Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 78
Rechnungshofbericht vom September 2008 liegen die Zahlen bei
72 Prozent. Das heißt, man kann nicht von einer wirklichen Verbesserung
sprechen. Zusammenfassend kann man sagen: Wien tritt hier leider auf der
Stelle, und zwar zu Lasten der pflegebedürftigen Personen in Wien.
Die unbefriedigende Pflegegeldeinstufung bei Kindern mit Behinderung
hat Kollegin Pilz auch schon thematisiert. Wir hatten ausführlich Gelegenheit,
auch in der Untersuchungskommission für Psychiatrie darüber von ExpertInnen zu
hören und uns darüber zu unterhalten, was das für Kinder mit Behinderung
bedeutet. Sie wissen: Therapieangebote stehen teilweise nicht zur Verfügung,
und wenn sie zur Verfügung stehen, ist nicht immer gewährleistet, dass die
Sozialversicherungsträger die Kosten dafür übernehmen. – Umso wichtiger
ist es, den Kindern dieses Pflegegeld zuzugestehen, das ihnen auch tatsächlich
gebührt, um teilweise die Kosten abzudecken, die von anderen Institutionen nicht
mehr abgedeckt werden.
Meine Damen und Herren! Ich komme schon zum letzten Punkt, nämlich zum
Thema Barrierefreiheit, das ein Dauerbrenner auch in der Berichtslegung der
Volksanwaltschaft ist. – Die Umsetzung von baulichen Maßnahmen betreffend
Barrierefreiheit dauert in Wien leider sehr lange, und zwar seltsamerweise auch
dort, wo Patientinnen und Patienten diese in der Stadt benötigen.
2007 wurde von der Volksanwaltschaft kritisiert, dass es in der
Schmerzambulanz im Wilhelminenspital keinen Aufzug gebe. Meine Damen und
Herren! Dort geht man nicht wegen Zahnschmerzen, sondern wegen anderer,
gröberer Schmerzen hin! Zunächst hieß es, dass die Übersiedlung der
Schmerzambulanz in ein entsprechendes Gebäude drei bis fünf Jahre dauern würde
und für einen entsprechenden Aufzug kein Geld vorhanden sei. Anschließend
meinte die Stadträtin, laut Auskunft der Technischen Direktion des Spitals
befinde sich der Einbau eines Treppenlifts nach eingehender Überprüfung in der
Umsetzungsphase, und dieser werde im Herbst 2009 eröffnet werden. – Ich
meine, zwei Jahre für den Bau eines Treppenlifts in einer Ambulanz, die man
nicht erreichen kann, wenn man starke Schmerzen im Bewegungsapparat hat, sind
eine Zumutung!
Meine Damen und Herren! Auch das TownTown-Gebäude ist nicht
barrierefrei. Das sagt nicht nur die Volksanwaltschaft, sondern wir hatten
bereits auch in den Ausschüssen eingehend Gelegenheit, uns darüber zu
unterhalten. Die Stadt Wien betont in diesem Zusammenhang, dass sie nur
Mieterin ist. Trotzdem bleiben zwei Fragen offen: Weshalb mietet man sich in
einem Bürogebäude ein, in dem nicht nur die MA 15 untergebracht ist, das
nicht barrierefrei ist, und weshalb ist man bereits übersiedelt? – In der
Stellungnahme der Frau Stadträtin wird von einem schlüssigen Gesamtkonzept für
die dort angesiedelten Dienststellen gesprochen. Nach einem schlüssigen
Gesamtkonzept, meine Damen und Herren, sieht das nicht aus!
Ein sehr leidiges Thema sind auch die Amtshäuser in Wien. Hier wird das
Beispiel des Amtshauses in Währing gebracht. – Wir alle wissen, dass
Bezirksvertretungssitzungen dort stattfinden. Dieses Amtshaus ist jedoch für
Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe nicht begehbar. Die
Magistratsdirektion und die Bezirksvorstehung Währing weisen in einer Stellungnahme
darauf hin, dass es nicht reicht, dass der Eingang mit einer Rampe überwunden
werden könne, weil Barrierefreiheit auch im Gebäude nicht gegeben ist. Das
heißt, die Realisierung der Barrierefreiheit für das Amtshaus in Währing ist
mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Volksanwaltschaft meint aber auch, dass
sich eine Umsetzung der Barrierefreiheit trotz der angespannten finanziellen
Situation in absehbarer Zeit realisieren lassen müsste.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Meinung schließen wir uns
natürlich sehr dringend an und bringen einen Antrag ein, den wir schon einmal
eingebracht haben, und ich hoffe, Sie können diesmal zustimmen! Es geht um die
Bereitstellung eines Sonderbudgets zum Umbau von nicht barrierefreien
Amtsgebäuden in barrierefreie. Meine Kollegin Abg Ingrid Korosec und ich
bringen folgenden Beschlussantrag ein:
„Die zuständige Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener
Stadtwerke möge dafür sorgen, dass für die Sicherstellung der noch ausständigen
Adaptierung zum barrierefreien Umbau der Amtsgebäude den Bezirken ein
Sonderbudget zur Verfügung gestellt wird.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Wir bringen noch einen weiteren Antrag zu einem Thema ein, das auch
ausführlich im Bericht der Volksanwaltschaft behandelt wird: Es geht um das
Wiener Aufzugsgesetz.
Ich schildere ganz kurz den Fall: Ein Vater kann seinen 40 Kilo
wiegenden Sohn mit Behinderung nicht mehr über die Treppe seines Hauses hinauf
tragen. Das Kinderzimmer liegt im Obergeschoß. Er sucht bei der MA 50 um
Förderung an und beauftragt gleichzeitig ein konzessioniertes Unternehmen mit
dem Einbau eines Treppenlifts. Und statt dass der Mann wie angekündigt die
75 Prozent der Kosten refundiert bekommt, verlangt die Behörde immer
weitere Unterlagen und erteilt auch neue Auflagen. Der Mann soll ein Gutachten
auf Basis des Wiener Aufzugsgesetzes beibringen. Die veranschlagten
Gutachterkosten hätten allerdings bereits die Förderkosten überschritten, und
so ist der Vater des behinderten Kindes auf die Idee gekommen, sich an die Volksanwaltschaft
zu wenden.
Im konkreten Fall hat ein Aufzugssachverständiger dieses Gutachten dann
gratis erstellt, weil er die Sendung „Bürgeranwalt“ gesehen, diesen Fall als
dramatisch erachtet und sich daher bereit erklärt hat, das notwendige Gutachten
kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Förderung wurde letztlich bewilligt.
Dass das Wiener Aufzugsgesetz einen
batteriebetriebenen Treppenlift in einem Privathaus hinsichtlich Einbau und
Wartung mit einem Aufzug für ein mehrstöckiges Mietshaus gleich setzt, ist für
die Volksanwaltschaft, aber auch für uns nicht nachvollziehbar! – Ich
darf Volksanwältin Brinek aus der Sendung „Bürgeranwalt“ zitieren: „Der Wiener
Gesetzgeber sollte handeln und wie in den übrigen Bundesländern ebenfalls
zwischen
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