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Landtag, 29. Sitzung vom 31.01.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 22

 

genommen hat, aber sofort mit dem Hinweis unterbrochen wird, dass er nicht extemporieren soll. Der Kollege Ellensohn hat sich nicht einmal Mühe gegeben, etwas über das Landes-Sicherheitsgesetz zu sagen, sondern hat nur über Einzelfälle aus der Vergangenheit gesprochen, die die Bundespolizei betreffen, und ist nicht unterbrochen worden. Das ist keine objektive Vorsitzführung! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Es ist ja fast putzig, wenn sich die GRÜNEN nach diesen Ereignissen Sorgen um die Reputation der Polizei machen. Meine Damen und Herren, es ist nicht mein Problem und man könnte sich jetzt irgendwo zurücklehnen und zuschauen, wie Sie den Bach hinunterschwimmen. Aber bevor Sie sich über die Reputation der Polizei Sorgen machen, machen Sie sich um Ihre eigene Reputation Sorgen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn hier auch gesagt wurde, man soll nicht vorsätzlich in eine Verfassungswidrigkeit gehen, wenn es um eine Verschärfung des Bettelverbots geht, dann erinnere ich an die heutige Fragestunde, wo wir nachgewiesen und dargelegt haben, dass Sie mit Ihrer Mehrheit vorsätzlich ein Gesetz beschlossen haben, wo alle namhaften Experten im Vorfeld in der Begutachtung gesagt haben, dass das nicht halten wird.

 

Jetzt zum Sicherheitsproblem. Es ist heute auch schon gesagt worden, dass Sicherheit selbstverständlich eine umfassende staatliche Aufgabe ist, die man nicht nur bei einer Gebietskörperschaft ablegen kann. Sicherheit hat Facetten der Kriminalitätsbekämpfung. Das ist Aufgabe des Bundes. Es gibt aber auch andere Facetten, für die Länder und Gemeinden zuständig sind. Daher handelt es sich bei der Sicherheit um eine Querschnittsmaterie, wo jede Gebietskörperschaft auch ihre Aufgaben zu tragen hat. Wir sind hier der Wiener Landtag, wir sind der Wiener Landesgesetzgeber und wir stehen selbstverständlich auch vor Zeiten, wo im Bereich der Sicherheit, wenn schon nicht gespart, so doch die vorhandenen Mittel effizienter eingesetzt werden müssen. Wir haben eine Situation, dass wir ein Landes-Sicherheitsgesetz und andere landesgesetzliche Regelungen haben, die nicht von Landes- oder Gemeindeorganen vollzogen werden, sondern der Bundespolizei zur Vollziehung überwiesen worden sind. Das sollte man gerade in Zeiten wie diesen sehr wohl hinterfragen. Wir beschließen Gesetze, wir sind doppelter Finanzausgleichspartner, wir haben alle möglichen Organtruppen, wir haben alle möglichen Watcher, und so weiter. Ist es heute noch gerechtfertigt, gut ausgebildete, teuer ausgebildete Polizisten, die für die Kriminalitätsbekämpfung da sein sollen, mit der Vollziehung von Landesgesetzen zu beschäftigen? Da meine ich, da müsste einmal tabula rasa, ein Zero Budgeting gemacht werden: Wo ist das gerechtfertigt, wo brauche ich bewaffnete Organe, um das zu machen und wo ist es nicht notwendig? Da könnte Wien auch im Sinne eines umfassenden Sicherheitsgesetzes dem Bund ein Angebot machen oder umgekehrt, wenn ich auf Bundesebene dafür verantwortlich wäre, würde ich das einmal auf Bundesebene hinterfragen: Warum müssen wir eure Gesetze vollziehen? Das wäre auch der Beitrag, den das Land und die Gemeinde Wien leisten könnten. Einfach zu sagen, bei uns wird nichts zugesperrt, und so weiter, und wir kämpfen und so - das ist wahrscheinlich zu wenig. Fragen wir uns: Warum müssen unsere Polizisten so viele Landes- und Gemeindevorschriften vollziehen? Ist das notwendig? Ist das gerechtfertigt? Wo kann man hier die Polizei auch entlasten? Im Bereich der Parkraumüberwachung ist das ja schon passiert (Beifall bei der FPÖ und von StR Mag Manfred Juraczka.), und das gibt es vielleicht auch in anderen Bereichen.

 

Insofern hat Sicherheit auf Landesebene auch sehr viel mit Sauberkeit zu tun. Was tun wir in Wien, um das Graffiti-Unwesen, ein Graffiti ist eine Kunstform, aber diese Schmierereien hintanzuhalten? Wie schaut es teilweise auch in den U-Bahnen aus? Was herrschen da für Zustände? Wieso kommen die Wiener Linien dazu, dass sie da ständig Reinigungsdienste durchschicken müssen? Wo werden hier die Reinhaltevorschriften vollzogen? Also das wären auch lauter Aufgaben, die uns zustehen würden. Sauberkeit, Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung, das sind alles verwandte Materien. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Neuhuber. Ich erteile es.

 

10.36.46

Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Aigner vom Beginn seiner Rede eigentlich nur anschließen. Ich bin auch etwas befremdet über die Geschäftsordnungsauslegung des Ersten Präsidenten Kopietz heute. Es ist für uns gerade im Landtag, meine Damen und Herren, im Sinne des freien Mandats eine wahnsinnig schwierige, dünne Linie, auf der wir uns bewegen. Was ist da noch erlaubt oder nicht? Ich meine, alle, die schon länger in dem Haus sind: Sind wir doch ehrlich und verstecken wir uns nicht nur hinter der Geschäftsordnung.

 

Ich habe mir die Liste dessen, was in den letzten Jahren an Aktuellen Stunden im Landtag so zugelassen wurde, ausgedruckt. Wir wissen alle, dass es eine Art Common Sense in diesem Haus gab und gibt, dass man bei der Aktuellen Stunden etwas breitgefächerter diskutieren kann, als es sonst bei der Geschäftsordnung üblich ist. Wir haben ja gestern im Klub schon ein Schreiben bekommen, was heute zugelassen wird oder nicht. Ich meine, sind wir uns ehrlich, unter Wiener Landes-Sicherheitsgesetz kann man viel diskutieren und der Kollege Ulm hat das völlig richtig subsumiert. Wenn ich nur darüber sprechen darf, dass Polizisten angespuckt werden, aber nicht darüber sprechen darf, dass Polizisten mit Steinen oder mit Fahnen attackiert werden, meine Damen und Herren, dann ist das wirklich eine sehr, sehr schwierige Auslegung, die der Erste Präsident heute getroffen hat! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Er hat sie getroffen, diese Auslegung, weil er den Kollegen Ulm unterbrochen hat! Der Herr Ellensohn konnte heute über Polizei, angebliche Polizeibrutalität, oder was weiß ich, schwadronieren, was er wollte. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Gerichtliche Verurteilungen! Gerichtliche Verurteilungen!) Ich weiß es nicht, ich sage einmal vorsichtshalber „angeblich“ dazu. Meine Damen und Herren,

 

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