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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 78

 

Anlass für genauere Anträge an die Gutachter.

 

Nun noch einige Bemerkungen zum Bereich Wohnen. Hier wurden einige wenige Einzelfälle angesprochen, die zum Teil noch immer in rechtlicher Prüfung stehen beziehungsweise gerichtsanhängig sind und deren Ergebnis noch nicht vorliegt.

 

Fehlerhafte Abrechnungen und unrichtige Mietzinsvorschreibungen, wie im Bericht dargestellt, sollten nicht vorkommen, aber nennen Sie mir eine Hausverwaltung, wo noch kein menschlicher Fehler passiert ist. Wir wissen, das sind ganz wenige Vorkommnisse, die sofort korrigiert wurden.

 

Natürlich auch hier ein Dank an die Volksanwaltschaft für diverse Anregungen. Ich bin überzeugt, würde die Volksanwaltschaft auch private Hausverwaltungen prüfen können, wir hätten bei Wiener Wohnen ein Vorzugszeugnis.

 

Nochmals einen Dank den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft und Dank für die Entscheidung vor Jahren, diese Einrichtung auch in Wien einzusetzen. Wir Sozialdemokraten nehmen diesen Bericht – es ist der 30., somit eigentlich ein Jubiläumsbericht – für 2008 zur Kenntnis. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Frank. Ich erteile es ihr.

 

Abg Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Vertreter der Volksanwaltschaft! Meine Damen und Herren!

 

Ich wollte mir das, was die Frau Hatzl jetzt gesagt hat, eigentlich für den Schluss aufheben, möchte aber jetzt damit beginnen.

 

Es stimmt, es werden hier Einzelfälle aufgezeigt, aber es sind Einzelfälle von Menschen, die als Bittsteller einen sehr langen Leidensweg hinter sich haben, die nur stellvertretend für eine sehr, sehr große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern stehen, die in dieser Stadt leben, die als letzten Ausweg den Gang zur Volksanwaltschaft gewählt haben, und es sind nicht Einzelfälle, weil nicht mehr passiert. Das soll man hier schon einmal festhalten.

 

Ich möchte mich bei der Volksanwaltschaft sehr, sehr herzlich dafür bedanken, dass sie sehr ausführlich und auch sehr gut nachvollziehbar die Fälle geschildert hat. Ich möchte mich zunächst einmal nur im Großen und Ganzen mit diesem Bericht befassen und dann auf zwei Dinge ein bisschen näher eingehen.

 

Bei diesem Fall mit dem Blenden durch Flutlichtanlagen, Spiegel und so weiter werden jetzt Studien in Auftrag gegeben. Ja, das ist richtig und das ist gut, aber es gab hier ja auch Fälle, wo man bereits beim Bürgeranwalt war, wo man x Schreiben vielleicht an den Herrn Bürgermeister, an den Herrn Stadtrat, an die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates gerichtet hat und wo keine Hilfestellung geleistet wurde, und nur, weil jetzt die Volksanwaltschaft das aufzeigt – und das ist gut so –, wird eine Studie in Auftrag gegeben. Viele Menschen – und das wissen die Damen und Herren der Sozialdemokratie ganz genau – können sich den Weg zum Gericht nicht leisten, denn sonst würde hier manches anders aussehen, denn es ist nicht alles so zur Zufriedenheit, wie man uns das eben darstellen wollte.

 

Hier möchte ich jetzt einmal einen Fall schon näher beleuchten. In diesem einen Fall geht es darum, dass eine Dame, deren Mann stark pflegebedürftig war, anstelle der Badewanne eine Duschkabine eingebaut haben wollte. Sie wusste, dass sie nur Mieterin bei Wiener Wohnen ist, und hat daher zuerst Wiener Wohnen als Eigentümer befragt, was sie jetzt zu tun hätte, damit auch alles rechtens ist, weil ihr Mann schon so schwer pflegebedürftig ist, dass er nicht mehr in eine Badewanne steigen kann. Wiener Wohnen hat ihr daraufhin geraten, das Problem mit einem Kontrahenten, der ja für die Stadt Wien verpflichtet ist, zu besprechen, denn nur ein Fachmann dürfe diese Änderung vornehmen.

 

Die Dame hat daraufhin mit einem Fachmann von Wiener Wohnen, oder zumindest beauftragt durch Wiener Wohnen, alles besprochen und die Umbauarbeiten um einige tausend Euro durchführen lassen. Und nun beginnt für die Frau der eigentliche Leidensweg. Sie war jetzt der Meinung: Ich habe Wiener Wohnen befragt, ich habe das vom Fachmann machen lassen, ich habe gesagt, dass mein Mann schwer pflegebedürftig ist, das bedeutet, es ist ein behindertengerechter Einbau. Nein! Man hat der Dame nämlich eine 35 cm hohe Duschtasse eingebaut, sodass der Einstieg natürlich von jemandem, der in irgendeiner Form behindert ist, sei es, dass er nicht mehr richtig gehen kann oder überhaupt insgesamt gebrechlich ist, bestimmt nicht bewältigt werden kann, und – und das ist die Dramatik – es entspricht natürlich nicht den Förderkriterien.

 

Sie hat an den Herrn Bürgermeister geschrieben, sie hat an den Herrn Stadtrat geschrieben, sie hat an verschiedene Oppositionsparteien geschrieben, und ich habe ihr auch geantwortet und wollte sie zuerst noch an das Kuratorium für Behinderte verweisen, damit sie vielleicht von dort noch einen Zuschuss bekommt. Aber es entspricht nun einmal nicht den Richtlinien. Worauf ich selbst mit der Frau Dr Strassl gesprochen und gemeint habe, hier sei etwas passiert, man könnte das ja noch richtigstellen. Es passierte nichts. Ich habe Ihnen, Herr Stadtrat, das Schreiben dieser Dame persönlich übergeben – nur passierte nichts.

 

Und das ist das Fatale in dieser Stadt: Es passiert nichts. Die Bürger wissen nicht mehr aus noch ein, sie kommen nicht zu ihrem Recht. Und Sie wissen, dass niemand Sie verklagen kann, weil sich das die wenigstens leisten können. Erst jetzt, nachdem sich die Volksanwaltschaft damit auseinandergesetzt hat, stellt man in Aussicht, dass noch was passieren kann.

 

Ich rede jetzt für den Bereich Wohnen, aber ich meine, dieser ganze Volksanwaltschaftsbericht ist aufgebaut auf Kulanzlösungen, man wird es noch einmal überdenken und so weiter. Richtig, aber man überdenkt nur diese Einzelfälle. Wenn es bei Betriebskostenabrechnungen einen Fehler gibt, dann ist das sicher nicht nur bei diesem einen Mieter in einer Wohnhausanlage passiert, sondern vielleicht auch noch bei 30 anderen, nur haben sich diese 30 nicht an die Volksanwaltschaft gewandt

 

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