Landtag, 31. Sitzung vom 30.04.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 20
schenkten Grund Siedlungshäuser errichtet und die Stadt Wien hat mit den Genossenschaften, die diese Siedler gebildet haben, als rechtlichen Rahmen einen Baurechtsvertrag geschlossen. Natürlich wurde kein Bauzins oder nur ein symbolischer Bauzins verlangt, weil der Grund geschenkt war.
Nun sind wir beim zweiten Grund der Aktualität: Der Vertrag ist Ende 2012 abgelaufen. Wir haben hier die Diskussionen mitbekommen, was passiert ist. Es gibt ein rot-grünes Geschäftsmodell, wie man nun mit diesem geschenkten Grundstück umgeht. Es wurden ganz einfach die Bauzinse um mehrere Hundert Euro erhöht, einfacher Vertrag, Geschäftsmodell zu Lasten Dritter, mit den Grundstücken der Stadt Wien. Die Stadt Wien bekommt viel Geld, den Bauzins. Den Genossenschaften bleiben die Verwaltung und die Vergabe der Wohnungen. Und die Siedler zahlen die Zeche und sind die Opfer.
Schon dieser erste Blick zeigt, es geht nicht nur um eine gesetzliche Regelung für die Immobilienverwaltung und -verkäufe, es geht vielmehr um ein Gesetz für die Immobilienbewirtschaftung. Wir werden nicht ruhen, bis in der Immobilienbewirtschaftung, besonders bei den Baurechtsgründen, geordnete, gesetzlich geregelte Zustände einkehren. Das wird besonders den Kollegen Chorherr freuen, weil wenn die Grünen davon sprechen, dass sie Nutzungen in Form von Baurechtsverträgen vorziehen, ist das eine gefährliche Drohung für die Mieter und Siedler.
Bleiben wir aber noch bei der Verwaltung des Immobilienbesitzes. StR Ludwig hat gestern sehr gut die ganz wichtige Grundbevorratung, Immobilienbevorratung angesprochen. Ich würde nur noch einen Schritt weitergehen. Er hat als Zweck den Wohnbau, den sozialen Wohnbau, wie auch immer, genannt, aber wir haben vom Wohnbau gehört. Ich sage, die Immobilienbevorratung hat auch die Verpflichtung, Grünland, Erholungsraum und Kulturdenkmäler zu erhalten. Wir alle kennen das Beispiel Steinhof, wo diese Erhaltungspflicht zusammentrifft, Erholungsraum zu erhalten, kulturelles Erbe zu erhalten. Hier ist ganz klar festzustellen, dass gegenüber dem Bau von Luxuswohnungen der Schutz von Erholungsraum und der Schutz von Kulturerbe nicht zurücktreten dürfen. Auch hier bedarf es einer gesetzlichen Regelung, dass die Immobilienbevorratungspflicht weitergeht als bloße Bevorratung zum Wohnbau. Wir Freiheitliche werden nicht aufhören, den Schutz des Erholungsraumes, auch in den Steinhofgründen, unter Schutz unseres kulturellen Erbes zu gewährleisten! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Auffälligkeiten bei den Immobilienverkäufen wurden schon angesprochen. Auch hier ist ganz klar ein Vertragskonzept erkennbar, wo es zum Vorteil von privaten Immobilienkäufern am Ende immer zulasten der Stadt Wien geht.
Fassen wir zusammen: Die Antwort lautet: Ja, es ist dringender Bedarf an gesetzlichen Regelungen für städtische Immobilienentwicklungen und Verkäufe. Es ist dringender Bedarf an gesetzlichen Regelungen für städtische Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung. Und es ist am meisten Bedarf an gesetzlichen Regelungen für Sanktionierungen von Verletzungen dieser Gesetze, weil das Hauptproblem ist, dass derzeit in diesem Bereich keine Sanktionierungen für Verletzungen dieser gesetzlichen Vorschriften vorgesehen sind. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Stürzenbecher. - Ich ersuche darum.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Stadtrat! Geschätzte Damen und Herren!
Die Aktuelle Stunde lautet also: „Wien braucht ein Gesetz mit klaren Vorgaben für städtische Immobilienentwicklungen und -verkäufe!“ - Rufzeichen, also nicht einmal ein Fragezeichen, was man dann sozusagen wenigstens noch irgendwie kritisch hinterfragen könnte. Da frage ich mich schon, wenn immer, gerade von der ÖVP-Seite, die Gesetzesflut beklagt wird, dass man für alles Gesetze beschließt und dann so lustige Vorschläge kommen, man darf ein neues Gesetz erst beschließen, wenn ein anderes beseitigt wird oder weiß Gott was, also ein ganz anderes. Aber hier, wo eigentlich überhaupt keine Notwendigkeit gegeben ist, weil wir genug Normen haben, braucht man jetzt auf einmal ein Gesetz! Das ist eigentlich nicht einzusehen und sachlich nicht gerechtfertigt!
Wir haben alles, was Immobilientransaktionen betrifft, geregelt. Wir haben die Stadtverfassung. Wir haben eine Haushaltsordnung. Das sind genaue Normen, welche festlegen, welches Organ mit der Beschlussfassung zu betrauen ist, wie die Transaktion abzuwickeln ist und es gibt Regeln. Für das Immobilienmanagement, das wir auf eine neue Basis gestellt haben, gibt es einen Erlass des Magistratsdirektors, wie diese strategische Immobilienplanung ablaufen soll. Zusätzlich gibt es dann noch die Empfehlung der EU-Kommission bezüglich Verkauf von Liegenschaften, nämlich angelehnt an das EU-Beihilfenrecht, wo im Wesentlichen verhindert werden soll, dass man quasi sehr billig einem Investor etwas gibt und ihn quasi anzulächeln, weil die EU halt nicht will, dass dann quasi eine Wettbewerbsverzerrung herauskommt.
Deshalb haben wir hier zwei Möglichkeiten, dass wir entweder versteigern, also bedingungsfreies Bieterverfahren haben, was sehr oft der Fall ist, oder es ist ein sehr bestimmter potenzieller Investor Vertragspartner. Dann muss es ein Gutachten von einem externen, gerichtlich beeideten Sachverständigen geben. Also, diese beiden Möglichkeiten gibt es.
Zweiteres wird vor allem dann sein, wenn man quasi bei einer Liegenschaft einen Entwicklungsvorteil lukrieren will, also nicht unmittelbar einen Geldwert. Ersteres, das Bieterverfahren, wird man machen, wenn alles mit der Liegenschaft baureif ist, fix und fertig, keine weiteren Überlegungen mit dem Transaktionspartner. Dann wird es sinnvoll sein, dass man quasi diese Liegenschaft als Cashcow nimmt. Es ist durchaus sinnvoll, dass man das macht. Aber es ist nicht immer sinnvoll. Oft gibt es eben andere Zielvorstellungen für die Gemeinschaft, die noch
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