Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 78
Anlass für genauere Anträge an die Gutachter.
Nun noch einige Bemerkungen zum Bereich Wohnen. Hier wurden einige
wenige Einzelfälle angesprochen, die zum Teil noch immer in rechtlicher Prüfung
stehen beziehungsweise gerichtsanhängig sind und deren Ergebnis noch nicht
vorliegt.
Fehlerhafte Abrechnungen und unrichtige Mietzinsvorschreibungen, wie im
Bericht dargestellt, sollten nicht vorkommen, aber nennen Sie mir eine
Hausverwaltung, wo noch kein menschlicher Fehler passiert ist. Wir wissen, das
sind ganz wenige Vorkommnisse, die sofort korrigiert wurden.
Natürlich auch hier ein Dank an die Volksanwaltschaft für diverse
Anregungen. Ich bin überzeugt, würde die Volksanwaltschaft auch private
Hausverwaltungen prüfen können, wir hätten bei Wiener Wohnen ein
Vorzugszeugnis.
Nochmals einen Dank den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft und Dank für
die Entscheidung vor Jahren, diese Einrichtung auch in Wien einzusetzen. Wir
Sozialdemokraten nehmen diesen Bericht – es ist der 30., somit eigentlich ein
Jubiläumsbericht – für 2008 zur Kenntnis. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zu Wort gemeldet
ist Frau Abg Frank. Ich erteile es ihr.
Abg Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Vertreter der Volksanwaltschaft! Meine Damen und
Herren!
Ich wollte mir das, was die Frau Hatzl jetzt gesagt hat, eigentlich für
den Schluss aufheben, möchte aber jetzt damit beginnen.
Es stimmt, es werden hier Einzelfälle aufgezeigt, aber es sind
Einzelfälle von Menschen, die als Bittsteller einen sehr langen Leidensweg
hinter sich haben, die nur stellvertretend für eine sehr, sehr große Anzahl von
Bürgerinnen und Bürgern stehen, die in dieser Stadt leben, die als letzten
Ausweg den Gang zur Volksanwaltschaft gewählt haben, und es sind nicht
Einzelfälle, weil nicht mehr passiert. Das soll man hier schon einmal
festhalten.
Ich möchte mich bei der Volksanwaltschaft sehr, sehr herzlich dafür
bedanken, dass sie sehr ausführlich und auch sehr gut nachvollziehbar die Fälle
geschildert hat. Ich möchte mich zunächst einmal nur im Großen und Ganzen mit
diesem Bericht befassen und dann auf zwei Dinge ein bisschen näher eingehen.
Bei diesem Fall mit dem Blenden durch Flutlichtanlagen, Spiegel und so
weiter werden jetzt Studien in Auftrag gegeben. Ja, das ist richtig und das ist
gut, aber es gab hier ja auch Fälle, wo man bereits beim Bürgeranwalt war, wo
man x Schreiben vielleicht an den Herrn Bürgermeister, an den Herrn Stadtrat,
an die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates gerichtet hat und wo keine
Hilfestellung geleistet wurde, und nur, weil jetzt die Volksanwaltschaft das
aufzeigt – und das ist gut so –, wird eine Studie in Auftrag gegeben. Viele
Menschen – und das wissen die Damen und Herren der Sozialdemokratie ganz genau
– können sich den Weg zum Gericht nicht leisten, denn sonst würde hier manches
anders aussehen, denn es ist nicht alles so zur Zufriedenheit, wie man uns das
eben darstellen wollte.
Hier möchte ich jetzt einmal einen Fall schon näher beleuchten. In
diesem einen Fall geht es darum, dass eine Dame, deren Mann stark
pflegebedürftig war, anstelle der Badewanne eine Duschkabine eingebaut haben
wollte. Sie wusste, dass sie nur Mieterin bei Wiener Wohnen ist, und hat daher
zuerst Wiener Wohnen als Eigentümer befragt, was sie jetzt zu tun hätte, damit
auch alles rechtens ist, weil ihr Mann schon so schwer pflegebedürftig ist,
dass er nicht mehr in eine Badewanne steigen kann. Wiener Wohnen hat ihr
daraufhin geraten, das Problem mit einem Kontrahenten, der ja für die Stadt
Wien verpflichtet ist, zu besprechen, denn nur ein Fachmann dürfe diese
Änderung vornehmen.
Die Dame hat daraufhin mit einem Fachmann von Wiener Wohnen, oder
zumindest beauftragt durch Wiener Wohnen, alles besprochen und die
Umbauarbeiten um einige tausend Euro durchführen lassen. Und nun beginnt für
die Frau der eigentliche Leidensweg. Sie war jetzt der Meinung: Ich habe Wiener
Wohnen befragt, ich habe das vom Fachmann machen lassen, ich habe gesagt, dass
mein Mann schwer pflegebedürftig ist, das bedeutet, es ist ein
behindertengerechter Einbau. Nein! Man hat der Dame nämlich eine 35 cm
hohe Duschtasse eingebaut, sodass der Einstieg natürlich von jemandem, der in
irgendeiner Form behindert ist, sei es, dass er nicht mehr richtig gehen kann
oder überhaupt insgesamt gebrechlich ist, bestimmt nicht bewältigt werden kann,
und – und das ist die Dramatik – es entspricht natürlich nicht den
Förderkriterien.
Sie hat an den Herrn Bürgermeister geschrieben, sie hat an den Herrn
Stadtrat geschrieben, sie hat an verschiedene Oppositionsparteien geschrieben,
und ich habe ihr auch geantwortet und wollte sie zuerst noch an das Kuratorium
für Behinderte verweisen, damit sie vielleicht von dort noch einen Zuschuss
bekommt. Aber es entspricht nun einmal nicht den Richtlinien. Worauf ich selbst
mit der Frau Dr Strassl gesprochen und gemeint habe, hier sei etwas passiert,
man könnte das ja noch richtigstellen. Es passierte nichts. Ich habe Ihnen,
Herr Stadtrat, das Schreiben dieser Dame persönlich übergeben – nur passierte
nichts.
Und das ist das Fatale in dieser Stadt: Es passiert nichts. Die Bürger
wissen nicht mehr aus noch ein, sie kommen nicht zu ihrem Recht. Und Sie wissen,
dass niemand Sie verklagen kann, weil sich das die wenigstens leisten können.
Erst jetzt, nachdem sich die Volksanwaltschaft damit auseinandergesetzt hat,
stellt man in Aussicht, dass noch was passieren kann.
Ich rede jetzt für den Bereich Wohnen, aber ich
meine, dieser ganze Volksanwaltschaftsbericht ist aufgebaut auf Kulanzlösungen,
man wird es noch einmal überdenken und so weiter. Richtig, aber man überdenkt
nur diese Einzelfälle. Wenn es bei Betriebskostenabrechnungen einen Fehler
gibt, dann ist das sicher nicht nur bei diesem einen Mieter in einer
Wohnhausanlage passiert, sondern vielleicht auch noch bei 30 anderen, nur haben
sich diese 30 nicht an die Volksanwaltschaft gewandt
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