Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 83
ein
rechtlicher Unterschied zwischen Österreich und Deutschland!) Ja, aber trotzdem würde hier einmal ein Ansatz
hergehören.
Wie gesagt, meine Auffassung ist, dass man hier
nicht unbedingt eine gesetzliche Veränderung braucht und dass man das jetzt auf
die lange Bank schiebt. (LhptmStin Grete Laska: Das muss man prüfen!) Ich
sage, das sollte man schleunigst und schnell ändern. Wenn es eine
Gesetzesänderung erfordert: Ich glaube, Sie sitzen beide in der Regierung und
im Nationalrat, Sie können das beide mit sofortiger Wirkung ändern. Dem steht
also nichts im Wege, dass Sie das ändern können, vor allem zum Wohle der
Kinder. SPÖ und ÖVP sind in der Bundesregierung, sie haben auch die
Möglichkeit, hier schleunigst und rasch etwas zu ändern.
Vorsorgeuntersuchungen bereits im Kindergarten, so
genannte Screenings, wie es sie zum Beispiel in Vorarlberg gibt, gibt es in
Wien nicht - leider, muss ich sagen. Mir ist nichts bekannt; Sie werden mir
vielleicht erklären, wo es diese gibt, ich weiß es nicht. Es gibt auch nur
einen Kassenfacharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Rest ist privat und
natürlich für viele Familien in der Hinsicht auch nicht mehr leistbar. Das sind
Versäumnisse der Stadt Wien, und die sind ja nicht erst seit heute bekannt, die
sind seit Jahren bekannt. Hier, sage ich, müsste die Stadt Wien endlich einmal
handeln.
Ich glaube, das sind nur einige wesentliche Punkte,
die ich Ihnen aufgezählt habe. Ich möchte das jetzt nicht ins unendlich Lange
ausdehnen, denn hier würden Sie noch viele Forderungen von mir hören. Aber Sie
als Stadtregierung, meine Damen und Herren, sind einmal gefordert, hier endlich
zu handeln, und zwar im Sinne unserer Kinder. Verschließen Sie nicht die Augen,
sondern handeln Sie, bitte, zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen in dieser
Stadt. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident
Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Herr
Klubvorsitzender Abg Dr Tschirf zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr
Präsident! Frau Vizebürgermeisterin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Wir führen hier eine Diskussion einerseits über den
Inhalt, um den es bei dieser Untersuchungskommission geht - meine Kollegin
Karin Praniess-Kastner wird noch darauf eingehen -, und andererseits über die
U-Kommission an sich. Da muss man aus der Erfahrung der letzten U-Kommissionen
- auch dieser - sagen: Dass es U-Kommissionen gibt, ist gut! Man sieht, dass
das wichtig ist und wichtig gewesen ist, damit etwas weitergeht, gerade in
einem so sensiblen Bereich, wie das etwa den Krankenanstaltenbereich oder jetzt
die psychiatrische Versorgung betrifft. Ohne U-Kommissionen wären wir nicht so
weit, wie das jetzt der Fall ist.
Ich kann es unserer Partei auf die Fahnen
schreiben, dass es uns damals in der Koalition gelungen ist, dass wir das
durchgesetzt haben. Die SPÖ war nicht begeistert, und man merkt es auch immer
wieder. Das hat schon bei der ersten U-Kommission begonnen, da ist dann
plötzlich ein Gutachten eines Verfassungsrechtlers herangezogen worden: Nein,
das kann man nicht, und das geht nicht. Ich verstehe das schon aus der
Mehrheitssituation, aber U-Kommissionen haben ... (Amtsf StRin Mag
Sonja Wehsely: Sie sind ja selber Verfassungsjurist!) Ja. (Amtsf StRin
Mag Sonja Wehsely: Also ist das nicht ernst, Herr Kollege, da muss ich lachen!)
U-Kommissionen haben einen
anderen Auftrag als Diskussionen hier. Wozu dienen sie? Wir können
schon ... (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das ist eine Behörde!)
Das ist eine Behörde (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Im Rahmen der Gemeinde
im eigenen Wirkungsbereich!), die nach dem AVG eingerichtet ist, und sie
ist zur Wahrheitsfindung da. Genau um diese Dinge geht es. In einer Diskussion,
wie wir sie hier führen, ist es politischer Diskurs. Was wir brauchen, um hier
weiterzukommen, ist eben, dass wir im Rahmen der Gemeinde (Amtsf StRin
Mag Sonja Wehsely: Im Rahmen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich!)
Entsprechendes herbeiführen. Die Gemeinde!
Aber was die Frage der Aufhebung der
Amtsverschwiegenheit betrifft, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise
hätte die Mehrheit der Kommission sehr wohl von der Amtsverschwiegenheit
entbinden können. Das kann man eindeutig nachlesen, man braucht nur den
§ 59d Abs 10 hervorzunehmen. Das ist die Situation, mit der wir es zu
tun haben. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.)
Ich gebe schon zu, ich kann es jetzt
kompetenzrechtlich sehen. (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Danke, das haben
wir also einmal geklärt!) Kompetenzrechtlich ist das schon der Fall, es ist
aber so, dass es jetzt nicht nur auf den Art 15 B-VG ankommt, nämlich wie
das hier den Bereich der Jugendwohlfahrt betrifft, sondern beispielsweise, was
das Budget, was das Personal betrifft, sind das ja lauter Aufgaben, die
eigentlich Gemeindeaufgaben sind. Wir haben in Wien die Verfassung; ich möchte
es ohnehin anders haben, ich hätte es lieber so, wie es in Berlin, in Hamburg,
in Bremen der Fall ist. Da wäre diese Diskussion gar nicht gegeben. Da gibt es
eine Bürgerschaft, da gibt es eine U-Kommission, und da darf ein Mal geprüft
werden. Das ist hier leider nicht möglich, aber das könnten Sie ja ändern.
Trotzdem, wenn man in einer U-Kommission, wo es um
die Findung der Wahrheit geht, Fragen stellt, die beispielsweise die
bundesgesetzlichen Bestimmungen betreffen, Bundes- oder Landesgesetze - warum
kann man darüber nicht reden? Ich glaube, da könnte man sehr wohl auch einen
Weg finden, wenn man wollte. Nur, man wollte es nicht, und das ist das, was wir
dabei kritisieren. Wir glauben, dass diese … (LhptmStin Grete Laska:
Seit wann ist bei Juristen ein Wollen und Interpretation möglich? Ich habe
immer geglaubt, bei dem, was ihr sagt, ist es apodiktisch richtig!)
Es ist so: Man kann sich das ganz
genau nach den Bestimmungen anschauen, da ist es so, dass es sich um
Gemeindeangelegenheiten und um Landesangelegenheiten handelt. Aber die Frage,
ob wir auch etwas, das in einen anderen Vollzugsbereich fällt, einfach
ansprechen,
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