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Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 64

 

und es soll so sein. Ich darf den Vorsitz an die Zweite Landtagspräsidentin übergeben.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: So, wo sind wir? Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Ulm, ich bitte darum.

 

10.32.54

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren!

 

Ich glaube in der Tat, dass die Briefwahl reformbedürftig ist. Ich glaube auch, dass die Wiener Gemeindewahlordnung reformiert werden muss, insbesondere drei Bestimmungen zur Briefwahl.

 

Erstens: Die Auszählung der Briefwahlstimmen soll unbedingt noch am gleichen Abend erfolgen. Es muss möglich sein, die Auszählung noch am Wahltag zustande zu bringen, wenn doch alle Wahlkarten bis 17 Uhr des Wahltages einlangen. Das muss administrierbar sein.

 

Zweitens: Wir haben jetzt in der öffentlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes sehen müssen, dass Wahlgesetze nicht eingehalten werden, nicht richtig vollzogen werden. Damit die richtig vollzogen werden, oder damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die richtig vollzogen werden, müssen sie unmissverständlich abgefasst sein. Ich glaube daher, dass auch der § 80a der Wiener Gemeindewahlordnung reformiert werden muss, dort, wo es um die Zuständigkeit jener Personen geht, die Wahlkarten von außen zu prüfen, die Wahlkarte zu öffnen und dann letztlich die Wahlkuverts zu öffnen haben. Da darf es keine Missverständnismöglichkeiten geben.

 

Drittens: Die Ausstellung von Wahlkarten muss viel strenger gehandhabt werden, als das im Augenblick der Fall ist. Ich habe sowohl bei der letzten Wahl als auch bei der vorletzten Wahl Hinweise aus der Bevölkerung bekommen, dass Wahlkarten im großen Stil organisiert worden sind, und zwar von Personen, die der SPÖ nahestehen, offenbar zum Vorteil der SPÖ, in Pflegeheimen der Stadt Wien und in Migranten-Communities.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich äußere den nicht unbegründeten Verdacht, dass Wahlkarten für Personen ausgestellt werden, die von der Antragstellung gar nichts wissen, die gar kein Interesse an der Ausstellung von Wahlkarten haben oder die schwer dement sind. Als Zeugen dafür kann ich auch die Chefin der MA 62 aufbieten, die bei der vorletzten Wahl, als es um Sammelbestellungen in Pflegeheimen der Stadt Wien gegangen ist, es auch zugegeben hat. Sie sagt, mit den Sammelbestellungen der Wahlkarten durch die Anstalt ist alles in Ordnung. Das kann ich mir nicht vorstellen. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Welche Wahl war das?) - Die vorletzte Gemeinderatswahl. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) – Jawohl! Herr Kollege Margulies, Sie haben ja auch etwas beigetragen zur Debatte im Jahr 2010, ich kann mich erinnern, auch Sie haben ein Beispiel aus Ihrer Familie gebracht, auf Grund dessen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass für demente Personen Wahlkarten angefordert werden.

 

Und ich kann als weitere Zeugin von den GRÜNEN die Frau Kollegin und ehemalige Verfassungssprecherin Daniela Musiol aufbieten, die sagt oder sagte: „Auf Wiener Märkten werden MigrantInnen von der SPÖ angesprochen, um eine Vollmacht für Wahlkarten zu erhalten“. Islamische Vereine würden angegangen werden, die Passnummern ihrer Mitglieder zwecks Wahlkartenantrags herzugeben.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist zumindest, aber zuallermindest an der Grenze der Legalität. So etwas sollte man keinesfalls tun. Und schuld ist natürlich der § 40 der Wiener Gemeindewahlordnung, der viel zu weich abgefasst ist, denn dort steht tatsächlich, dass es reicht, bei einem schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die Identität glaubhaft zu machen. Es reicht die bloße Glaubhaftmachung, und die muss nicht einmal persönlich erfolgen, sondern die kann auch durch eine andere Person erfolgen. Das wollen wir nicht. Es kann nicht so sein, dass man einfach die Pass- oder Personalausweisnummer, wie es in § 40 drinnensteht, bekannt gibt, und man kriegt frei Haus an irgendeine Person eine Wahlkarte zugestellt, bei der dann nicht gewährleistet ist, dass der Wahlberechtigte sie in die Hände bekommt, bei der auch nicht gewährleistet ist, dass das Wahlrecht frei und unbeeinflusst ausgeübt wird. Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Reform der Wiener Gemeindewahlordnung und eine Reform der Briefwahl ist mehr als überfällig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Ruf bei der FPÖ: Endlich ein Redner, der Ahnung hat!)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet, ich bitte darum.

 

10.38.55

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Die Ahnungsvollen aus der Freiheitlichen Partei ahnen immer weit vor den Wahlen, was nachher passiert. Sie reden ja nicht nachher davon, dass irgendwas schiefgegangen ist, sondern es wird immer schon vorher ausgestrahlt, es wird sicher etwas danebengehen. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Es war ja schon abzusehen!) Deswegen machen sie dann so Inserate: 5.000 EUR Belohnung. Im Vorhinein, nicht wenn eine Wahl schon stattgefunden hat, es wird sicher etwas passieren, weil sie immer schon vorher Opfer sind. Falls Sie dann verloren haben, müssen Sie vorher sagen, es geht sicher nicht mit rechten Dingen zu, wie Sie es jedes Mal machen.

 

Es war auch dieses Mal vor der Auszählung der Briefwahlstimmen der Präsidentschaftskandidat der FPÖ: Da kommt es oft zu komischen Ergebnissen. Nämlich zu Ergebnissen, dass die FPÖ bei den Briefwahlkarten nicht gewinnt. Sie sind immer der Meinung, dass es nicht passt, und Sie beeinspruchen die Ergebnisse, wenn Sie Ihnen nicht passen. Nach dem ersten Wahlgang bei der Präsidentschaftswahl habe ich kein Wort von Ihnen gehört. Ich nehme an, dass das, was jetzt beim zweiten Wahlgang war, beim ersten genau gleich war. Das war wurscht, weil er da vorne war. Dann hat er verloren. (Abg. Dominik Nepp: Da sind Sie ja Experte bei Ihrem Verein!) Dann war es nicht wurscht. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wenn man zum Verfassungsgerichtshof geht, dann muss man eine Begründung haben! Viel Ahnung haben Sie auch nicht!)

 

Richtig ist, Demokratie und Wahlrecht für alle, wobei wir unter Wahlrecht für alle auch die 300.000 Menschen

 

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