Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 78
Treppenlift und anderen Aufzügen unterscheiden.“
Das ist sicherlich kein Einzelfall, aber dieser Fall wurde an die
Volksanwaltschaft herangetragen. – Ich meine deswegen, dass das kein Einzelfall
sein kann, weil Menschen mit Behinderung nicht nur in barrierefreien Wohnungen
leben, sondern auch in Häusern, und der Einbau eines Treppenliftes – ich
glaube, das brauche ich nicht näher auszuführen – ist oft die einzige
Möglichkeit, eine pflegebedürftige Person zu Hause zu betreuen.
Deswegen stellen mein Kollege Mag Bernhard Dworak, Kollegin
Claudia Smolik und ich einen Antrag betreffend Schaffung einer Ausnahmeregelung
im Wiener Aufzugsgesetz für den Einbau von Treppenschrägaufzügen in Kleinhausbauten.
(Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin damit am Ende meiner
Rede. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich zur
Kenntnis nehmen. Meine Kollegin Anger-Koch wird sich später noch mit dem Thema Jugendwohlfahrt
beschäftigen und auch zwei Beschlussanträge einbringen.
Meine Damen und Herren von der Stadtregierung! Vielleicht nehmen Sie
diesen Bericht als Auftrag mit und sehen ihn als Arbeitsprogramm für die noch
laufende und auch kommende Legislaturperiode. Es geht nicht nur darum,
Einzelfälle zu lösen. Das System dahinter muss verbessert werden, und das zum
Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP.)
Präsidentin Marianne Klicka:
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Hatzl. Ich erteile es ihr.
Abg Eva-Maria Hatzl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau
Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren!
Berichte der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag sind immer sehr
wichtige Berichte, und die entsprechenden Informationen werden von uns,
besonders von der Sozialdemokratie, aufmerksam gelesen, besprochen und in sehr
vielen Fällen als Maßstab und Wegweiser für politische und sachliche
Entscheidungen verstanden.
Die Volksanwaltschaft, übrigens vor einigen Jahrzehnten unter
Bundeskanzler Kreisky eingerichtet, ist für Bürgerinnen und Bürger, die
glauben, im Unrecht zu sein, eine wichtige Instanz mit hoher Glaubwürdigkeit,
Fachkompetenz und Anerkennung. Daher ist den Damen und Herren Volksanwälten und
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer wieder und auch heute berechtigt
zu gratulieren und Anerkennung auszusprechen. (Beifall bei der SPÖ.)
Dennoch muss man gestehen und anerkennen, dass es bei einzelnen
Fachthemen auch unterschiedliche Rechts- und Beurteilungsauffassungen geben
kann, gibt und, wie ich glaube, auch künftig geben wird.
Im Bericht wird festgestellt, dass 2008 die Volksanwaltschaft in 829
Fällen von Wienern aufgerufen wurde. 829 Mal ist nicht wenig, aber Hand aufs
Herz: Bei zigtausenden Entscheidungen, die jährlich durch die Verwaltung
getroffen werden, ist das keine Zahl, die Anlass zur Sorge gibt.
Ich fühle mich bestätigt, weil von den erledigten Beschwerden laut
Volksanwaltschaft etwa 60 Prozent ohne Missstandsfeststellung
abgeschlossen wurden. Lediglich bei 15 Prozent der abgeschlossenen
Prüfungen meint die Volksanwaltschaft, einen Missstand zu erkennen. Mit diesen
hat man sich besonders zu beschäftigen, und dies geschieht bei unseren
amtsführenden Stadträtinnen und Stadträten und verantwortlichen Mitarbeitern
der Stadt Wien.
Lassen Sie mich einige Themen des Berichtes ansprechen: Die
Volksanwaltschaft kritisiert den Personalstand für den Bereich der Sozialhilfe.
– Ich zitiere dazu aus der Stellungnahme der Stadt Wien: „Die im Bericht
der Volksanwaltschaft angeführte Anzahl von 122 Kanzleibediensteten in den
Wiener Sozialzentren ist grundsätzlich richtig, doch wurde übersehen, dass auch
diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Beratung und Betreuung der
SozialhilfeempfängerInnen voll tätig sind.“
Wegen einer mittlerweile erfolgten höheren Bewertung und damit auch finanziellen
Anerkennung dieser qualitativ hochwertigen Aufgaben in den Sozialzentren wurden
2009 insgesamt 17 Dienstposten ausschließlich für Fachbedienstete des
Verwaltungsdienstes zusätzlich geschaffen. Da auch die diplomierten
Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in die Betreuung und Beratung der
Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen eingebunden sind, stehen somit seit
1. Jänner 2009 insgesamt 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den etwa
95 000 Sozialhilfeempfängern und -empfängerinnen zur Verfügung. Zur
Optimierung der administrativen Abläufe ist eine Organisationsänderung in den
Sozialzentren derzeit in Umsetzung und wurde im Juli 2009 auch ein externes
Callcenter implementiert.
Diese Maßnahmen sollen einer effizienten und raschen Bewältigung von
Verfahren sowie der Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem
von Tätigkeiten, die nicht zu ihren unmittelbaren Kernaufgaben zählen, dienen.
Wie gesagt: Es gibt Anregungen und positive Reaktionen, aber auch eine
kritische Darstellung hinsichtlich des Bereichs Heimbewohner und
Behindertenrecht. – Auch in diesem Zusammenhang zitiere ich aus der
Stellungnahme: „Der Fonds Soziales Wien hat, wie bereits im Bericht der
Volksanwaltschaft angeführt, eine neue ergänzende Richtlinie ‚Meldepflicht bei
Gefährdung des oder der Klienten/in’ gemeinsam mit den Organisationen des
Dachverbandes Wiener Sozialeinrichtungen erarbeitet. Dies ist bereits seit
8. April 2008 gültig und mit sämtlichen anerkannten Einrichtungen
abgestimmt. Sofortmaßnahmen obliegen der leistungserbringenden Organisation
beziehungsweise der Betreuungsperson vor Ort unter Beachtung
organisationsinterner Richtlinien zur Thematik.“
Sehr ernst zu nehmen sind die Feststellungen der Volksanwaltschaft im
Kapitel Gesundheitswesen betreffend Briefformulierungen oder Überbringung einer
Todesnachricht. Auch hier wurde bereits sensibel reagiert.
Ebenso war die Anregung der Volksanwaltschaft
bezüglich Ausstellung eines Sehbehindertenausweises
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular