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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 78

 

Treppenlift und anderen Aufzügen unterscheiden.“

 

Das ist sicherlich kein Einzelfall, aber dieser Fall wurde an die Volksanwaltschaft herangetragen. – Ich meine deswegen, dass das kein Einzelfall sein kann, weil Menschen mit Behinderung nicht nur in barrierefreien Wohnungen leben, sondern auch in Häusern, und der Einbau eines Treppenliftes – ich glaube, das brauche ich nicht näher auszuführen – ist oft die einzige Möglichkeit, eine pflegebedürftige Person zu Hause zu betreuen.

 

Deswegen stellen mein Kollege Mag Bernhard Dworak, Kollegin Claudia Smolik und ich einen Antrag betreffend Schaffung einer Ausnahmeregelung im Wiener Aufzugsgesetz für den Einbau von Treppenschrägaufzügen in Kleinhausbauten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin damit am Ende meiner Rede. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Meine Kollegin Anger-Koch wird sich später noch mit dem Thema Jugendwohlfahrt beschäftigen und auch zwei Beschlussanträge einbringen.

 

Meine Damen und Herren von der Stadtregierung! Vielleicht nehmen Sie diesen Bericht als Auftrag mit und sehen ihn als Arbeitsprogramm für die noch laufende und auch kommende Legislaturperiode. Es geht nicht nur darum, Einzelfälle zu lösen. Das System dahinter muss verbessert werden, und das zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Hatzl. Ich erteile es ihr.

 

Abg Eva-Maria Hatzl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren!

 

Berichte der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag sind immer sehr wichtige Berichte, und die entsprechenden Informationen werden von uns, besonders von der Sozialdemokratie, aufmerksam gelesen, besprochen und in sehr vielen Fällen als Maßstab und Wegweiser für politische und sachliche Entscheidungen verstanden.

 

Die Volksanwaltschaft, übrigens vor einigen Jahrzehnten unter Bundeskanzler Kreisky eingerichtet, ist für Bürgerinnen und Bürger, die glauben, im Unrecht zu sein, eine wichtige Instanz mit hoher Glaubwürdigkeit, Fachkompetenz und Anerkennung. Daher ist den Damen und Herren Volksanwälten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer wieder und auch heute berechtigt zu gratulieren und Anerkennung auszusprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Dennoch muss man gestehen und anerkennen, dass es bei einzelnen Fachthemen auch unterschiedliche Rechts- und Beurteilungsauffassungen geben kann, gibt und, wie ich glaube, auch künftig geben wird.

 

Im Bericht wird festgestellt, dass 2008 die Volksanwaltschaft in 829 Fällen von Wienern aufgerufen wurde. 829 Mal ist nicht wenig, aber Hand aufs Herz: Bei zigtausenden Entscheidungen, die jährlich durch die Verwaltung getroffen werden, ist das keine Zahl, die Anlass zur Sorge gibt.

 

Ich fühle mich bestätigt, weil von den erledigten Beschwerden laut Volksanwaltschaft etwa 60 Prozent ohne Missstandsfeststellung abgeschlossen wurden. Lediglich bei 15 Prozent der abgeschlossenen Prüfungen meint die Volksanwaltschaft, einen Missstand zu erkennen. Mit diesen hat man sich besonders zu beschäftigen, und dies geschieht bei unseren amtsführenden Stadträtinnen und Stadträten und verantwortlichen Mitarbeitern der Stadt Wien.

 

Lassen Sie mich einige Themen des Berichtes ansprechen: Die Volksanwaltschaft kritisiert den Personalstand für den Bereich der Sozialhilfe. Ich zitiere dazu aus der Stellungnahme der Stadt Wien: „Die im Bericht der Volksanwaltschaft angeführte Anzahl von 122 Kanzleibediensteten in den Wiener Sozialzentren ist grundsätzlich richtig, doch wurde übersehen, dass auch diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Beratung und Betreuung der SozialhilfeempfängerInnen voll tätig sind.“

 

Wegen einer mittlerweile erfolgten höheren Bewertung und damit auch finanziellen Anerkennung dieser qualitativ hochwertigen Aufgaben in den Sozialzentren wurden 2009 insgesamt 17 Dienstposten ausschließlich für Fachbedienstete des Verwaltungsdienstes zusätzlich geschaffen. Da auch die diplomierten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in die Betreuung und Beratung der Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen eingebunden sind, stehen somit seit 1. Jänner 2009 insgesamt 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den etwa 95 000 Sozialhilfeempfängern und -empfängerinnen zur Verfügung. Zur Optimierung der administrativen Abläufe ist eine Organisationsänderung in den Sozialzentren derzeit in Umsetzung und wurde im Juli 2009 auch ein externes Callcenter implementiert.

 

Diese Maßnahmen sollen einer effizienten und raschen Bewältigung von Verfahren sowie der Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem von Tätigkeiten, die nicht zu ihren unmittelbaren Kernaufgaben zählen, dienen.

 

Wie gesagt: Es gibt Anregungen und positive Reaktionen, aber auch eine kritische Darstellung hinsichtlich des Bereichs Heimbewohner und Behindertenrecht. – Auch in diesem Zusammenhang zitiere ich aus der Stellungnahme: „Der Fonds Soziales Wien hat, wie bereits im Bericht der Volksanwaltschaft angeführt, eine neue ergänzende Richtlinie ‚Meldepflicht bei Gefährdung des oder der Klienten/in’ gemeinsam mit den Organisationen des Dachverbandes Wiener Sozialeinrichtungen erarbeitet. Dies ist bereits seit 8. April 2008 gültig und mit sämtlichen anerkannten Einrichtungen abgestimmt. Sofortmaßnahmen obliegen der leistungserbringenden Organisation beziehungsweise der Betreuungsperson vor Ort unter Beachtung organisationsinterner Richtlinien zur Thematik.“

 

Sehr ernst zu nehmen sind die Feststellungen der Volksanwaltschaft im Kapitel Gesundheitswesen betreffend Briefformulierungen oder Überbringung einer Todesnachricht. Auch hier wurde bereits sensibel reagiert.

 

Ebenso war die Anregung der Volksanwaltschaft bezüglich Ausstellung eines Sehbehindertenausweises

 

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