatisierungstendenzen, wo private Betreiber mit guter, weil umfassender Leistung ihren Profit machen, aber diejenigen dabei vergessen, die sich das nicht leisten können.
Auch die Verlängerung der 24-Stunden-Betreuung bis 2021 ist ein Teil der Betreuung daheim. Da es aber ganz wichtig ist, diesem boomenden Markt auch Kontrollen aufzuerlegen, ist es eine unabdingbare Forderung, Kontrollen nicht nur für die Agenturen, sondern auch für die Betreuungskräfte anzusetzen, um deren Qualität auch regelmäßig überprüfen zu können.
Auch die Landeszielsteuerung ist ein wichtiger Teil in der Steuerung und Umsetzung der Gesundheitsversorgung. Zu Recht ist dort ein Monitoring zur Messung der Zielerreichbarkeit verankert, um ihre Effizienz prüfen zu können.
Ich darf aber auch noch auf diesen aktuellen Antrag, der eben gestellt wurde zum Thema Patientenanwaltschaft und Leitungsnachbesetzung, eingehen. Der Landeshauptmann hat heute schon Klarheit darüber geschaffen, dass es ein vereinheitlichtes und standardisiertes Auswahlverfahren für alle Anwaltsfunktionen geben soll. Daran wird gearbeitet, um ein sinnvolles und effizientes Verfahren dazu zur Verfügung zu haben. Es soll jetzt nicht in einer Husch-Pfusch-Aktion eine Gesetzesänderung geben. Die jetzigen Anträge lehnen wir deshalb ab, weil sie anlassbezogen und personenbezogen sind und weil sie in Wirklichkeit ein politisches Opfer verlangen.
Die Patientenanwältin und ihr Team haben nachweislich fünf Jahre lang qualitativ beste Arbeit geleistet. Wenn Sie es nicht glauben, dann fragen Sie die Menschen, die sich bei der PatientInnenanwaltschaft beschwert und dort Hilfe gefunden haben. Das sind die einzigen Kriterien, die für eine Beurteilung wichtig sind, und das sollen sie auch in Zukunft bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und r SPÖ.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Koderhold.
Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Meines Wissens ist ja die Debatte von Punkt 3 und Punkt 5 zusammengefasst. Deshalb werde ich das auch aufteilen und zunächst mit dem Bereich 15a - Organisation und Finanzierung, beginnen.
Es gibt hier einen Punkt, den man durchaus positiv beachten kann: Das ist die sektorenübergreifende Finanzierung. Das ist etwas, was sehr viele Interessensgruppen schon gefordert haben. Wobei ich bei der sehr mächtigen Rolle des Hauptverbandes, der auch immer wieder federführend ist und organisatorisch in der oberen Priorität steht, mir das nicht ganz vorstellen kann - der Hauptverband, die Bedeutung des Hauptverbandes im Gegensatz zu den Sozialversicherungen muss sicherlich hinterfragt werden. Aber grundsätzlich ist eine sektorenübergreifende Finanzierung etwas Sinnhaftes.
Ein anderer Punkt der Organisation und Finanzierung ist die Dokumentation. Hier fehlen einige sehr wichtige Bereiche. Es sind einige bedeutsame Punkte nicht erwähnt.
Zunächst: Es wird eine Dokumentation erwartet, gefordert, aber es ist das entsprechende Personal, es sind die entsprechenden Arbeitsstunden nicht verfügbar. Hier wäre es notwendig gewesen, in die Finanzierung auch die Finanzierung der Ausbildung von Kodierassistenten einzubringen. Wenn Sie Kodierassistenten, wie es in anderen Ländern üblich ist, ausbilden, brauchen Sie ein Gesetz. Sie müssen eine Akademie aufbauen, Sie müssen Lehrpersonal organisieren. Erst dann können Sie die Arbeitsverteilung, die gegenwärtig hauptsächlich zu Lasten der medizinischen Berufe ist, ausgleichen. Man kann ungefähr mit fünf Jahren schätzen, bis Sie die ersten ausgebildeten Kodierassistenten haben. So wie sich jetzt die Dokumentation - ich komme aber im zweiten Bereich dazu - umsetzt, wird sie nicht durchführbar sein.
Ein anderer wichtiger Punkt bei ELGA, bei der österreichischen digitalen Patientenakte, ist die Sekundärnutzung der Daten. Es gibt diesbezüglich seit 2014 in Großbritannien und seit 2016 in Frankreich Nachweise und Kenntnisse, dass medizinische Daten nicht nur für die Patienten selber verwendet werden, sondern dass sie auch an andere Institutionen weitergegeben werden, dass sie auch verkauft werden. Vor allem im Bereich von Großbritannien werden medizinische Daten verkauft. Es gibt diesbezüglich mehrere Anfragen in den entsprechenden gesetzgebenden Gremien.
Was ich hier vermisse, ist - ich bin jetzt immer noch bei dem Bereich Organisation und Finanzierung -, dass es eine Distanzierung von dieser Sekundärnutzung gibt. Wenn es Distanzierungen nicht gibt - denn die hat es nie gegeben, die Sekundärnutzung ist an sich nie erwähnt worden bei der ELGA -, dann hätten wir gerne gewusst, ob Daten auch verkauft werden und was mit dem Geld gemacht wird.
Der andere Punkt ist die Ökonomie. Wir haben gegenwärtig eine Finanzierung von 7 Prozent Public Expenditure on Health vom Bruttoinlandsprodukt. Das ist äußerst wenig, den Rest zahlen sich nämlich die Patienten selber. Es ist geringfügig höher als in Großbritannien. Das bedeutet, der österreichische Staat, der immer so auf Menschlichkeit, auf Unterstützung, und so weiter pocht, gibt für das Gesundheitssystem nicht viel mehr aus als Großbritannien. Hier traue ich mich darauf hinzuweisen, dass das Weißbuch der EU-Strategie für Gesundheit für die Ökonomie und für die tatsächliche Ver
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