Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 78
„Zwangstagesschule“ und ähnlichen Dingen gehört.
Es ist ganz unbestreitbar richtig, dass das die erste
Bildungseinrichtung ist, und die Zielsetzung ist natürlich, dass man den freien
Kindergartenbesuch unabhängig davon macht, ob die Mutter nun arbeitet oder
nicht. Diese Bildungseinrichtung muss für jene, die es wollen, zugänglich sein,
und das letzte Kindergartenjahr ist ohnedies verpflichtend.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landshauptmann.
Wir kommen nun zur 5. Frage (FSP - 03588-2009/0001 - KSP/LM),
die von Frau Abg Susanne Bluma gestellt wird und an den Herrn amtsführenden
Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet
ist. (Der Wiener Landtag beschloss am 25. Juni 2009 die Vereinbarung gemäß
Art 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und
verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen. Wann wird in Wien die gesetzliche Verpflichtung
umgesetzt und wie sieht der Zeitplan für diese landesgesetzliche Regelung aus?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau
Abgeordnete!
Sie fragen nach den
entsprechenden Fristenläufen für die Umsetzung der Art 15a-Vereinbarung
für den kostenlosen verpflichtenden Kindergartenbesuch. Gemäß Art 10 der
Art 15a-Vereinbarung über die Einführung der halbtägig kostenlosen
verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen sind die entsprechende Durchführung der
Besuchspflicht und die entsprechenden notwendigen landesgesetzlichen Regelungen
bis spätestens 1. September 2010 in Kraft zu setzen. Zur Umsetzung dieser
Besuchspflicht plant Wien ein eigenes Landesgesetz, das Wiener
Frühförderungsgesetz, das sowohl die Besuchspflicht in Kindertagesheimen als
auch in Kindergruppen und bei Tageseltern regelt.
Das Begutachtungsverfahren für dieses Frühförderungsgesetz beginnt in
der nächsten Woche und wird vier Wochen dauern. Es ist geplant, dass dieses
Gesetz in der entsprechenden Sitzung der Landesregierung am 15.12.2009 als
Regierungsvorlage zum Beschluss erhoben wird. Weiters erfolgt die Behandlung
des Gesetzes im terminlich darauffolgenden Gemeinderatsausschuss und
entsprechend im nächsten Landtag. Das wird meines Erachtens – die Termine
wurden ja noch nicht fixiert –spätestens im Jänner im Wiener Landtag sein,
sodass wir zeitgerecht – das wird ein ganz wesentlicher Bereich
sein – auch die Eltern informieren können, deren Kinder derzeit noch keinen
Kindergarten besuchen, dass es zu dieser Besuchspflicht kommt.
Ich freue mich vor allem auch, dass es uns heuer gelungen ist, alle
angemeldeten fünfjährigen Kinder, die zukünftig in die Besuchspflicht fallen,
auch heuer entsprechend in den Kindergärten untergebracht zu haben. Das zeigt
sehr deutlich, dass die Ausbaumaßnahmen, die seitens des Bürgermeisters und
Landeshauptmannes vorweg schon angesprochen wurden, die Früchte getragen haben.
Wenn man bedenkt, dass wir mit etwa 800 zusätzlichen Kindern in der
Altersgruppe von fünf bis sechs Jahren zu rechnen haben, die im Jahr 2010
dazukommen werden, kann ich sagen: Wir werden es, entgegen politischen
Aussagen, Ankündigungen und Kassandrarufen mit Sicherheit schaffen, das
entsprechende Angebot sicherzustellen. Die Generalprobe im heurigen Jahr haben
wir hier, glaube ich, sehr gut bestanden.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die
1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Jung gestellt. Ich bitte darum.
Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Herr Stadtrat!
Im Bericht der Volksanwaltschaft in Ihrer Geschäftsgruppe wird ein Fall
einer alleinerziehenden Mutter in Niederösterreich exemplarisch für einige
andere Fälle angesprochen, deren Kinder den Waldorf-Kindergarten
beziehungsweise die Waldorf-Schule besuchen. Sie bekommt weder von ihrer
Heimatgemeinde noch vom Land Niederösterreich noch von Wien einen Zuschuss und
hat daher die Volksanwaltschaft um Unterstützung ersucht. Die Volksanwaltschaft
stellte den Ihnen sicherlich bekannten Rechtszustand in den Bundesländern klar
und empfiehlt, nachdem das Land Niederösterreich sich angeblich um Lösungen
bemüht und Wien abblockt, Folgendes: „Die Volksanwaltschaft möchte in diesem
Zusammenhang trotz der ablehnenden Auffassung des Wiener Magistrats um
Weiterführung der Bemühungen in dieser Frage der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie ersuchen."
Die betroffenen Familien können nichts dafür. Wie stehen Sie zu dieser
Empfehlung der Volksanwaltschaft?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Zunächst möchte ich
klarstellen, dass es sich in diesem Fall des Volksanwaltschaftssberichtes um
den Besuch eines Hortes handelt. Es geht hiebei um die Nachmittagsbetreuung in
der Schule, wie Sie richtig ansprechen.
Tatsache ist, dass wir uns solchen Gesprächen selbstverständlich nicht
verweigern. Ich bin auch sehr froh, dass entgegen der Stellungnahme der
Volksanwaltschaft gerade die niederösterreichische Landesrätin sich vor wenigen
Tagen in der Presse auch im Originalzitat – wenn ich mich richtig erinnere –
davon distanziert, kein Interesse daran zu haben, irgendwelche Gespräche zu
führen.
Ich sage: Wir haben selbstverständlich unsere Pflicht, und wir kommen
dieser im Kindergartenbereich für die in Wien gemeldeten Kinder und deren
Eltern auch nach. Wir tun das im Kindergartenbereich, und ich erwarte mir, dass
das Niederösterreich für seine Eltern auch entsprechend tut.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die
2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Smolik. Ich bitte darum.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus):
Herr Stadtrat!
Das mit den NiederösterreicherInnen und ihren
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