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Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 34

 

Nein nämlich in dem Bereich, dass es für diejenigen, die neu eintreten, wenn diese Besoldungsreform 2017 in Kraft getreten sein soll, keine Anwendung dieses Kataloges geben wird, da ja unser Ziel ist, dass wir nach der Arbeitsbewertung ein Gehalt leistungsorientiert festmachen. Ja, es wird aber natürlich in einem eingeschränkten Kreis, nämlich in dem jener Bediensteten, die nicht neu eingetreten sind und auch nicht in das neue System optiert haben, weiter seine Geltung haben. Was aber bedeutet, dass man trotz allem für diejenigen, für die es dann nachher noch immer gelten muss, weil die ja nichts anderes haben, eine konsequente Evaluierung auf der einen Seite geben muss. Auf der anderen Seite bin ich sehr dafür, dass wir das tun, was in vielen Dienststellen mittlerweile passiert, nämlich, dass man diese Vielzahl von Nebengebühren zu einer Funktionszulage zusammenfasst. Das heißt, es wird für diejenigen, die nicht optiert sind und für die es das neue Besoldungssystem nicht gibt, weiter einen Nebengebührenkatalog geben, aber der wird sehr schlank werden, weil es nämlich das Ziel ist, dass aus den vielen Nebengebühren eine Funktionsgebühr gemacht wird.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Ellensohn. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg David Ellensohn deutet an, dass er sich nicht zu Wort gemeldet habe.) – Dann kommen wir zur nächsten Zusatzfrage, Abg Schütz.

 

9.09.51

Abg Angela Schütz (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

In einigen Betriebsstätten haben Betriebsräte der Sozialdemokratie schon ein bisschen was über diese Besoldungsreform erzählt, und da ist rausgekommen, dass diese für Mitarbeiter, die sozusagen frisch anfangen, nicht unattraktiv sein soll, weil sie am Beginn relativ stark steigen, aber dann ab der 8. Stufe soll das ganze System praktisch flach bleiben bis zur Pension. Das heißt, man müsste sich das dann anschauen, wie das bezogen auf die Lebensverdienstsumme ausschaut. Wenn man allerdings in das neue System optiert, nachdem man schon relativ lang bei der Stadt Wien ist, dann soll es auf das Grundgehalt weniger Verdienst geben. Das ist das, was bei den Herren so durchgesickert ist.

 

Meine Frage ist jetzt: Gibt es einen Zwang zur Option für die Mitarbeiter, die jetzt bei der Stadt Wien sind, wenn ja, mit bis zu wie vielen Dienstjahren müssen die Leute in das neue Besoldungsrecht optieren, und können Sie jetzt garantieren, dass für keinen Bediensteten, der jetzt bei der Stadt Wien arbeitet, in der Lebensverdienstgesamtsumme ein Nachteil entstehen wird?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Nun, das ist der beste Beweis dafür, dass in dieser Phase 2 die Dimension der Kommunikationsarbeit ganz, ganz wichtig ist, weil Veränderungen immer auch Verunsicherungen bedeuten. Und wenn man da jetzt anfängt, Kaffeesudleserei zu kommunizieren, erreicht man eigentlich nichts außer Unsicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn das, was Sie jetzt sagen, ist überhaupt noch nirgends besprochen worden. Es ist jetzt einmal diese Planungsphase abgeschlossen, nun kommen wir in die Bewertungsphase. Und bevor ich nicht in diesen 250 Gruppen eine Bewertung der Arbeit durchgeführt habe, kann ich überhaupt noch nicht wissen, was das letztendlich bedeutet.

 

Aber, was von Haus aus jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter versichert wird, ist: Eingestiegen wird sowieso für alle, die 2017 anfangen. Dann wird es für eine bestimmte Gruppe, die wir auch politisch definieren müssen – und nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich definieren müssen –, das Angebot zur Option geben. Und da kann sich dann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wahrscheinlich mit Unterstützung der Interessenvertretung gut ausrechnen, ob er oder sie optiert oder nicht. Was sein wird, ist, dass diejenigen, die nicht optieren oder für die es auch nicht in Frage kommt, einfach in ihrem alten Besoldungssystem bleiben. Das wird kontinuierlich weiterentwickelt, so wie der Nebengebührenkatalog schlanker werden muss und mehr Funktionszulagen hineinkommen. Aber da wird eine Bewegung drinnen sein, und sie bleiben im Prinzip in ihrem alten System, das sich ja nach dem Vertrauensgrundsatz, mit dem sie damals in die Stadt Wien eingestiegen sind, für sie so entwickelt hat. Sie haben in Kauf genommen, dass sie relativ niedrige Einstiegsgehälter haben, sind heute vielleicht 55 Jahre, haben noch gute 10 Jahre in der Stadt und haben sich sozusagen in der Seniorität ihr Gehalt erarbeitet. Diesen Menschen kann man da nicht hineinpfuschen, und das werden wir auch nicht tun. Diese Garantie kann ich von dieser Stelle auch geben.

 

Das ist in Wirklichkeit auch die spannende Rolle der Politik in dieser Frage. Denn wir können uns nicht hinsetzen und jetzt die Arbeit von 250 Berufsgruppen bewerten. Das wäre fatal, wenn die Politik sich da auch einmischen würde. Was wir tun – und das haben wir mit unserem Landesregierungsbeschluss schon getan –, ist, dass wir den Rahmen vorgeben. Wir geben die Kriterien vor, unter denen das passieren muss, wir geben den Rahmen auch dafür vor, dass niemand in dieser Geschichte letztendlich etwas verlieren darf.

 

Und eines kann ich Ihnen jetzt schon noch zu der Kostensache sagen: Es ist so, dass die Grundlage für die Berechnung von solchen Gehaltsverläufen – und das ist jetzt nicht etwas Besonderes bei uns, das passiert in jedem Betrieb, der sich einer Besoldungsreform unterzieht –, die derzeitigen Aktiveinkommen sein werden, bis zum Regelpensionsalter – das ist diese Summe, die es dann zum Verteilen gibt –, diese Gesamtsumme soll dann die zukünftigen Einkommen abbilden.

 

Das heißt aber auch, im Vollausbau derjenigen, die 2017 hineinkommen, soll das irgendwann einmal natürlich auch aufwandsneutral sein. Wir haben neben all dem, was wir uns hier im Besoldungssystem vornehmen, auch die große Aufgabe, von diesem Konsolidierungspfad nicht abzukommen. Das heißt, es wird natürlich eine Abflachung der Gehaltskurven geben, aber wie die ausschauen wird, kann ich Ihnen erst sagen, wenn die Phase 2 abgeschlossen ist. Jedenfalls werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht optieren und im alten System bleiben, sicher nichts verlieren.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträ

 

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