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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 62

 

eine Gesetzesvorlage betreffend die Novellierung der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO 1996, faires Mandatszuteilungsverfahren, landesweiter Proportionalausgleich, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.

 

12.07.30Nach der Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 3, 4, 5, 9, 6, 7, 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wird kein Einwand erhoben, wie ich sehe. - Ich werde daher so vorgehen.

 

12.07.40Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung - Wiener Antidiskriminierungsgesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. - Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.07.54

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur Novellierung dieses Gesetzes. - Danke schön.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Stürzenbecher.

 

12.08.32

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Landesrätin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir behandeln hier eine Novelle zum Antidiskriminierungsgesetz.

 

Die Kollegin Hebein hat ihre Wortmeldung zurückgezogen, weil wir hier durchaus von Regierungsseite mit einer Stimme zu dieser Novellierung sprechen können, ich das inkludiere, was sie gesagt hätte und wir uns auch nicht doppelt ausdrücken müssen und dann das Gleiche sagen, weil es in dieser Frage wirklich keine Auffassungsunterschiede auf der Regierungsseite gibt. Auch die Opposition stimmt diesem Gesetz zu, soweit ich informiert bin. Das finde ich auch sehr erfreulich.

 

Antidiskriminierungspolitik war für Wien immer eine wichtige Sache. Deshalb haben wir gemeint, es soll zumindest schon ein Redner da sein, weil wir eben im Jahr 2004 bei der Stammfassung des Gesetzes richtungsweisend für ganz Österreich waren, was auch damals von allen einschlägigen Organisationen so gesehen worden ist. Wir haben schon ein paar Mal das Gesetz nachgebessert beziehungsweise ergänzt.

 

Wir haben heute die Situation, dass ein umfassendes Verbot der Diskriminierung, soweit es landesgesetzlich möglich ist, aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechts, insbesondere auf Grund der Schwangerschaft oder Elternschaft, besteht.

 

Dieses Gesetz wird jetzt noch ergänzt im Zusammenhang mit dem Begriff Behinderung, und zwar wird nach dem Dialog mit der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung heute ein Novellierungsvorschlag zur Abstimmung gebracht, der noch einige Präzisierungen vorsieht. Kern ist, dass die Monitoringstelle einen eigenen Paragraphen im Gesetz bekommt, nämlich § 7b, damit sie hervorgehoben ist und die Monitoringstelle genau geregelt wird, ihre Unabhängigkeit betont und auch festgeschrieben wird, dass die Leiterin oder der Leiter der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen, also der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte, eines von sieben weisungsfreien Mitgliedern der Monitoringstelle ist. Das ist eine weitere Verbesserung.

 

Eine weitere wichtige Sache ist, dass die Einbindung der Zivilgesellschaft festgeschrieben wird. Es wird durch die Novelle die Möglichkeit geschaffen, dass die Monitoringstelle auf Beschluss betroffene Personen aus der Zivilgesellschaft, natürlich insbesondere aus dem Bereich von Behinderten und deren Organisationen, in den Überwachungsprozess einbeziehen darf. Also, insgesamt eine wichtige Ergänzung des Gesetzes.

 

Ich darf bei dieser Gelegenheit eine kleine Abschweifung, aber durchaus im sachlichen Zusammenhang, zum Bundes-Antidiskriminierungsgesetz machen. Während wir in Wien einvernehmlich eine sehr ausgereifte Gesetzeslage haben, haben wir auf Bundesebene noch immer die Situation, dass dort nicht wirklich Antidiskriminierung auf europäischem Niveau stattgefunden hat, insbesondere bei der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung. Das heißt, von Lesben und Schwulen gibt es noch immer Diskriminierungen, weil dort der echte Diskriminierungsschutz nur im Arbeitsverhältnis greift. Dort gibt es ihn zu 100 Prozent, aber im sonstigen Bereich nicht. Also kann noch immer ein Vermieter jemanden aus diesem Grund diskriminieren, ohne von der Antidiskriminierungsgesetzgebung betroffen zu sein und ohne auf Grund dieser Bestimmungen Sanktionen erwarten zu können. Wir fordern deshalb im Bundes-Antidiskriminierungsgesetz ein sogenanntes Levelling-up, dass für alle Diskriminierungen, auch außerhalb des Arbeitslebens, außerhalb der Arbeitswelt eine echte Antidiskriminierungsgesetzgebung auf Bundesebene geschaffen wird. Das ist sozusagen der Wunsch an den Bundesgesetzgeber, hoffentlich nicht ein Wunsch ans Christkind, das nicht kommt, sondern wir wissen, dass im Bund diese Diskussion ist. Mit dieser Wortmeldung wollte ich auch den dortigen Diskussionsprozess vielleicht wieder etwas voranbringen. Das ist auch wichtig so.

 

Jedenfalls ist dieses Gesetz, das wir heute beschließen, ein gutes Gesetz. Ich darf um Zustimmung werben. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

12.14.12

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger|: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Der Herr Abg Stürzenbecher hat erläutert, worum es inhaltlich in dieser Novelle geht.

 

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