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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 78

 

24 Stunden-Dienste weiterhin höchst fragwürdig ist, ist uns allen klar, denn die Qualifizierung des 24 Stunden-Dienstes gilt laut Hausbetreuungsgesetz als eine selbstständige Tätigkeit, bei der man sich auch frei entscheiden kann, wann und wie man seine Arbeit macht. Das ist sicherlich vor einem Höchstgericht nicht haltbar. Wir wollen nicht hoffen, dass es eines Tages zu Klagen kommt, dass dann, wenn sie gewonnen werden, unter Umständen die Möglichkeit einer Rückforderung wie ein Damoklesschwert über einzelnen Pflegebedürftigen hängt.

 

Das kann es nicht sein, dass man sozusagen eine arbeitsrechtliche Lösung zusammengebastelt hat, mit der letztlich das Arbeitsleid auf die betroffenen Frauen, die in den 24 Stunden-Diensten tätig sind, und das Risiko auf die Pflegebedürftigen und deren Angehörige abwälzt wird! Man muss sich vor Augen führen, dass bei einem Dauerdienst durch 14 Tage hindurch die Frauen zwar eine theoretische Möglichkeit haben, sich dazwischen zu erholen, es aber Faktum ist, dass sie rund um die Uhr für den Pflegebedürftigen zuständig sind.

 

Fazit: Ich danke der Volksanwaltschaft, dass diese Frage aufgegriffen wurde und ein ausgezeichneter Bericht betreffend das Landespflegegeld vorgelegt wurde!

 

Der Frau Stadträtin, der Stadtregierung und dem Landtag sei gesagt: Machen wir Nägel mit Köpfen! Sichern wir die Pflegebedürftigen für die Zukunft ab, damit sie nicht länger ein Risiko haben und Bittsteller sein müssen! – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es ihr.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte VolksanwältInnen! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Uns liegt der 30. Bericht der Volksanwaltschaft vor, und ich möchte zuallererst seitens meiner Fraktion herzlichen Dank an die VolksanwältInnen für die ausführliche Arbeit an dem uns vorliegenden Bericht aussprechen. Bitte geben Sie unseren herzlichen Dank auch an Ihre MitarbeiterInnen weiter! – Danke.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sinn und Zweck der Volksanwaltschaft ist es, die Verwaltung effizienter und kostengünstiger zu machen. Insofern darf ich gleich einen Appell an die Stadt- und Landesregierung hier im Haus richten: Geben Sie doch dieser unabhängigen Kontrollinstanz auch entsprechende Möglichkeiten! Die Volksanwaltschaft verhilft den BürgerInnen zu ihrem Recht. Sie klärt Missverständnisse und zeigt auch Systemfehler auf. Sie gibt der Stadtverwaltung wertvolle Anregungen. Und ich möchte besonders positiv hervorheben, dass sie in Einzelfällen auch als Vermittlerin in verschiedenen Angelegenheiten auftritt und bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen hilft.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Systemfehler werden jedoch keine gelöst. Die politische Arbeit, sich die Systeme hier in der Stadt anzusehen, kann man Ihnen nicht abnehmen! Das ist Ihre Aufgabe als Mehrheitsfraktion. Und ich möchte einige Beispiele nennen, wo man am System etwas verändern müsste und es nicht ausreicht, in Einzelfällen Lösungen herbeizuführen.

 

Zum Thema Sozialhilfe: Sozialhilfe ist ein Dauerbrenner, und man kann, wie jedes Jahr, sehr viele Fälle anführen. Dabei handelt es sich um Einzelfälle, und diese Einzelfälle werden gelöst. Der Missstand in dieser Stadt ist aber, dass SozialhilfeempfängerInnen in Wien weiter AlmosenempfängerInnen sind und vor allem von der Landesregierung seit Jahren als BittstellerInnen angesehen werden. Insofern wiegen natürlich diese Einzelfälle, die im Bericht aufgezeigt sind, schwer. Sie betreffen einzelne Menschen, die sich in einer sehr schwierigen Situation befinden.

 

Ein Versagen in diesem Zusammenhang, das ich speziell ansprechen möchte, ist im Bericht ausführlich beschrieben, und dieses betrifft nicht nur die SozialhilfeempfängerInnen in dieser Stadt, sondern es betrifft auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Ihrem Verantwortungsbereich befinden. Das zeigt, wie Sie mit dem Personal in den Sozialberatungsstellen umgehen.

 

Wir wissen, dass die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen seit Jahren steigt. 2000 hatten wir es mit 46 000 Menschen zu tun, die unser aller Hilfe bedurften. Heuer brauchen an die 100 000 Personen die Sozialhilfe. Damit Sie diese Größenordnung in Relation setzen können: Das ist mehr als die EinwohnerInnenzahl der Stadt Klagenfurt; diese Zahl wurde bereits deutlich überschritten. Der Personalstand in diesem Bereich hat sich aber seit 2000 kaum verändert. Es gab lediglich eine Erhöhung um 65 Dienstposten.

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft ist zu lesen: „Die Aufstockung um 17 Posten bei den Fachbediensteten ist viel zu gering. Schließlich hat sich die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen seit 8 Jahren mehr als verdoppelt.“ Meine Damen und Herren! Es gibt 87 Fachbedienstete für 95 000 Fälle! Das ergibt 1 091 Fälle pro Fachkraft.

 

Sie, Frau Stadträtin, haben in Ihrer Stellungnahme entgegnet, dass zu den 122 Kanzleibediensteten noch 87 Fachbedienstete bei den Ansuchen und bei der schriftlichen Bearbeitung der Anträge aushelfen, und Sie rechnen auch die SozialarbeiterInnen dazu. Sie rechnen in Ihrer Stellungnahme das gesamte Personal, das in diesem Bereich tätig ist, zusammen.

 

Wir haben bereits eine Anfrage gestellt, die ich hier auch thematisiert habe. In dieser Anfrage wurden Sie darauf hingewiesen, dass die SozialarbeiterInnen nicht mehr dazukommen, sich um die Angelegenheiten der SozialhilfeempfängerInnen zu kümmern, und dass sie auch keine präventiven Gespräche führen können und nicht nur für die Verwaltung der Akten zuständig sein sollten.

 

Auf diese Anfrage haben Sie am 23.2.2009 die Zahl des fallführenden Personals, also ohne Leitpersonal, Rezeption und Sekretariat, für die Jahre 2006 bis 2008 mit 181 und 2009 mit 198 angegeben. – Hier bleibt eine große Differenz zu der in der Stellungnahme zur Volksanwaltschaft genannten Anzahl von 268 MitarbeiterInnen! Ich denke, hier besteht Erklärungsbedarf, weil das

 

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