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Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 42

 

oder mit viel Druck oder sonst irgendwas, was in verschiedensten Bereichen so passiert, die Wahlen dann bekommt, und es dann heißt, dass zumindest vier Jahre Dienst nach Vorschrift dort gemacht wird.

 

So stelle ich mir Personalvertreter nicht vor! Ich stelle mir Personalvertreter vor, die sich jederzeit messen lassen können, die jederzeit hinausgehen und sagen, bin ich’s noch, oder bin ich’s nicht? Personalvertreter sein, ist kein Versorgungsposten. Deswegen fürchte ich mich nicht, das sogar auf drei Jahre herunterzusetzen. Und das Ganze auf fünf Jahre hinaufzusetzen, ist für mich ein absoluter Demokratieverlust, eine Verschlechterung und eine Schwächung der Vertretungen für die Arbeitnehmer! Das ist der ausschlaggebende Punkt, warum wir da nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster ist Herr Abg Ekkamp zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

13.08.43

Abg Franz Ekkamp (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Frau Landtagspräsidentin! Frau Landesrätin! Geschätzte Damen und Herren!

 

Wir beschließen heute – ich wiederhole nicht die vielen Einzelgesetze, ich sage – eine Dienstrechtsnovelle für 2013, die einige positive Punkte sowie natürlich einige Anpassungen beinhaltet, die natürlich notwendig sind und analog zum Bund stehen. Auf Grund der positiven Stimmung, weil wir so viele Gesetze, durchaus tolle Entwicklungen für diese Stadt einstimmig beschlossen haben, habe jetzt fast geglaubt, wir beschließen auch diese umfangreiche Dienstrechtsnovelle einstimmig. Im Ausschuss war es ja auch einstimmig, aber, ich sage fairerweise dazu, mit Vorbehalt, weil einige Fragen noch offengestanden sind.

 

Meine Damen und Herren, es ist ohnehin schon gesagt oder angedeutet worden, dass durch diese Dienstrechtsnovelle 2013 diverse Anpassungen analog dem Bund stattfinden werden, wenn sie beschlossen worden ist; zum Beispiel Anpassungen von Antrags- und Anfechtungsfristen im Zusammenhang mit Kündigungen und Entlassung, Schadensersatzansprüchen, Erweiterung des Umweltschutzes wie auch viele formale Änderungen.

 

Es ist auch bereits positiv erwähnt worden: die Diensterleichterung bei langen Krankenständen, die Stundenreduktion ohne Entgeltverlust für maximal drei Monate, wo die Arbeitszeit reduziert wird. Das ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig. Das würde ich mir in manchen anderen Bereichen auch noch wünschen, auch im privatwirtschaftlichen Bereich. Ich sage aber dazu, das ist eine Schaffung eines rechtlichen Instrumentes, dass eben besoldungsrechtlich alles abgesichert wird für die Zukunft.

 

Der Punkt, auf den ich noch eingehen will, betrifft die Änderungen im Wiener Personalvertretungsgesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich glaube, dass die Anpassungen auf Grund der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht in Zweifel oder nicht in Frage gestellt werden beziehungsweise wurden. Auch nicht die Enthebung von der Verschwiegenheitspflicht, die sich ändert von der Personalkommission zum Zentralausschuss, damit man eben schneller zu einem Gerichtsurteil kommt, damit man einen rascheren Verfahrensablauf garantieren kann; die Reformierung des Wahlverfahrens, Änderungen bei den Aufgabenaufteilungen. Aber über die Verlängerung den Funktionsperioden von vier auf fünf Jahre scheiden sich scheinbar gravierend die Geister.

 

Es wird immer viel über Verwaltungsreformen gesprochen. Auch in den letzten Tagen beziehungsweise Jahren, ich kann mich erinnern, sind immer wieder Zahlen in den Raum „geschmissen“ worden bis 12, 13 oder 14 Milliarden EUR Österreich-weit, meine ich. Natürlich bedeutet eine Verlängerung einer Legislaturperiode der Personalvertretung oder in der Privatwirtschaft von Betriebsratskörperschaften für das Unternehmen auch eine Einsparung, und zwar, das sage ich aus meiner Sicht dazu, ohne Demokratieverlust.

 

Denn wenn man es so will, kann man wahrscheinlich jedes Jahr wählen, dann ist man wahrscheinlich der hundertprozentigste Demokrat. Nur, was eine Wahl bedeutet, hat ja auch mein Vorredner kurz angesprochen, zwar nicht in meine Aussagerichtung, sondern auf andere Art und Weise. Da wird eben wahlgekämpft. Und wenn wahlgekämpft wird, auch in Personalvertretungen, bei Gewerkschaften, bei der Arbeiterkammer, dann beeinträchtigt das de facto das Ergebnis der Arbeit in einem Betrieb beziehungsweise eben in der Personalvertretung.

 

Ich denke, es gibt sehr viele Beispiele, wo man diese Überlegungen mit einbezogen hat. Bei den Landtagen funktioniert es mit fünf Jahren. Auch da könnte man auf drei Jahre reduzieren und alle drei Jahre wählen lassen. Es funktioniert im Nationalrat mit fünf Jahren, es funktioniert bei der Arbeiterkammerwahl, es funktioniert bei der Wirtschaftskammerwahl, muss man ganz einfach so sagen. (Ruf bei der FPÖ: Das habt ihr verlängert!) Es gibt aber auch ein Bundesland – der Vergleich wird mir gestattet sein –, wo es im Bereich der Personalvertretung eine Legislaturperiode von sechs Jahren gibt. Das ist zum Beispiel Kärnten. Wien will das sicher nicht.

 

Jetzt will ich nicht unterstellen – möglich, ich weiß es nicht –, dass es unter Umständen schlecht ist, sonst hätten wir es wahrscheinlich geändert. Und auch wenn man in einer politischen Verantwortung ist – und ich glaube zu wissen, die FPÖ war länger in einer politischen Verantwortung –, dann hätte man es ändern müssen oder hätte es geändert. Aber scheinbar dürfte das dort funktionieren. Sonst hätte man es ja in 18 Jahren Verantwortung geändert. Aber gut, muss man zur Kenntnis nehmen.

 

Was ich persönlich nicht zur Kenntnis nehme, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist, dass im Zuge einer Verlängerung von vier auf fünf Jahre über die Personalvertretung gesagt wird, dass sie dann nur mehr Dienst nach Vorschrift machen würde. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, weise ich auf das Schärfste zurück; denn gerade die Personalvertretung – ich rede jetzt insbesondere von der Wiener Personalvertretung – weiß, wie sie ihre Aufgaben zu handhaben hat. Ich weiß auch, dass sie ordentlich arbeitet für die Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus. (Beifall bei der SPÖ und von

 

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