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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 78

 

Herzlichen Dank für die sehr rege Teilnahme und für die vielen Wortmeldungen. Volksanwalt Dr Kostelka und Volksanwältin Dr Brinek nehmen jetzt Stellung zu den inhaltlichen Punkten, die ihre Bereiche betreffen. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort gemeldet ist nunmehr – wie schon angekündigt – der Herr Volksanwalt Dr Peter Kostelka.

 

Volksanwalt Dr Peter Kostelka: Danke vielmals. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag!

 

Ich werde mich auf einige Bemerkungen beschränken, denn im Wiener Landtag haben wir die besondere Situation, dass wir nicht nur im Plenum unsere Berichte erstatten und diskutieren können, sondern dass wir auch in den einzelnen Fachausschüssen diskutieren können, dort natürlich mit wesentlich mehr Tiefe. Und es sei anerkannt, dass Ihres das einzige Parlament dieser Republik ist, das sich mit der Volksanwaltschaft diese Arbeit antut, und ich finde das auch sehr, sehr positiv, weil wir auf den Punkt gehen können. Daher im Grunde genommen nur einige Streiflichter:

 

Die Jugendwohlfahrt, aber auch die Sozialhilfe, war aus meinem Bereich ein wesentlicher Diskussionspunkt, weil wir nach den Ereignissen der Kinder vom Pöstlingberg, wo uns dieses unselige Dreierradl ziemlich auf die Nerven gegangen ist - das Gericht hat die Probleme auf die Schule geschoben, die Schulverwaltung auf die Jugendwohlfahrt und die Jugendwohlfahrt wieder auf das Gericht -, wir uns diese Dinge näher angesehen haben und fürs Erste einmal festgestellt haben, was verbesserungswürdig ist, dass es keine wirklichen Vergleichsdaten gibt in diesem Bereich, in dem die Länder zuständig sind. Föderalismus heißt aber nicht, Unvergleichbarkeit unter den Ländern. Ich würde daher fürs Erste in allen Landtagen, wo wir zuständig sind, anklingen lassen, dass Vergleichbarkeit in diesem Zusammenhang auch im Interesse der Länder besteht.

 

Das Zweite ist, dass wir mit ziemlich krassen Unterschieden Personalprobleme praktisch in allen Ländern festgestellt haben. Es hat Länder gegeben, wo es bei einer Verdoppelung der Fälle in den letzten 15 Jahren gekommen ist. Zu einer Anhebung der Personalstände ist es nicht oder nur in bescheidenem Umfang gekommen, beispielsweise war das in Wien. Es gibt Bundesländer, wo null an Personalstandserhöhung stattgefunden hat. Und was in diesem Zusammenhang besonders betrüblich ist, ist, dass der Stand uns gegenüber auch noch verteidigt wurde, also: Status quo bei Verdoppelung der Fälle, aber trotzdem seid´s froh, dass wir unter den wirtschaftlichen und budgetären Situationen bei diesen Personalständen geblieben sind, wobei ja nicht nur die Fälle für sich das einzig Problematische sind. Das Problematische liegt auch darin, dass in diesem Zusammenhang die Klientel nicht einfacher geworden ist und dass natürlich auch die Bereitschaft, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, selbst im ländlichen Gebiet wesentlich zugenommen hat. Hier hat ja Wien immer schon eine gewisse Vorreiterrolle eingenommen, weil es hier weniger „blamabel“ ist, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, sondern ganz im Gegenteil, der Gang zu den entsprechenden Einrichtungen war in Wien kein besonderes Problem. Es gibt Untersuchungen aus Salzburg, dass das beispielsweise in Tamsweg im extremen Ausmaß der Fall ist.

 

Uns ist es aber nicht nur um Zahlen gegangen, sondern uns ist es natürlich auch um die Qualität gegangen. Und hier, muss ich ganz offen sagen, hat es massive Unterschiede gegeben. Wien hat eine Ausbildung. Die Volksanwaltschaft – es ist ihre Aufgabe, nie ganz zufrieden zu sein – hat natürlich bemängelt, dass insbesondere in rechtlicher Hinsicht keine obligatorische Ausbildung stattfindet. Nur Wien hat – zum Unterschied von manchen anderen Bundesländern – eine Ausbildungseinrichtung, und zudem noch dazu eine obligatorische, wenn auch nicht im juristischen Bereich. Es gibt Länder, wo derartige Einrichtungen überhaupt nicht existieren.

 

Noch einmal, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich sage das bewusst im Landtag: Föderalismus kann keine Entschuldigung dafür sein, dass im Grunde genommen vergleichbare Dinge in den einzelnen Bundesländern so unterschiedlich erledigt werden, nämlich zu Lasten des Bürgers. Daher hat in diesem Zusammenhang auch die Qualitätssicherung Platz zu greifen, beispielsweise ein Vier-Augen-Prinzip, ein, wenn auch in Wien nicht mit der notwendigen Konsequenz durchgezogenes, Prinzip ist in anderen Bundesländern unbekannt. Das heißt, wenn Sie so wollen, ist Wien als Einäugiger unter den Blinden König. Ich glaube nur, die Stadt sollte sich nicht darüber freuen, nur auf einem Auge sehen zu können.

 

In diesem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein paar Bemerkungen zur Sozialhilfe, wo die Situation durchaus ähnlich ist, aber auch zum Pflegegeld. Hier haben wir insbesondere feststellen müssen, dass die fachärztliche Begutachtung ein nicht unwesentlicher Punkt für die Verfahrensdauer ist, und dass 14 Begutachtungen an einem Feiertag auch nicht gerade zu einem Ergebnis führen müssen, dass die Qualität der Gutachten zunimmt. An normalen Werktagen hat es von einzelnen Gutachtern bis zu 18 Begutachtungen gegeben. Das führt zu einem entsprechenden Stau und ich darf hinzufügen, so viele Gutachten an einem Tag führen in diesem Zusammenhang auch nicht zwingend zu einer entsprechenden Qualifikation der Gutachten. Ich glaube, wir sind nach einer entsprechenden bundesgesetzlichen Änderung im Bereich der Kinder auf gutem Weg.

 

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch hinzufügen, dass es mit Sicherheit keine befriedigende Situation ist, wenn es zwischen dem Bundes- und dem Landespflegegeld immer wieder Unterschiede gibt. Nach der Art 15a-Vereinbarung von Bund und Ländern ist das gleiche Recht in allen Bundesländern herzustellen wie auch im Bund, und daher sollte es wohl auch zu entsprechenden gleichen Ergebnissen in allen Bereichen kommen.

 

Ebenso wie bei der Sozialhilfe auch noch eine

 

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