Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 76
für das Kontrollieren von Krankenständen. Das sind die im Gesetz
festgelegten Kontrollorgane der jeweiligen Krankenversicherungen und die haben
auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die es gibt, entsprechend
einzuhalten. Das ist völlig unmissverständlich und auch klar und so ist auch in
der Stadt und auch in allen anderen Betrieben vorzugehen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, Herr Abg Lasar, bitte.
Abg David Lasar (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Welche gesetzlichen Maßnahmen werden Sie aber doch ergreifen müssen,
dass derartige Schreiben, wie sie jetzt zum Beispiel an die Sanitäter getätigt
worden sind, in Zukunft nicht mehr vorkommen, weil Sie ja da von denen
gesprochen haben, die hier zuständig auch dafür sind. Ich glaube nicht, dass
hier das Personalbüro nur dazu da ist, solche Schreiben auch zu verschicken.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich wiederhole mich noch einmal:
Das eine ist die Frage der Kontrolle, das andere ist die Frage und die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hier gibt es von meiner
Seite her überhaupt keinen Zweifel, da braucht es auch kein zusätzliches
Gesetz, da geht es darum, die bestehende Rechtslage und Rechtssituationen
einzuhalten. Das steht außer jedem Zweifel. Das gilt für andere
Rechtsbestimmungen ja letztendlich auch.
Das andere ist die Frage der Fürsorgepflicht. Das ist daher aus meiner
Sicht heraus gesehen durchaus wesentlich, dass sich ein Dienstgeber auch darum
kümmert, wie es seinem Dienstnehmer auch entsprechend geht. Das haben wir hier
schon einmal diskutiert, daher habe ich auch eine sehr klare Meinung dazu. Ja
selbstverständlich, ich habe mich damals beim Herrn
Magistratsdirektor-Stellvertreter selbstverständlich auch entsprechend
erkundigt, wie sein Krankheitsverlauf nach so einem Unfall ist und wie es ihm
geht, um das schlicht und einfach zu sagen. Das fällt für mich unter Fürsorge
und das ist eine ganz andere Geschichte als die Frage der Kontrolle von
Krankenständen.
Aber noch einmal: Es ist klar gesetzlich geregelt. Wir brauchen mit
Sicherheit keine zusätzlichen Rechtsbestimmungen und diese Gesetze sind
einzuhalten.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die
2. Zusatzfrage wird von Frau Abg Mag Antonov gestellt. Ich ersuche darum.
Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner Klub im Rathaus):
Herr Landeshauptmann!
Die Fürsorgepflicht ist die eine Sache. Die andere Sache ist, wenn über
die Krankenstände Druck ausgeübt wird. Und so wie wir es aus den
verschiedensten Abteilungen hören, geschieht das. Es wird über die
Krankenstände Druck auf die Bediensteten ausgeübt. Sie bekommen weniger
bezahlt, wenn sie länger im Krankenstand sind und es wirkt sich auf die
Beurteilungen aus.
Sie haben vor Kurzem an die Bediensteten einen Brief geschrieben, in
dem Sie ihnen für die gute Arbeit gedankt haben, woraufhin wiederum einige
Bedienstete angerufen und gefragt haben: Was sollen wir mit diesem Brief, wenn
wir andererseits unter Druck gesetzt werden?
Ich möchte Sie daher fragen: Was wollen Sie konkret unternehmen, um
dafür zu sorgen, dass mit den Krankenständen so umgegangen wird, dass dieser
Druck auf den untersten Ebenen nicht entsteht?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich sage, das ist etwas, was von Fall
zu Fall zu beurteilen ist. Dass, wenn jemand im Krankenstand ist, keine
Überstundenleistungen ausbezahlt werden, das liegt ja wohl auf der Hand. Ich
denke, dass dies individuell zu betrachten ist und mit den Mitarbeitern
selbstverständlich mit Respekt umgegangen wird und die nicht unter Druck
gesetzt werden. Aber eines muss auch ganz klar gesagt werden: Bestimmte Dinge
kann es auch nicht geben. Ich sage das auch in aller Offenheit, denn ich bin
nicht der Schutzpatron jener, die versuchen, das System auszunützen, in den
Krankenstand gehen und dann zum Beispiel taxeln, um das unumwunden zu sagen.
Diese Schattenseiten des Lebens gibt es leider auch. Daher meine ich, hier kann
man nicht mit generellen Lösungen vorgehen. Grundsätzlich ist ein Dienstnehmer,
der krank geworden ist, mit Respekt zu behandeln, die Fürsorgepflicht ist
entsprechend auszuüben, selbstverständlich ist kein Druck auszuüben, aber es
ist auch darauf zu schauen, dass hier das System nicht missbraucht wird.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann.
Ich erlaube mir, unsere Gäste auf der Galerie herzlich willkommen zu
heißen.
Wir kommen zur 3. Zusatzfrage, die von Herrn Abg Dr Ulm gestellt
wird. Ich bitte darum.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Herr Landeshauptmann!
Der Gesundheitszustand der Mitarbeiter ist ein
großes Thema. Die Krankenstände haben in den vergangenen drei Jahren
zugenommen. Die Frühpensionierungen aus gesundheitlichen Gründen sind auf hohem
Niveau relativ stabil, aber ich weiß, dass hier unsere politische Tendenz die
gleiche ist. Wenig überraschend müssen natürlich alle Maßnahmen gesetzt werden,
um Mitarbeiter länger gesund im Dienst zu halten. Ich weiß aber auch, dass es
bei den Frühpensionierungen unterschiedliche politische Meinungen gibt, was die
Ruhestandsversetzung aus organisatorischen Gründen betrifft. Deshalb möchte ich
meine Frage lieber in diese Richtung lenken. Wir haben in den vergangenen
Jahren 70 bis 100 Ruhestandsversetzungen aus organisatorischen Gründen von Personen
gehabt, die sehr qualifiziert sind, erfahren sind, gesund sind und von denen
die Stadt Wien trotzdem gemeint hat, sie seien entbehrlich, wir brauchen sie
auch nicht auf einem anderen Platz. Das kostet wahnsinnig
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