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Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 64

 

gangen auf 60,8, 2010, nach der Einführung des Briefwahlrechtes 67,6. Jetzt sind wir bei 74,8 auf Wiener Ebene, und bei der Bundespräsidentenwahl haben wir gesehen, dass 885.000 Österreicherinnen und Österreicher von diesem Recht Gebrauch machen.

 

Wenn es jetzt Beanstandungen gibt, wenn es in der technischen Abwicklung Vorschläge und Änderungswünsche gibt, um das zu optimieren und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit noch weiter zu optimieren und auszubauen, dann ja, dann wird man sich zusammensetzen, dann wird man sich mit den Juristen zusammensetzen. Da kann man über alles reden, was in der Abwicklung des Wahlrechts notwendig ist, da kann man über alles diskutieren, und ich bin auch sehr dafür, dass man das in einer sehr ruhigen und möglichst entspannten Atmosphäre tut.

 

Briefwahl heißt, ein Bemühen, das Vertrauen der Menschen in die Demokratie zu stärken, und, meine Damen und Herren, da bitte ich Sie, weil die Zeit auch schon hier abläuft, noch eines zu bedenken: Wenn man diese Institution, Instrumente der Demokratie kritisiert, dann muss man sich das oft vier Mal, fünf Mal, sechs Mal besser und schärfer überlegen im Vergleich zu anderen sachlichen Debatten, weil wenn man hier die Briefwahl kritisiert, dann kritisiert man das Wahlrecht, und wenn man das Wahlrecht kritisiert, dann kritisiert man ein wesentliches Element unseres demokratischen Systems. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das stimmt ja nicht! Das Gegenteil! Sie haben meine Wortmeldung nicht verstanden!) Und wenn man ein wesentliches Element unseres demokratischen Systems kritisiert oder in Diskussion stellt, dann ist die Gefahr groß, und dann muss man sich vor allem auch die Kritik gefallen lassen, dass man möglicherweise auch das System in Frage stellt. Nur, das muss man dann aussprechen und nicht durch die Hintertür diskutieren, das halte ich für ganz wichtig. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Lassen Sie mich noch abschließend eines sagen: Wir stehen zu dem Grundsatz, dass das Souverän in der Demokratie das Volk ist, und daher das Ziel ist, dass möglichst viele Menschen, Männer und Frauen an diesen Wahlen, die es in unterschiedlicher Art und Weise gibt, auch teilnehmen können.

 

Ganz zum Abschluss zur Frau Kollegin Schwarz: Da gibt es ja so gewisse Legenden oder gewisse Grusellegenden, die da immer wieder auftauchen, wie, dass irgendwelche bösen Parteikassiere der SPÖ sozusagen die Beisitzergebühren einsammeln. (Aufregung und Heiterkeit bei der ÖVP.) Das gibt es nicht, es kann im Einzelfall einer eine Spende machen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Fragen Sie den Kollegen Stürzenbecher!) Ich werde Ihnen aber etwas sagen, was es auf jeden Fall gibt, und was es nicht geben darf, und das sage ich ganz am Schluss. Es gibt Leute, die gar nicht in die Wahlkommissionen gehen, obwohl sie dort ein Mandat haben, und dann gibt es noch eine Steigerung dieses Falls, es gibt nämlich welche, die in der Früh kommen, kassieren und um 17 Uhr wieder zur Auszählung kommen. Das geht nicht, und das muss man diskutieren und zur Verantwortung ziehen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet, ich denke, dieses Thema wird uns noch oft beschäftigen. Wahrscheinlich ist es günstiger, das noch ohne Zeitdruck ausführlich zu diskutieren.

 

11.13.00Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien fünf und des NEOS-Rathausklubs drei schriftliche Anfragen eingelangt sind.

 

Die Abgeordneten Erich Valentin, Mag. Josef Taucher, Mag. Nina Abrahamczik, Ernst Holzmann, Waltraud Karner-Kremser, Mag. Gerhard Spitzer, Friedrich Strobl, Mag. Rüdiger Maresch und Dr Jennifer Kickert haben am 15. Juni 2016 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes – KKB, LGBl. für Wien Nr. 2/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2010, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen.

 

Die Abgeordneten Mag. Manfred Juraczka, Ingrid Korosec und MMag. Dr. Gudrun Kugler haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Reform des Wiener Mindestsicherungsgesetzes eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationen zu.

 

11.14.30Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 5, 6, 1, 2, 3, 10, 11, 7, 8, 9 und 4 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.

 

11.15.07Postnummer 5 der Tagesordnung betrifft den Bericht 2016 des Unvereinbarkeitsausschusses gemäß § 129b Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der Bezüge von öffentlich Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtags gewählt wurden. Ich bitte den Berichterstatter, Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.15.28

Berichterstatter Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Frau Präsidentin! Hohes Haus!

 

Ich möchte nur ganz kurz referieren, dass bis zum Stichzeitpunkt des 6. April 2016 15 Meldungen von Mitgliedern des Landtages einlangten, die öffentlich Bedienstete des Aktivstandes sind. Es wurden sowohl Meldungen über Außerdienststellungen als auch solche über prozentuelle Dienstfreistellungen beziehungsweise Kürzungen der Bezüge erstattet. Wir haben es gestern im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen, und ich bitte Sie, dies auch hiermit zu tun.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, zu Wort ist niemand gemeldet. 11.16.17Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Bericht 2016 des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.

 

11.16.36Es gelangt nunmehr Postnummer 6 der Tagesordnung zur Verhandlung, sie betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz für die Wahl

 

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