Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 78
kostenlose Kindergarten ist
ein gebrochenes Versprechen, und wenn man die eigene Forderung ernst nimmt,
dann sollten Integrationsmaßnahmen schon im Kindergarten stattfinden, und dann
müsste für jedes Kind, nämlich wirklich ausnahmslos für jedes Kind, ein
Kindergarten- oder Kinderkrippenplatz vorhanden sein und bereitgestellt werden,
das ist aber nicht der Fall, da müsste genügend Platz, Raum und Personal
vorhanden sein, ansonsten ist es nämlich wirklich ein billiger Wahlkampfschmäh.
Und, sehr verehrter Herr
Landeshauptmann, seien Sie doch bitte so ehrlich und sagen es, wenn es Zeit
braucht, um die Qualität, die notwendig ist, zu erreichen. Und dann seien Sie
doch bitte so ehrlich und sagen oder geben zu, dass zur Zeit zu wenig Personal
vorhanden ist, oder seien Sie doch bitte so ehrlich und sagen, dass der
kostenlose Kindergarten eben noch nicht umgesetzt ist. Das wäre politischer
Anstand! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz:
„Billiger Wahlschmäh“, begründet durch die Ausführungen von Herrn Abg Mag
Gudenus. (Abg Dr Wolfgang Aigner: Sie
haben keine politische Stellungnahme abzugeben! – Amtsf StR Dr Michael Ludwig:
Das ist der Titel, das ist ja der Titel!)
Zur Beantwortung der
Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Landeshauptmann zum Wort gemeldet. Ich
erteile es ihm. Bitte, Herr Landeshauptmann. (Amtsf StR Dr Michael Ludwig: So lautet ja der Titel der Dringlichen
Anfrage! – Debatte zwischen FPÖ- und SPÖ-Abgeordneten, die langsam abklingt.) Ich
nehme an, dass jetzt wieder Ruhe einkehrt, es hat der Herr Abgeordnete auch den
Irrtum eingesehen, und der Herr Landeshauptmann ist am Wort.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter, es ist mir im Hinblick auf die
Begrifflichkeit des Anstands, der hier gerade gebraucht wurde, aber auch im
Hinblick auf den Titel dieser Dringlichen Anfrage durchaus wichtig, zunächst
festzustellen, dass gerade die FPÖ in der damaligen Koalition mit der ÖVP durch
die Einstellung der Kindergartenmilliarde im Jahre 2001 maßgeblich dafür
verantwortlich ist, dass der Ausbau an Kinderbetreuungseinrichtungen
Österreich-weit zurückgegangen ist.
Erst nach dem Abschluss der
Art 15a B-VG-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
und über die Einführung der verpflichtenden frühsprachlichen Förderung in
institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Schaffung eines
bundesweiten vorschulischen Bildungsplans wurden vom Bund zusätzliche Mittel
für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt, die letztendlich auch zu einem
massiven Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich geführt haben.
Zudem möchte ich betonen,
dass die Stadt Wien in ihrem unmittelbaren Einflussbereich ihre gesetzlich
vorgesehenen Aufgaben und Vorhaben erfüllt und seit September 2009 den
beitragsfreien Kindergarten im gesamtstädtischen Bereich anbietet.
Durch das neue Fördermodell
haben wir auch den privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, egal, ob groß oder
klein, egal, ob Tageseltern oder Kindergruppen, die Möglichkeit geschaffen,
beitragsfreie Plätze anzubieten. Der beitragsfreie Kindergarten ist ein
Meilenstein in der Bildungspolitik. Dazu tragen auch hochwertig ausgebildete
Pädagoginnen und Pädagogen sowie engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bei. Diese Maßnahme, die es noch in keinem anderen Bundesland gibt, ist
einzigartig und wir werden sie uns sicher nicht schlechtreden lassen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Es ist mir daher eine
besondere Freude, Ihre Fragen wie folgt auch zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Wiener Kindertagesheimverordnung im
Dezember 2002 mit breiter Mehrheit beschlossen wurde und große qualitative
Verbesserungen mit sich brachte, die auch in dieser Verordnung festgelegt
wurden. Die Wiener Kindertagesheimverordnung regelt die Durchführung der
Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in den Wiener Kindergärten. Durch
die Einführung der beitragsfreien Kinderbetreuung bedarf es keiner Adaptierung
der Verordnung, da alle in der Fragestellung angeführten Parameter, nämlich die
Gruppenobergrenzen, bespielbare Bodenfläche je Kind und Personalschlüssel
bereits seit Jahren darin enthalten sind und selbstverständlich auch
eingehalten werden.
Die Qualität der angebotenen
Plätze hängt daher nicht davon ab, ob für den Besuch ein Besuchsbeitrag
eingehoben wird oder nicht.
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Nein, es besteht dazu keine Notwendigkeit. Die Schulreife ist im § 6 des
Schulpflichtgesetzes und im § 3 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Die
Überprüfung der Schulreife, die die sozialen, motorischen wie auch sprachlichen
Fähigkeiten umfasst, erfolgt seit jeher über die Schule. Darüber hinaus gibt es
mit dem Fördermodell 1+1 ein zusätzliches Förderprogramm, das bereits im Kindergarten
ansetzt und Kinder umfassend fördert.
Zur Frage 6: Im § 16
des Schulunterrichtsgesetzes ist die Unterrichtssprache geregelt. Die
Unterrichtssprache in den öffentlichen Schulen ist Deutsch, in bilingualen Schulen
Deutsch und eine Fremdsprache. In den Kindergärten der Stadt Wien ist die
gemeinsame Sprache Deutsch.
Zur Frage 7: Die Screening-Materialen für die
Sprachstandfeststellungen wurden vom Bundesinstitut für Bildungsforschung,
Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens im Auftrag des
Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ausgearbeitet. Und die
Überprüfung der Fortschritte der Fördermaßnahmen erfolgt – wie bereits erwähnt
– über die Feststellung der Schulreife in der jeweiligen Volksschule. Das
bereits vor einem Jahr gestartete 1+1-Fördermodell sieht vor dem eigentlichen
Schulstart einen mehrstufigen Ablauf vor. So wurde die Schülerinnen- und
Schülereinschreibung vorgezogen und findet nun bereits im Frühjahr für das
übernächste Schuljahr statt. Diese Kinder werden dann im Kindergarten
gescreent. Im Mittelpunkt stehen dabei Sprache, soziale Kompetenz und
Grobmotorik. Jene Kinder, die es brauchen, erhalten dann das
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