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Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 64

 

kann! (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.)

 

Ich kehre zurück zu dem Gedanken, dass eine Stadt ein komplexes Gebilde ist, das nur funktioniert, wenn wir integrativ vorgehen, und möchte zu diesem Tagesordnungspunkt auch einen Antrag einbringen, der aus der Sozialwirtschaft Wiens kommt, also sozusagen aus einem ganz anderen Bereich. – Es handelt sich um einen Resolutionsantrag zum Thema Förderung von Upcycling- beziehungsweise ReUse-Betrieben. Hier befinden wir uns im Bereich des Abfallwirtschaftsgesetzes.

 

Wir haben in Wien einige beziehungsweise eigentlich sehr viele sozialökonomische Betriebe, die zum Beispiel aus alten Planen Umhängetaschen beziehungsweise neuwertige Gegenstände produzieren, zum Beispiel in Ottakring aus Kronenkorken Luster. Es gibt in diesem Zusammenhang Unternehmen wie Volkshilfe SÖB: Dort werden Kleider und Möbel wieder aufpoliert, aufgemöbelt, sauber gemacht, wieder verkauft und weitergegeben. All das erledigen teilweise Transitarbeitskräfte, die in diesen sozialökonomischen Betrieben arbeiten, ein Einkommen haben, etwas Soziales tun und natürlich auch im Sinne des Stoffkreislaufes etwas zum Umweltschutz beitragen, weil die Dinge ja weiterverarbeitet oder sogar aufgewertet werden.

 

Wir haben jetzt allerdings das Problem, dass das Abfallwirtschaftsgesetz in der Sozialwirtschaft wirksam wird beziehungsweise schon immer wirksam war, was aber bisher nicht wirklich aufgefallen ist. Jetzt ist das jedoch auf die Tagesordnung gekommen. Im Abfallwirtschaftsgesetz wird von einem subjektiven Abfallbegriff ausgegangen. Das heißt: Wenn eine Person die Absicht hat, sich eines Dinges zu entledigen, und dieses in eine Volkshilfe-Box oder Caritas-Box wirft, dann ist es Abfall. Die Betriebe, die daraus etwas machen, sind Abfallwirtschaftsbetriebe nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, und diese müssen ihre Mitarbeiter speziell schulen, müssen ein Abfallwirtschaftskonzept entwickeln, und so weiter. Deshalb fällt zum Beispiel die Nähmaschine, mit der man Planen zusammennäht, um Planentaschen herzustellen, plötzlich unter den Begriff „Abfallbehandlungsanlagen“. – Dafür war das Gesetz, das AWG, eigentlich nicht gedacht. Es war nicht beabsichtigt, sozusagen stark in diesen sozialökonomischen Bereich einzugreifen, denn diesbezüglich verfolgt die Stadt ja etwas anderes.

 

Im Sinne dieses integrativen Gedankens habe ich mich jetzt natürlich auch mit den Länderbeauftragten für das Abfallwirtschaftsgesetz – da gibt es ein Länderforum – und natürlich auch mit der Geschäftsgruppe Umwelt, mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und auch natürlich mit dem Spiegelministerium dazu, dem Infrastrukturministerium, abgestimmt und die Bitte geäußert, unserem Resolutionsantrag zu unterstützen, der wir folgt lautet:

 

„Beschluss- Resolutions-Antrag der Landtagsabgeordneten Taucher, Valentin, Spitzer, Abrahamczik, Wehsely, Kubik sowie Kickert, Maresch und Huemer. Der Landtag wolle beschließen: Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 für Upcycling- und ReUse-Betriebe zu verbessern.

 

In Anlehnung an den § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 sollte auch in § 37 AWG 2002 eine Regelung aufgenommen werden, die eine Genehmigungsfreiheit von Upcycling- und ReUse-Anlagen vorsieht beziehungsweise bewirkt, wenn die Anlage wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, ihrer Betriebsweise, ihrer Ausstattung oder sonst nicht geeignet ist, Beeinträchtigungen von öffentlichen Interessen zu bewirken.“

 

Das ist einmal wichtig, denn wenn man in diesem Sinn eine Novelle machen würde, dann wären diese sozialökonomischen Betriebe sozusagen nicht mehr bedroht beziehungsweise fallen dann nicht mehr unter das AWG.

 

Ich setze fort: „Damit einhergehend wären auch im Berufsrecht Erleichterungen für diese Betriebe zu schaffen, da es überschießend ist, Upcycling- und ReUse-Betriebe den gleichen Anforderungen wie klassische Abfallbehandler zu unterwerfen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“

 

So. Das wäre es schon. Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit und für den tollen Bericht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

14.12.10

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich habe eigentlich den Ausführungen des Herrn Abg. Taucher jetzt nicht viel hinzuzufügen, außer dass ich mich auch noch einmal persönlich sehr herzlich bei Andrea Schnattinger und ihrem Team für ihre tolle Arbeit bedanken darf, die ja nicht immer einfach ist, die sie aber wirklich sehr gut, sehr gründlich, sehr genau und sehr engagiert seit vielen Jahren erfolgreich verrichtet. – Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek:14.12.39 Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte diejenigen Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2014/2015 der Wiener Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Danke.

 

Es gibt einen Beschlussantrag, über den noch abzustimmen ist. Der Herr Kollege hat ihn ausführlich beschrieben, er betrifft die Deregulierung des Abfallwirtschaftsgesetzes zur Förderung von Upcycling- und ReUse-Betrieben. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Auch hier kann ich die Einstimmigkeit feststellen.

 

14.13.24Postnummer 10 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist wieder Frau Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, und ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

14.13.38

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

 

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