Landtag,
29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll -
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(Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Dauerhilfeleistung zahlen wir eh 14
Mal!)
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!
Zunächst möchte ich auf den Unterschied zwischen einem Theater der
Vereinigten Bühnen und einem börsennotierten Unternehmen hinweisen. Dessen,
dass manche den Unterschied nicht kennen, bin ich mir bewusst. Ich erlebe es
leider allzu oft. Aber für mich bleibt ein börsennotiertes Unternehmen ein
börsennotiertes Unternehmen. Da können Sie ganz sicher sein, dass ich nicht den
geringsten Einfluss auf Dienstverträge nehme, und zwar aus dem einfachen Grund,
weil das dem Aktienrecht widersprechen würde. Daher tue ich das nicht. Das sei
hier nur festgehalten, damit Sie nicht sagen, ich hätte dem nicht
widersprochen.
Zum Zweiten, was Ihre eigentliche Frage betrifft, darf ich Sie daran
erinnern, Sie wissen sicher, weil Sie die Wiener Landesgesetze auch aufmerksam
verfolgen, dass bei Dauerhilfeleistungen, die wir im Sozialbereich machen,
diese ohnehin schon 14 Mal real existent sind. Bei den anderen, die leider in
einen tatsächlich expandierenden Teil der Sozialhilfebezieher ausarten, nämlich
jenen, wo es Zuschüsse gibt, weil die in der Wirtschaft in ihrem Beruf zu wenig
verdienen, dass sie diesen Satz erreichen, wo es Zuschüsse gibt, was die
tatsächliche Ausweitung der Größe der Sozialhilfebezieher ausmacht, gibt es das
nicht. Ich bin zunächst froh darüber, dass nunmehr auch mit Kärnten diese
Einigung zur Einführung dieser Mindestsicherung erzielt werden konnte.
Natürlich hätten wir uns von Wien aus gesehen vorgestellt, nachdem von
großzügig bei dieser Größe ohnehin keine Rede sein kann, weil das absurd ist,
dass dies zumindest an den letzten Stand der Höhe der Sozialhilfeleistungen in
den Bundesländern heranreicht. Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass das
generell gesehen 14 Mal ausbezahlt wird, aber ich denke, dass die Qualität der
Einführung einer österreichweiten Mindestsicherung eine so hohe ist, dass wir
trotzdem dieser Art 15a-Vereinbarung zustimmen werden. Allfällige Veränderungen
und Ausweitungen sind für die Zukunft in Diskussionen durchaus entsprechend
möglich.
Aber ich erwarte mir jetzt, vielleicht auch mit Ihrer Unterstützung,
dass der Bund nunmehr seinen Verpflichtungen, die der andere Teil dieser
Mindestsicherung sind, entsprechend nachkommt. Bei der Sozialhilfe hat man
diese Einigung nunmehr mit den Ländern erreicht. Nun denke ich, dass bei der
Notstandshilfe, die ein Bundesmittel ist, dies auch entsprechend dargestellt
wird und diese in diese Mindestsicherung entsprechend einbezogen wird. Sonst
ist vollkommen klar, was passiert. Sonst ist vollkommen klar, was passiert,
dass ganz rasch die Leute aus der Notstandshilfe in die Sozialhilfe purzeln und
sohin dann in den Bereich der Länderfinanzierungen kommen. Daher ist es von
wesentlicher Bedeutung, dass nunmehr der Bund seiner Verpflichtung bei der
Notstandshilfe nachkommt. Das ist etwas, was mir sehr wichtig ist.
Natürlich sehe ich, generell gesehen, die Entwicklungsfähigkeit dieser
Mindestsicherung auch. Achten werden wir sehr darauf, dass sich der Unterschied
zwischen einer Sozialleistung wie die bedarfsorientierte Mindestsicherung sich
vom Mindestgehalt deutlich unterscheidet, denn ich halte das auch für wichtig,
dass man darstellen kann, das eine ist eine Sozialleistung, das andere ist ein
Erwerbseinkommen. Daher soll das auch entsprechend deutlich gemacht und
dargestellt werden.
Präsident Prof Harry Kopietz: Bevor ich das Wort zur 4.
Zusatzfrage erteile, darf ich Ihnen mitteilen, dass auch Herr StR Norbert
Walter entschuldigt ist.
Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. - Ich bitte
darum.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus):
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Ich möchte nur eine Vorbemerkung zur Marktkonformität machen, weil
betrachtet man tatsächlich die Entwicklung in den letzten Jahren, hat man das
Gefühl, dass die Managergehälter absolut nichts mit Qualität und
Marktkonformität zu tun haben, wenn man sich anschaut, was mit der AUA passiert
ist, was mit dem Flughafen passiert ist, was mit den ÖBB passiert ist, was mit
der Hypo Alpe-Adria passiert ist. Da hat man eher das Gefühl, man kauft teure
Flaschen ein und nicht wirklich hoch qualifizierte Manager, wenn man darauf
schaut, was sie anrichten. Insofern ist die Frage der Leistungsgerechtigkeit
und Marktkonformität im Spitzenbereich tatsächlich sehr schwierig zu
beurteilen. Viel eher hat man den Eindruck, wer einmal oben ist, bleibt mit
einem guten Gehalt oben und ist es dort schiefgegangen, geht man halt zu einem
anderen Vorstandsjob.
Nichtsdestoweniger ist die entscheidende Frage der Marktkonformität für
mich bei der Leistung, die die Beschäftigten im Bereich der Stadt Wien tagtäglich
bringen. Deshalb frage ich Sie ganz konkret anhand des Beispiels
Kinderbetreuungseinrichtungen, anhand der Menschen, die im Sozialbereich tätig
sind: Sind Sie der Meinung, dass diejenigen Menschen, die für die Stadt Wien im
Sozialbereich, im Kinderbetreuungsbereich tätig sind, marktkonform bezahlt
werden?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!
Jetzt muss ich bedauerlicherweise dasselbe machen,
was ich zuvor beim freiheitlichen Abgeordneten gemacht habe. Wer den
Unterschied zwischen der Hypo Alpe-Adria und dem Wiener Flughafen nicht kennt,
dem kann ich nicht helfen, weil das ist wohl auch eine Gesellschaft und da hat
man diesen Unterschied in einer derartigen Form. Übrigens könnte nun ein
pingeliger Mensch, der ich nicht bin, weil ich bekanntlich großzügig bin,
einwenden, dass bei der Hypo Alpe-Adria zum Beispiel die Manager ausgetauscht
wurden. Also wollen wir das dahingestellt lassen. Ich bin der Letzte, der das
verteidigt. Sie verurteilen das pauschal und im Überschwang der Gefühle, die
ich ja nachvollziehen kann. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Nicht bei allen,
aber bei vielen!) Ich bin gnädig, ich kann die Gefühle nachvollziehen, die man
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