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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 76

 

für das Kontrollieren von Krankenständen. Das sind die im Gesetz festgelegten Kontrollorgane der jeweiligen Krankenversicherungen und die haben auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die es gibt, entsprechend einzuhalten. Das ist völlig unmissverständlich und auch klar und so ist auch in der Stadt und auch in allen anderen Betrieben vorzugehen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, Herr Abg Lasar, bitte.

 

Abg David Lasar (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Welche gesetzlichen Maßnahmen werden Sie aber doch ergreifen müssen, dass derartige Schreiben, wie sie jetzt zum Beispiel an die Sanitäter getätigt worden sind, in Zukunft nicht mehr vorkommen, weil Sie ja da von denen gesprochen haben, die hier zuständig auch dafür sind. Ich glaube nicht, dass hier das Personalbüro nur dazu da ist, solche Schreiben auch zu verschicken.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich wiederhole mich noch einmal: Das eine ist die Frage der Kontrolle, das andere ist die Frage und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hier gibt es von meiner Seite her überhaupt keinen Zweifel, da braucht es auch kein zusätzliches Gesetz, da geht es darum, die bestehende Rechtslage und Rechtssituationen einzuhalten. Das steht außer jedem Zweifel. Das gilt für andere Rechtsbestimmungen ja letztendlich auch.

 

Das andere ist die Frage der Fürsorgepflicht. Das ist daher aus meiner Sicht heraus gesehen durchaus wesentlich, dass sich ein Dienstgeber auch darum kümmert, wie es seinem Dienstnehmer auch entsprechend geht. Das haben wir hier schon einmal diskutiert, daher habe ich auch eine sehr klare Meinung dazu. Ja selbstverständlich, ich habe mich damals beim Herrn Magistratsdirektor-Stellvertreter selbstverständlich auch entsprechend erkundigt, wie sein Krankheitsverlauf nach so einem Unfall ist und wie es ihm geht, um das schlicht und einfach zu sagen. Das fällt für mich unter Fürsorge und das ist eine ganz andere Geschichte als die Frage der Kontrolle von Krankenständen.

 

Aber noch einmal: Es ist klar gesetzlich geregelt. Wir brauchen mit Sicherheit keine zusätzlichen Rechtsbestimmungen und diese Gesetze sind einzuhalten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg Mag Antonov gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Die Fürsorgepflicht ist die eine Sache. Die andere Sache ist, wenn über die Krankenstände Druck ausgeübt wird. Und so wie wir es aus den verschiedensten Abteilungen hören, geschieht das. Es wird über die Krankenstände Druck auf die Bediensteten ausgeübt. Sie bekommen weniger bezahlt, wenn sie länger im Krankenstand sind und es wirkt sich auf die Beurteilungen aus.

 

Sie haben vor Kurzem an die Bediensteten einen Brief geschrieben, in dem Sie ihnen für die gute Arbeit gedankt haben, woraufhin wiederum einige Bedienstete angerufen und gefragt haben: Was sollen wir mit diesem Brief, wenn wir andererseits unter Druck gesetzt werden?

 

Ich möchte Sie daher fragen: Was wollen Sie konkret unternehmen, um dafür zu sorgen, dass mit den Krankenständen so umgegangen wird, dass dieser Druck auf den untersten Ebenen nicht entsteht?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich sage, das ist etwas, was von Fall zu Fall zu beurteilen ist. Dass, wenn jemand im Krankenstand ist, keine Überstundenleistungen ausbezahlt werden, das liegt ja wohl auf der Hand. Ich denke, dass dies individuell zu betrachten ist und mit den Mitarbeitern selbstverständlich mit Respekt umgegangen wird und die nicht unter Druck gesetzt werden. Aber eines muss auch ganz klar gesagt werden: Bestimmte Dinge kann es auch nicht geben. Ich sage das auch in aller Offenheit, denn ich bin nicht der Schutzpatron jener, die versuchen, das System auszunützen, in den Krankenstand gehen und dann zum Beispiel taxeln, um das unumwunden zu sagen. Diese Schattenseiten des Lebens gibt es leider auch. Daher meine ich, hier kann man nicht mit generellen Lösungen vorgehen. Grundsätzlich ist ein Dienstnehmer, der krank geworden ist, mit Respekt zu behandeln, die Fürsorgepflicht ist entsprechend auszuüben, selbstverständlich ist kein Druck auszuüben, aber es ist auch darauf zu schauen, dass hier das System nicht missbraucht wird.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann.

 

Ich erlaube mir, unsere Gäste auf der Galerie herzlich willkommen zu heißen.

 

Wir kommen zur 3. Zusatzfrage, die von Herrn Abg Dr Ulm gestellt wird. Ich bitte darum.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Der Gesundheitszustand der Mitarbeiter ist ein großes Thema. Die Krankenstände haben in den vergangenen drei Jahren zugenommen. Die Frühpensionierungen aus gesundheitlichen Gründen sind auf hohem Niveau relativ stabil, aber ich weiß, dass hier unsere politische Tendenz die gleiche ist. Wenig überraschend müssen natürlich alle Maßnahmen gesetzt werden, um Mitarbeiter länger gesund im Dienst zu halten. Ich weiß aber auch, dass es bei den Frühpensionierungen unterschiedliche politische Meinungen gibt, was die Ruhestandsversetzung aus organisatorischen Gründen betrifft. Deshalb möchte ich meine Frage lieber in diese Richtung lenken. Wir haben in den vergangenen Jahren 70 bis 100 Ruhestandsversetzungen aus organisatorischen Gründen von Personen gehabt, die sehr qualifiziert sind, erfahren sind, gesund sind und von denen die Stadt Wien trotzdem gemeint hat, sie seien entbehrlich, wir brauchen sie auch nicht auf einem anderen Platz. Das kostet wahnsinnig

 

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