Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 78
24 Stunden-Dienste weiterhin höchst fragwürdig ist, ist uns allen
klar, denn die Qualifizierung des 24 Stunden-Dienstes gilt laut
Hausbetreuungsgesetz als eine selbstständige Tätigkeit, bei der man sich auch
frei entscheiden kann, wann und wie man seine Arbeit macht. Das ist sicherlich
vor einem Höchstgericht nicht haltbar. Wir wollen nicht hoffen, dass es eines
Tages zu Klagen kommt, dass dann, wenn sie gewonnen werden, unter Umständen die
Möglichkeit einer Rückforderung wie ein Damoklesschwert über einzelnen
Pflegebedürftigen hängt.
Das kann es nicht sein, dass man sozusagen eine arbeitsrechtliche
Lösung zusammengebastelt hat, mit der letztlich das Arbeitsleid auf die
betroffenen Frauen, die in den 24 Stunden-Diensten tätig sind, und das
Risiko auf die Pflegebedürftigen und deren Angehörige abwälzt wird! Man muss
sich vor Augen führen, dass bei einem Dauerdienst durch 14 Tage hindurch die
Frauen zwar eine theoretische Möglichkeit haben, sich dazwischen zu erholen, es
aber Faktum ist, dass sie rund um die Uhr für den Pflegebedürftigen zuständig
sind.
Fazit: Ich danke der Volksanwaltschaft, dass diese Frage aufgegriffen
wurde und ein ausgezeichneter Bericht betreffend das Landespflegegeld vorgelegt
wurde!
Der Frau Stadträtin, der Stadtregierung und dem Landtag sei gesagt:
Machen wir Nägel mit Köpfen! Sichern wir die Pflegebedürftigen für die Zukunft
ab, damit sie nicht länger ein Risiko haben und Bittsteller sein müssen! –
Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka:
Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es
ihr.
Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte VolksanwältInnen!
Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Uns liegt der 30. Bericht der Volksanwaltschaft vor, und ich
möchte zuallererst seitens meiner Fraktion herzlichen Dank an die
VolksanwältInnen für die ausführliche Arbeit an dem uns vorliegenden Bericht aussprechen.
Bitte geben Sie unseren herzlichen Dank auch an Ihre MitarbeiterInnen
weiter! – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sinn und Zweck der
Volksanwaltschaft ist es, die Verwaltung effizienter und kostengünstiger zu
machen. Insofern darf ich gleich einen Appell an die Stadt- und Landesregierung
hier im Haus richten: Geben Sie doch dieser unabhängigen Kontrollinstanz auch
entsprechende Möglichkeiten! Die Volksanwaltschaft verhilft den BürgerInnen zu
ihrem Recht. Sie klärt Missverständnisse und zeigt auch Systemfehler auf. Sie
gibt der Stadtverwaltung wertvolle Anregungen. Und ich möchte besonders positiv
hervorheben, dass sie in Einzelfällen auch als Vermittlerin in verschiedenen
Angelegenheiten auftritt und bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen hilft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Systemfehler werden jedoch keine
gelöst. Die politische Arbeit, sich die Systeme hier in der Stadt anzusehen,
kann man Ihnen nicht abnehmen! Das ist Ihre Aufgabe als Mehrheitsfraktion. Und
ich möchte einige Beispiele nennen, wo man am System etwas verändern müsste und
es nicht ausreicht, in Einzelfällen Lösungen herbeizuführen.
Zum Thema Sozialhilfe: Sozialhilfe ist ein Dauerbrenner, und man kann,
wie jedes Jahr, sehr viele Fälle anführen. Dabei handelt es sich um
Einzelfälle, und diese Einzelfälle werden gelöst. Der Missstand in dieser Stadt
ist aber, dass SozialhilfeempfängerInnen in Wien weiter AlmosenempfängerInnen
sind und vor allem von der Landesregierung seit Jahren als BittstellerInnen
angesehen werden. Insofern wiegen natürlich diese Einzelfälle, die im Bericht
aufgezeigt sind, schwer. Sie betreffen einzelne Menschen, die sich in einer
sehr schwierigen Situation befinden.
Ein Versagen in diesem Zusammenhang, das ich speziell ansprechen
möchte, ist im Bericht ausführlich beschrieben, und dieses betrifft nicht nur
die SozialhilfeempfängerInnen in dieser Stadt, sondern es betrifft auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Ihrem Verantwortungsbereich
befinden. Das zeigt, wie Sie mit dem Personal in den Sozialberatungsstellen
umgehen.
Wir wissen, dass die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen seit Jahren
steigt. 2000 hatten wir es mit 46 000 Menschen zu tun, die unser aller
Hilfe bedurften. Heuer brauchen an die 100 000 Personen die Sozialhilfe.
Damit Sie diese Größenordnung in Relation setzen können: Das ist mehr als die
EinwohnerInnenzahl der Stadt Klagenfurt; diese Zahl wurde bereits deutlich
überschritten. Der Personalstand in diesem Bereich hat sich aber seit 2000 kaum
verändert. Es gab lediglich eine Erhöhung um 65 Dienstposten.
Im Bericht der Volksanwaltschaft ist zu lesen: „Die Aufstockung um
17 Posten bei den Fachbediensteten ist viel zu gering. Schließlich hat
sich die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen seit 8 Jahren mehr als verdoppelt.“
Meine Damen und Herren! Es gibt 87 Fachbedienstete für 95 000 Fälle! Das
ergibt 1 091 Fälle pro Fachkraft.
Sie, Frau Stadträtin, haben in Ihrer Stellungnahme entgegnet, dass zu den
122 Kanzleibediensteten noch 87 Fachbedienstete bei den Ansuchen und bei der
schriftlichen Bearbeitung der Anträge aushelfen, und Sie rechnen auch die
SozialarbeiterInnen dazu. Sie rechnen in Ihrer Stellungnahme das gesamte
Personal, das in diesem Bereich tätig ist, zusammen.
Wir haben bereits eine Anfrage gestellt, die ich hier auch thematisiert
habe. In dieser Anfrage wurden Sie darauf hingewiesen, dass die
SozialarbeiterInnen nicht mehr dazukommen, sich um die Angelegenheiten der
SozialhilfeempfängerInnen zu kümmern, und dass sie auch keine präventiven
Gespräche führen können und nicht nur für die Verwaltung der Akten zuständig
sein sollten.
Auf diese Anfrage haben Sie am 23.2.2009 die Zahl
des fallführenden Personals, also ohne Leitpersonal, Rezeption und Sekretariat,
für die Jahre 2006 bis 2008 mit 181 und 2009 mit 198 angegeben. – Hier
bleibt eine große Differenz zu der in der Stellungnahme zur Volksanwaltschaft
genannten Anzahl von 268 MitarbeiterInnen! Ich denke, hier besteht Erklärungsbedarf,
weil das
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