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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 85

 

Meine Damen und Herren! Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass dieses Wahlrecht ein ganz wichtiger Schritt ist. Ich bedanke mich an dieser Stelle – sozusagen als der, der gerade eingewechselt worden ist – in diesem Fall bei all denjenigen, die sehr profund, sehr penibel, sehr detailliert daran gearbeitet haben. Und das ist neben den politischen Verantwortlichen natürlich auch die zuständige Abteilung, die Magistratsabteilung 62, die, glaube ich, über die letzten Monate eine hervorragende Arbeit geleistet haben, sodass dieser Gesetzesentwurf so rasch vorgelegt werden konnte – ich bedanke mich sehr herzlich.

 

Ich bedanke mich auch bei den Koalitionspartnern, die, glaube ich, nach einer sehr reiflichen und durchaus langen Diskussion zu einem hervorragenden Entwurf gekommen sind, der im Kern eines sicherstellt: Nicht nur, dass es eine gute Repräsentation des Wählerwillens hier im Landtag und im Gemeinderat und auch in den Bezirksvertretungen gibt, sondern dass gleichzeitig auch – und darauf will ich mich auch beziehen – ein wichtiges Signal an den Bundesgesetzgeber geht.

 

Ich bin selber im Wahlkampf von vielen Menschen immer wieder darauf angesprochen worden, und es wird Ihnen ähnlich gegangen sein, die gesagt haben: Ich würde gerne wählen, und das ist nett, dass Sie da jetzt Wahlkampf machen und dass Sie mich zu überzeugen versuchen, aber ich darf nicht wählen. Ich lebe hier, ich arbeite hier, ich zahle hier Steuern, ich mache mir Gedanken über unser gesellschaftliches Zusammenleben, aber ich darf nicht wählen. Das ist eine grundlegende Ungerechtigkeit, die wir jedenfalls im schon fortgeschrittenen 21. Jahrhundert hier in der Mitte Europas eigentlich – so wie in der Mehrheit oder jedenfalls in einer sehr großen Anzahl von anderen europäischen Staaten – ändern sollten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Und zwar aus einem grundlegenden demokratischen Verständnis. Wenn man ein Viertel und bald ein Drittel der Menschen, die in einer Stadt leben, vom Entscheidungsprozess ausschließt, ist das schlicht und einfach undemokratisch. Anders kann man das nicht mehr nennen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. – Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) – Ich weiß das alles, aber trotzdem: Wichtiger als vielleicht die eine oder andere formaljuristische Debatte und Argumentation ist es doch, dass Menschen, die hier sind, hier das Leben gestalten und mitten im Leben sind, auch mitgestalten können. Das ist sozusagen die Grundvoraussetzung einer Demokratie und eines gesellschaftlichen Zusammenlebens. (StR DDr. Eduard Schock: Staatsbürger!)

 

Sie sind da anderer Meinung. Das wissen wir ja, dass Sie anderer Meinung sind. Trotzdem gibt es hier eine Mehrheit, die das anders sieht. Und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir auch auf bundesstaatlicher Ebene in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft dazu kommen – schlicht und einfach deshalb, weil man bald einmal ein Drittel der Bevölkerung von den Vorgängen in diesem Land nicht mehr ausschließen kann. (StR DDr. Eduard Schock: Sie sind Berichterstatter!)

 

Ich halte das daher auch für ein ganz wichtiges Signal, das einmal mehr von hier hinausgeht. Man sollte dann eindeutig und klar kommunizieren, wer dafür und wer dagegen ist. Weil oftmals Menschen tatsächlich dann sagen, na ja, das haben wir gar nicht gewusst, dass da auf Bundesebene diese Mehrheit nicht zustande kommt, weil sie FPÖ und ÖVP nicht wollen, aber das wird auch klar zu kommunizieren sein.

 

Im Übrigen, meine Damen und Herren, glaube ich, ist zu dem vorliegenden Entwurf sehr viel und sehr profund gesagt worden. Ich möchte mich da nicht wiederholen oder wiederholen, was schon gesagt wurde. Ich bitte daher schlicht und einfach um Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat!

 

Es sind dennoch nicht weniger Anträge gekommen. Es sind zwei Abänderungsanträge und zwölf weitere Anträge. Nachdem keine Wortmeldung mehr möglich ist, schlage ich vor, dass wir zur15.37.22 Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen und vorher die beiden Abänderungsanträge zur Abstimmung bringen.

 

Die beiden Anträge sind in der Conclusio gleichlautend, aber im ersten Antrag geht es um eine Novellierung der Gemeinderatswahlordnung dahin gehend, dass bei der Verteilung der Gemeinderatsmandate auf die im Wahlkreis für Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der Mandate geteilt wird. Dieser Antrag wurde von den NEOS eingebracht. Wer diesem Abänderungsantrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind NEOS und FPÖ gegen ÖVP, SPÖ und Grüne und damit die Minderheit. Das ist abgelehnt.

 

Der zweite Abänderungsantrag, eingebracht von der FPÖ, hat den gleichen Inhalt: Die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der Mandate geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind wie vorangegangen FPÖ und NEOS gegen die anderen vertretenen Parteien und damit die Minderheit.

 

Nachdem die beiden Abänderungsanträge nicht die Zustimmung erhielten, kommen wir zur Vorlage einschließlich Titel und Eingang. Wer dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit Stimmen von SPÖ und Grünen gegen jene von FPÖ, NEOS und ÖVP angenommen.

 

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betreffend Abschaffung der Funktion der nicht amtsführenden Stadträte in Wien nur bei Beibehaltung der Kontrollrechte und Akteneinsichtsrechte für die Oppositionsfraktionen. Wer diesem Beschlussantrag die Zustimmung erteilen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit Stimmen der Grünen, SPÖ, ÖVP und NEOS so angenommen.

 

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