Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 42
Abg Birgit Hebein.)
Also noch einmal: Ich glaube, dass diese Dienstrechtsnovelle eine gute ist, dass sie einiges beinhaltet, nämlich Vorteile auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass es diverse Anpassungen gibt. Ich sehe auch keinen Demokratieverlust in der Verlängerung der Funktionsperiode von vier auf fünf Jahre. Es wird auch der Hauptausschuss verkleinert. Auch das ist ein Beitrag zu Einsparungen im Bereich der Verwaltung, über die ich vorher gesprochen habe. Ich möchte diesbezüglich noch zwei Anträge einbringen.
Der erste Antrag ist ein Abänderungsantrag zur Dienstordnung beziehungsweise zum Personalvertretungsgesetz. Der Antrag ist, glaube ich, ausgesendet worden. Da geht es um eine kleine formale Änderung im Bereich des Wahlablaufes. Aus zeitökonomischen Gründen werde ich ihn nicht extra verlesen. Den möchte ich einbringen und um Zustimmung ersuchen.
Im zweiten Antrag, den wir im Zuge der Dienstordnungsnovelle 2013 auch zu beschließen haben, geht es speziell um die Wiener Pensionsordnung beziehungsweise um das Wiener Bezügegesetz. Es geht um die Erhöhung der Pensionen für 2014 in Wien für die Beamtinnen und Beamten sowie die Funktionärinnen und Funktionäre, nämlich analog der Erhöhung, der Anpassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie der ASVG-Pensionistinnen und -Pensionisten für das Jahr 2014 um 1,6 Prozent. Ich ersuche auch da im Interesse einer gleichmäßigen Entwicklung um Zustimmung.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie jetzt nur noch um Zustimmung ersuchen. Ich weiß, es wird mir wahrscheinlich bei der FPÖ nicht gelingen, obwohl heute ja, wie schon berichtet worden ist, ein sehr positiver Tag gewesen ist.
Ich würde meinen, man braucht keine Angst davor zu haben, dass die Demokratie leidet, wenn man eine Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängert. Ich glaube, die Personalvertretung ist sich sehr bewusst, genau wie in der Privatwirtschaft auch die Belegschaftsvertretungen beziehungsweise Betriebsratskörperschaften, dass die Interessen ihrer Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft sehr stark und erfolgreich vertreten werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich ersuche die Frau Berichterstatterin um ein Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zum Glück definiert nicht der Abg Rösch, was sexuelle Belästigung bedeutet und wie sie zu definieren ist. Abgesehen davon würde ich Sie darum bitten, dieses Gesetz genau zu lesen. Denn es handelt sich hier um Anpassungen analog dem Bund im Zusammenhang mit Straftaten, also verwechseln Sie hier nicht sexuelle Straftaten mit sexueller Belästigung! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Um der Angemessenheit willen möchte ich sagen, dass diese Anpassung im Bund schon gilt. Wir ziehen jetzt nach. Aber diese Anpassung ist natürlich auch aus unserem Verständnis heraus eine ganz wesentliche, denn sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Gerade weil sexuelle Belästigung – da repliziere ich jetzt auf Sie und nicht auf das Gesetz, denn dort geht es ja um Sexualstraftaten – kein Kavaliersdelikt ist und ganz oft in hierarchischen Zusammenhängen stattfindet, muss man ganz genau darauf schauen. Da gilt es, die Opfer von sexueller Belästigung auch entsprechend zu schützen. Die Gesetze in Wien hierzu sind sehr, sehr gute Gesetze; aber ich glaube, auch von diesem Haus hier ist es ganz wesentlich, den Kodex hochzuhalten und gegen jede Form von sexueller Belästigung entschieden aufzutreten.
Nun, was tun wir noch im Rahmen dieser Dienstrechtsnovelle? Das ist mir ein ganz ein wichtiges Anliegen. Wir sind ja ständig damit konfrontiert, dass wir auf Grund von langen Krankenständen vorzeitige Ruhestandsversetzungen haben. Man muss hier natürlich auch entsprechend differenzieren. Es gibt sehr, sehr schwere Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs, aber es gibt natürlich auch schwere Erkrankungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wo es oft ein Einhergehen gibt aus sozusagen einer orthopädischen Erkrankung und in weiterer Folge dann aber doch auch einer psychischen Erkrankung, wie dem vielzitierten Burn-out, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in lange Krankenstände sozusagen hineinschlittern und sehr, sehr oft das Bedürfnis haben, eine Chance zu bekommen, in so einer eingeschliffenen Form wieder zurück in den Arbeitsprozess zu gehen.
Ich denke, im Zusammenhang mit unseren Bemühungen um betriebliches Eingliederungsmanagement ist das jetzt ein Instrument, das uns hoffentlich gut weiterbringen wird, sodass wir vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Wiedereingliederung ermöglichen können, wie wir sie bisher in dieser Form noch nicht hatten. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle auch sagen, da reicht uns jetzt nicht nur diese gesetzliche Maßnahme. Da wird es auch natürlich einer intensiven Umsetzung eines internen Arbeitsmarktservices bedürfen, um hier auch entsprechend erfolgreich sein zu können, natürlich immer im Sinne unserer MitarbeiterInnen.
Ich denke, da sind mehrere Maßnahmen gesetzt worden, die sehr, sehr gute Maßnahmen sind, die uns in der Dienstordnung auch entsprechend weiterbringen. Die Wiener Personalvertretungsgesetzänderungen sind selbstverständlich auf Basis einer sozialpartnerschaftlichen Einigung entstanden und selbstverständlich auch innerhalb der Gewerkschaftsbewegung so gemeinsam beschlossen worden. Ich bitte daher um Zustimmung zur vorliegenden Novelle. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Vorher möchte ich noch über die Abänderungsanträge, die gerade eingebracht wurden, abstimmen lassen.
Kommen wir zunächst zum Abänderungsantrag der LAbgen Ekkamp, Berger-Krotsch, Rubik, Akcay, Hursky, Matzka-Dojder, Schuster, Dr Stürzenbecher sowie Dr Vana und Dipl-Ing Margulies betreffend Änderung des
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