Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 251
Trafik spielen sie aber mit 500 EUR. Es ist nicht so, dass ich die Trafikanten oder das Gesetz kritisiere. Aber was ist da für ein Unterschied? Dort kann er 50 EUR auf dem Terminal verlieren, und in der Trafik kann er mit einem Mal 500 EUR verlieren. Also, hören Sie mir mit der ständigen Schönrederei auf! Da können sie mit einem Mal um 500 EUR spielen.
Frau Stadträtin, noch etwas zur Geldwäsche: Das muss mir einmal einer sagen, wie ich dort Geld waschen soll, wenn ich auf Rapid - Austria oder auf irgendwen setze. Da kann ich maximal Geld verlieren. So nehme ich Ihnen das mit Sicherheit nicht ab. Wenn man schon sagt, Geldwäsche, dann frage ich mich. Mit 350 EUR vorher sind überhaupt 1.400 EUR im Raum gestanden. Aber dann sind Sie darauf gekommen, ich glaube, in der Steiermark irgendwo haben sie 1.100 EUR für die Wettterminals verlangt. Dort sind von 1.000 Terminals plötzlich von heute auf morgen nur mehr 35 gestanden. Das wollten Sie sich auch nicht wegnehmen.
Seien wir ganz ehrlich, Sie haben ein Riesenproblem. Seit das Kleine Glücksspiel weg ist, sind auch zirka 70 Millionen EUR für die Stadt Wien weg. Das wissen wir alle. Das ist ein Grund, wo Sie sagen, vielleicht kriegen wir bei den Wettterminals ein paar Millionen im Jahr herein. Das ist ein Grund, warum Sie diese besteuern. Also, tun Sie nicht immer hier sagen, Sie sind der große Schützer der ganzen Jugend, alle wollen Sie schützen, aber verlangen 350 EUR. Dann brauchen wir das alles nicht. Das ist Ihr Problem!
Aber ich möchte auch zum Gesetz kommen. Dort stehen in § 23 Z 7, Frau Stadträtin, mehr Befugnisse für Magistratsmitarbeiter als für die Polizei bei der Terrorismusbekämpfung. Da frage ich mich schon: Ein Magistratsbeamter hat mehr Befugnisse als jemand von der Polizei, der Terrorismus bekämpft? Das muss man sich auch einmal vorstellen!
Unter Z 1 können Sie nachlesen, dem Unternehmer kann im Zuge einer einfachen Überprüfung der Betrieb vollständig ruiniert werden, indem ihm nicht nur der Wettterminal, sondern auch dieses elektronische Wettbuch zwecks Überprüfung abtransportiert wird. Jetzt sage ich, okay, wenn Sie einen begründeten Verdacht haben. Wenn im Gesetz zum Beispiel stehen würde, es gibt einen ausreichend begründeten Verdacht, wenn ein Sachverständiger kommt oder er schon länger überprüft worden ist, dann sage ich, dass es okay ist. Aber man kann nicht einfach auf einen Verdacht hin, weil irgendein Magistratsbeamter sagt, er hat einen Verdacht, das ganze Gerät beschlagnahmen. Da können Sie die ganze Firma zusperren. Da sollte im Gesetz zumindest stehen, dass dieses Wettbuch elektronisch übermittelt wird, weil das ist nicht ein Buch, in dem etwas steht, das ist elektronisch. Das heißt, man kann es auf einen Computer, auf einen Stick und dergleichen überspielen und er braucht seinen Betrieb nicht zu schließen. Ich weiß nicht, haben Sie das bei solchen Aktionen nicht bedacht? Das kann passieren. Da ist nur ein Verdacht, der Beamte hat irgendetwas gehört, zack, geht dort hinein, nimmt ihm dieses Wettbuch weg, und er muss alle Angestellten nach Hause schicken, weil er nicht mehr offen lassen darf. Das kann es bitte nicht sein!
Machen Sie wirklich ein gutes Gesetz, wo man sagt, mit dem können wir alle leben. Ich bin dafür, dass man den Jugendschutz in die Richtung hervorhebt.
Ich muss Ihnen noch sagen, es gibt solche Stellungnahmen. Ich habe sie bekommen. Sie werden diese sicher auch bekommen haben.
Da gibt es schon Vorschläge von der Suchtprävention, dass man überhaupt in Lokalen, wo gespielt wird, also Kartenspiel, Schwarzer Peter, Würfelspiel, und so weiter, überhaupt keinen Alkohol mehr ausschenkt. Frau Stadträtin, ich glaube, das geht irgendwo ein bisschen zu weit, wenn das von Ihnen oder von den GRÜNEN noch für gut befunden wird. Wenn man sagt, in allen Lokalen, wo Alkohol ausgeschenkt wird, darf überhaupt kein Brettspiel mehr stattfinden, dann sage ich, sind wir genau dort, wo wir nicht hin wollen. Das kann ich Ihnen auch sagen. Da werden Sie Riesenprobleme haben. Da freut sich vor allem die Ottakringer, wenn sie dann in dem Lokal nicht einmal mehr ein Bier ausschenken kann.
Zum Gesetz: Ich habe Ihnen gesagt, das ist an und für sich nicht in Ordnung, dass sie mehr Berechtigung haben als die Finanzpolizei zum Beispiel. Aber es gibt auch bei anderen Sachen viele Unklarheiten im Gesetz, auch bei Geschäftsführern. Sie verlangen, dass jeder einzelne Betrieb einen Geschäftsführer hat. Ich kann Ihnen nur sagen, in der Gastronomie, zum Beispiel, kann man drei, vier, fünf Kaffeehäuser oder Espressos haben, aber man braucht nur einen Geschäftsführer. Er kann ja von einem ins andere fahren. Wenn ein Problem ist, kann man ihn heutzutage mit dem Handy locker anrufen und sagen: „Bitte komm her. Wir haben ein Problem.“ Das Gesetz ist genau auf jemanden gezielt geschrieben, der es halt nicht haben will, dass er eine unliebsame Konkurrenz hat. (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das ist ein Blödsinn!) - Das ist nicht ein Blödsinn! (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das ist ein kompletter Blödsinn!) Das ist kein Blödsinn! Es ist so! Es ist einfach so!
Wollen Sie mir jetzt sagen, dass 7 Prozent mehr sind als 40 Prozent? Also, ich nehme mir lieber jemanden, der mir 7 Prozent bietet? Da sage ich, nein, ich verzichte auf 40 Prozent, weil du mir so sympathisch bist? Ich weiß nicht, wo solche Geschäftsleute sind, aber ich nehme an, das sind sicher nicht die Trafiken, weil die kriegen sowieso sehr wenig Provision. Wenn sie einmal Provision kriegen, nehme ich sicher an, dass sie sich das als Zusatz nehmen werden. Das ist genau der Punkt. Das ist nicht richtig von Ihnen, Frau Stadträtin!
Ich sage Ihnen noch einmal, wenn ich das schriftlich habe, und ich nehme an und hoffe, dass ich das schriftlich habe, haben Sie Riesenprobleme! Das verspreche ich Ihnen! Ich weiß, wer das Gesetz geschrieben hat. Ich weiß, wo das Gesetz genau hingehört. (Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli: Das ist eine Unterstellung!) - Wieso darf man das nicht sagen? Ich habe gesagt, wenn ich es bekomme, wenn ich es beweisen kann. Ich weiß es, aber ich kann es nicht sagen, weil ich es noch nicht schriftlich habe. Wenn ich es schriftlich oder eine Kopie
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