Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 63
eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsgesetz, das Wiener Verwaltungsabgabengesetz 85, das Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000, das Gesetz über Kanal- und Einmündungsgebühren, das Gebrauchsabgabengesetz 1966, das Vergnügungssteuergesetz 2005, das Wiener Baumschutzgesetz, das Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, das Wiener Garagengesetz 2008, das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert werden. Berichterstatterin hierzu ist Frau LhptmStin Mag Brauner. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin LhptmStin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie schon dem komplexen Titel entnehmen konnten, geht es hier darum, Wiener Landesgesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 anzupassen und im Sinne der Verwaltungsvereinfachung hier Fortschritte zu erzielen. Ich ersuche um Diskussion und Zustimmung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dkfm Dr Aichinger. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir kommen jetzt wirklich zu einem sehr, sehr wichtigen, aber wahrscheinlich auch trockenen Thema mit einer langen Einleitungsliste, wie viele Gesetze geändert werden müssen. Es ist sicher ein sehr, sehr gutes Gesetz, das hier gemacht wird. Ich möchte betonen, dass auch die ÖVP diesem Gesetz im Inhaltlichen sehr zustimmt, weil ich glaube, dass es wirklich eine Vereinfachung wird, vor allem im finanzrechtlichen Sinne, wenn die Agenden zum Bundesfinanzgerichtshof gehen werden und hier auch österreichweit einheitlich für die Bürgerinnen und Bürger ganz einfach verfahren wird. Daher ist dem eigentlich zuzustimmen.
Aber es wäre nicht die Wiener Stadtregierung, meine Damen und Herren Rot-Grün, wenn Sie hier in so einem Gesetz natürlich nicht auch einen Passus und die Möglichkeit finden würden, hier wieder einmal Gebühren anzuheben. Es ist so nebenbei in diesem Gesetz vorgesehen, dass die Verwaltungsabgaben für diese Eingaben ganz einfach um das Dreifache erhöht werden, also die Höchstbegrenzungsgrenze von 500 auf 1 500 EUR angehoben wird. Das ist, glaube ich, nicht unbedingt in einer Zeit, wo sogar jetzt hier von der Frau Vizebürgermeisterin gesagt wurde, dass es zur Vereinfachung, zu einfachen Lösungen kommt, notwendig, dass man hier ganz einfach Gebühren erhöht. Ich glaube, das ist nicht der Zug, den wir brauchen.
In diesem Sinne möchte ich auch einen weiteren Anlauf, wenn ich das so sagen darf, in eine Richtung nehmen und einen Antrag bei Ihnen einbringen.
Wir haben schon einige Male darüber gesprochen, dass es nicht sinnvoll ist, Gebühren auf Grund des Valorisierungsgesetzes automatisch zu erhöhen. Es ist ganz einfach nicht so, dass man das mit dem Index immer machen soll, sondern auch taxativ dort, wo es notwendig ist, ganz einfach wirklich schaut, wo ist eine Erhöhung notwendig, wo ist keine Erhöhung notwendig. Auch der Rechnungshof hat immer wieder festgestellt, dass da und dort Körberlgeld entsteht. Wir könnten daher schon glauben, dass wir dieses Gesetz abschaffen und in Zukunft das anders behandeln. Ich darf daher in meinem Namen und im Namen meines Kollegen Neuhuber einen Antrag einbringen:
„Der Landtag möge beschließen: Der Wiener Landtag spricht sich ausdrücklich für eine Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes aus. Das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung möge die entsprechenden Schritte umgehend in die Wege leiten, um hier dieses neue Gesetz abzuschaffen und neue Sachen zu machen.“
Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, der Antrag ist genügend unterstützt. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin LhptmStin Mag Renate Brauner: Danke, Herr Präsident.
Ich glaube, wir können uns eine lange inhaltliche Diskussion ersparen, wir haben Sie schon öfters geführt. Dieses sogenannte Körberlgeld, was da immer zitiert wird, besteht in Wirklichkeit aus 500 Millionen Zuschuss, den die Stadt Wien aus allgemeinen Steuergeldern leistet, um die Gebühren generell so günstig halten zu können und um die Daseinsvorsorge, die eine Existenzfrage für die Menschen in dieser Stadt ist, auf hohem Niveau halten zu können. Ich möchte mich deswegen darauf reduzieren, zu sagen, dass es schon sehr bemerkenswert ist, einen Antrag gegen ein Thema zu stellen, das man selber in Regierungsverantwortung auf Bundesebene umgesetzt hat. Mir fiele nun ein Zitat des Herrn Bürgermeisters ein. Ich möchte nicht darauf eingehen, weil bei Finanzfragen soll man immer ganz seriös bleiben und weil wir hier seriös agieren, sage ich, ich bin nicht dafür, diesem Antrag zuzustimmen. Wir haben hier vor Wahlen, während Wahlen und nach Wahlen verantwortungsvoll zu handeln und ich bin deswegen nicht dafür, dass wir diesen Antrag beschließen, sehr wohl aber dafür, das von mir angesprochene Gesetz zu beschließen. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, das ist mit Stimmenmehrheit der SPÖ und GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatzantrag, der, wie referiert, sich für eine Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes ausspricht. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der ÖVP und FPÖ und ist somit die Minderheit und abgelehnt.
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