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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 78

 

bis tatsächlich alle, die einen Kindergartenplatz wollen, auch einen bekommen. Momentan hängt das insbesondere noch von der Arbeitstätigkeit der Mutter ab. Das war auch in der Vergangenheit so. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es allein in Wien mehr als die Hälfte aller Krippenplätze von ganz Österreich gibt! Ich denke, wir sind da ganz gut unterwegs. Und wir bauen das noch aus, insbesondere auch mit jenen Mitteln, die uns vom Bund für den Bau von Kinderkrippenplätzen zur Verfügung gestellt werden.

 

Wir werden uns sehr bemühen, weil es natürlich darum geht, dass wir jungen Menschen einen möglichst optimalen Start in ihr Leben geben wollen. Darum bemühen wir uns. Da haben wir noch einiges zu tun. Wir haben einiges geschafft, aber wir haben auch noch einiges zu tun. Sie können aber ganz sicher sein: Den Gratiskindergarten in Wien werde ich mir sicherlich nicht schlechtreden lassen, bei all dem, was wir noch zu tun haben! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Auf die 2. Zusatzfrage verzichtet die FPÖ. - Wir kommen zur 3. Zusatzfrage. Diese stellt Frau Abg Smolik. Ich ersuche darum.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Es ist natürlich sehr verlockend, jetzt in die Kindergartendebatte einzusteigen. Das habe ich nicht vor, denn die Kinderrechte sind mir zu wichtig, um sie jetzt in einer Fragestunde quasi untergehen zu lassen.

 

Sie haben gesagt, dass ein Antrag eingebracht wurde. Das ist jetzt nicht die erste Regierung, die sich dazu entscheidet, die Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang zu heben. Die letzten drei Regierungsübereinkommen beinhalteten das ebenfalls, und ich verstehe nicht, was Sie so zuversichtlich macht, dass das jetzt gelingen wird! Eigentlich ist es ein Armutszeugnis für Österreich, dass wir es jahrelang, nämlich seit 1992, nicht geschafft haben, die UN-Kinderrechtskonvention in die Bundesverfassung zu nehmen.

 

Wir haben schon länger beantragt, dass sie zumindest in die Wiener Verfassung aufgenommen wird. Jetzt höre ich, dass Sie sich das für den Fall vorstellen können, dass der Bund es jetzt doch nicht macht. – Das heißt: Wird es jetzt Ihrer Einschätzung nach auf Bundesebene endlich einen Schritt in Richtung bundesverfassungsmäßige Verankerung geben, oder wird es hier nächstes Jahr einen Gesetzesvorschlag geben, dass das in die Wiener Landesverfassung aufgenommen wird?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ja, genauso wird es sein! Entweder gelingt das, und momentan sind alle Beteiligten und auch eine breite Mehrheit im Parlament der Meinung, dass die Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung verankert werden soll. Das Problem aus meiner Sicht ist dann nur – und ich gebe zu, dass das ein bisschen schandbar ist –, dass man so lange dazu braucht, um das entsprechend durchzusetzen und umzusetzen. Wenn es die Verankerung in der Bundesverfassung nicht gibt, dann werden wir, wie andere Bundesländer, eine Verankerung in der Landesverfassung vornehmen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage. Frau Abg Riha, bitte.

 

Abg Monika Riha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Wir stimmen überein, dass die Kinderrechtskonvention wichtig ist und dass das Recht auf Bildung ein wichtiges Gut ist. Ich widerspreche Ihnen allerdings ein bisschen. Sie haben zwar recht: Wien ist Vorreiter bei den Krippenplätzen. Aber wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie auch zugeben, dass in einer Großstadt der Bedarf an Krippenplätzen eindeutig größer ist. Das kann man auch international feststellen, und den europäischen Rechtsvorstellungen entsprechen wir noch immer nicht, denn das Barcelona-Ziel wäre 33 Prozent, und Wien liegt um 8 Prozent darunter. Wir halten nämlich im Moment bei 25 Prozent. Sie haben recht, dass wir vor den anderen österreichischen Bundesländern liegen, aber wir liegen als einzige Großstadt hinter dem internationalen Vergleich. In diesem Punkt bin ich ein bisschen anderer Meinung als Sie!

 

Wir beide – und ich hatte das Gefühl, da sind wir uns einig – nehmen das Recht auf Bildung ernst. Die Kinderrechtskonvention ist aber weder in Wien noch auf Bundesebene verankert, obwohl die Kinder ein Recht auf Bildung haben. Können Sie sich vorstellen, dass Sie auf Wiener Ebene trotzdem das Recht auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder umsetzen und sich dafür einsetzen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Wie Sie wissen, bin ich ein Pragmatiker auch bei Themenfeldern, wo ich emotionell sehr stark engagiert bin, und das ist beispielsweise bei der Bildungsfrage, denn das ist fraglos die Zukunftsfrage für junge Menschen generell. Man kann den Zusammenhang zwischen Ausbildungsstand und Arbeitssituation sehr gut nachvollziehen, und somit kann man auch erkennen, dass Bildung natürlich ein Teil der sozialen Frage ist. Diesbezüglich sind wir sicherlich einer Meinung.

 

Ich kann allerdings Ihre Zahlen nicht nachvollziehen. Hinsichtlich der Debatte über die Förderung von Kinderkrippen, den Bau von Kinderkrippen und die Schaffung von Kinderkrippenplätzen mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung habe ich etwas andere Zahlen im Kopf. Es ist mir aber ohnedies nicht so wichtig, ob das jetzt 28 oder 33 beziehungsweise 34 Prozent sind. Natürlich nutzen wir die entsprechende finanzielle Unterstützung der Bundesregierung, aber wir wenden auch erhebliche Eigenmittel auf, um den Kinderkrippenbereich entsprechend auszubauen. Und wir wollen natürlich das Ziel erreichen, dass alle Kinder, die einen Kindergartenplatz brauchen, und wenn er erwünscht ist, auch einen bekommen sollen. Allerdings soll man da keinen Zwang ausüben; ich habe ja auch immer etwas von

 

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