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Landtag, 29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 34

 

irgendetwas an der Verteilung und an den Einkommensverhältnissen geändert wird. Auch steuerlich deutet nichts darauf hin, dass die Bundesregierung tatsächlich irgendwelche Umverteilungsansprüche stellt, die tatsächlich Armut beseitigen helfen würden und den gesellschaftlich vorhandenen Reichtum ein bisschen gleichmäßiger verteilen.

 

Nichtsdestoweniger, sozusagen auf der einen Seite die Symbolik - Sie sagen selbst, sehr viele Menschen würde es im Bereich der Gemeinde Wien nicht betreffen -, was allerdings über die Symbolik hinausgehen würde und auch im eigenen Wirkungsbereich liegt, ist sozusagen der Mindestlohn, den es innerhalb der Gemeinde Wien für Vollzeitäquivalente gibt.

 

Ich frage daher ganz konkret: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es tatsächlich einen Mindestlohn in Wien gibt, der, wenn man Vollzeit arbeitet, netto zumindest um 500 EUR über der Armutsgrenze liegt? Das heißt, da bewegen wir uns in der Größenordnung von knapp 1 400 EUR netto. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen, die im Bereich der Gemeinde Wien wirklich voll arbeiten, im Monat mit einem Geld heimgehen, das zumindest um 500 EUR netto über der Armutsgrenze liegt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Ich weiß nicht, ob das Gegenstand einer Fragestunde sein kann, so etwas hier zu erörtern, aber ich kann schon mit Sicherheit sagen, ich trete allgemein in der Gesellschaft für einen Mindestlohn ein, und zwar sehr präzise gesagt, auch kollektivvertraglich geregelt, nicht auf gesetzlicher Basis. Begründung dafür: Es ist damit sehr viel mehr gewährleistet, dass es auch entsprechend umgesetzt werden kann und umgesetzt wird. Denn in all den Ländern, wo dies gesetzlich geregelt wird, gibt es enorme Umwege und Schleichwege, das nicht einzuhalten. Dort, wo es kollektivvertraglich geregelt wurde, wird es auch entsprechend eingehalten, ist die Verpflichtung und Einbindung, Selbstbindung auch eine ganz andere.

 

Selbstverständlich kann ich mir auch vorstellen, dass man analog dazu dies auch im öffentlichen Dienst macht, sohin auch bei der Gemeinde Wien, ohne jetzt eine Höhe zu nennen. Denn wenn ich vorhin die Richtigkeit und Wichtigkeit kollektivvertraglicher Verhandlungen betont habe, dann will ich das auch bei den eigenen Leuten respektieren.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Tschirf. - Ich bitte darum.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Wir haben es heute mit einer steigenden Zahl von Sozialhilfeempfängern in Wien zu tun. Ein Problem für diese sind die Energiepreise.

 

Wie sieht es hinsichtlich einer Erhöhung des Heizkostenzuschusses aus?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Ich darf Sie schon ein bisschen daran erinnern, dass wir den Heizkostenzuschuss vor nicht allzu langer Zeit signifikant erhöht, nämlich verdoppelt haben. Das ist in keinem anderen Bundesland passiert. Das ist selbstverständlich auch nicht mit den entsprechend adäquaten Zahlungen seitens des Bundes gewesen.

 

Aber ich bin durchaus bereit, darüber nachzudenken, wiewohl das Thema etwa an Brisanz gegenüber der Diskussion vor zwei Jahren verloren hat, dass man ähnlich wie in anderen Energieunternehmen, etwa der Bewag, darüber nachdenkt, wie man hier einen Sozialfonds schafft, der besonders jenen, denen droht, dass es im Winter trotz aller Zuschüsse, trotz aller Sozialleistungen in der Wohnung kalt wird, bei den Energiepreisen selbst entsprechend hilft.

 

Sie wissen durch Aufsichtsräte, die Sie ganz gut kennen, dass die Energieunternehmungen der Stadt Wien zum einen natürlich darauf angewiesen sind, wie sich die Marktsituation bei den Rohstoffen entwickelt. Das ist bei kalorischen Kraftwerken von besonderer Bedeutung. Wir alle wissen, dass der Gaspreis dem Ölpreis immer entsprechend hinten nachhängt.

 

Zum Zweiten wissen Sie, dass dort auch ordentlich gewirtschaftet wird, sonst hätten die Aufsichtsräte mit Sicherheit ihre entsprechenden Anmerkungen dazu gemacht, allfällig auch öffentlich.

 

Und zum Dritten kennen Sie auch den Vergleich der Energiepreise in Österreich. Daran können Sie erkennen, dass Wienstrom und Wiengas durchaus im unteren Mittelfeld liegen. So gesehen denke ich, dass man die Diskussion über die rasenden Energiepreise in Wien ad acta legen kann. Sehr wohl aber sollte man darüber diskutieren, wie man jenen, die am allerdringendsten, am allernotwendigsten Hilfe brauchen, auch über das Unternehmen selbst, als eine Art Sozialleistung, helfen kann.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Ebinger.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Die vom Kollegen Margulies angesprochene Frage mit der Höchstgrenze für stadtnahe Betriebe ist auch eine freiheitliche Forderung, wo wir gesagt haben, niemand soll mehr verdienen als der Bürgermeister. Jetzt haben Sie gesagt, nur kurze Eingangsanmerkung, Manager brauchen marktkonforme Gehälter. Da müsste man zumindest hinterfragen, ob die Gehälter des Flughafendirektors oder des Ronacher-Intendanten, die weit über Ihrem Gehalt liegen, tatsächlich bei den Leistungen als marktkonform angesehen werden können. Aber das ist nicht meine Frage, sondern ein anderer Punkt.

 

Es geht um die Armut in Wien. Ab September soll laut Minister Hundstorfer eine Mindestsicherung kommen, 733 EUR, die 12 Mal ausgezahlt werden. Der Kollege Buchinger hat gesagt, jedes Land, das möchte, kann es natürlich freiwillig auch 14 Mal zahlen.

 

Jetzt meine konkrete Frage an Sie, Herr Landeshauptmann: Sind Sie so sozial und erwägen Sie, die Zahlung der im September kommenden Mindestsicherung im Land Wien auf 14 Mal zu erhöhen?

 

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