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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 83

 

Einhaltung des Tierschutzgesetzes und Tierhaltegesetzes zu kontrollieren.

 

Wo ich einen Widerspruch zum Herrn Bürgermeister habe und mit dem Kollegen Madejski konform gehe, ist die Frage des Hundeführerscheins. Wir haben immer schon, als der freiwillige Hundeführerschein eingeführt wurde, gefordert, dass er verpflichtend sein muss. Aber, dass genau diese Appelle und diese Fortbildung, wie Sie es genannt haben, Herr Bürgermeister, nur eine Fortbildung für lernwillige HundehalterInnen ist, das allein kann es nicht sein. Es ist gut, dass es das auch ist, aber ich glaube, dass es sehr wohl einen Test und Prüfungen für Menschen geben sollte, die sich Hunde halten, ob sie auch wirklich dafür geeignet sind.

 

Und wenn wir uns anschauen, wie viele Menschen diesen freiwilligen Hundeführerschein in den letzten Jahren absolviert haben, so ist das ein sehr großes Armutszeugnis, dass wir ungefähr 4 bis 5 Prozent der HundehalterInnen haben, die diesen Hundeführerschein freiwillig gemacht haben. Ich nehme nicht an, dass die das nur wegen der Hundesteuer gemacht haben, sondern weil sie wirklich daran Interesse hatten, ihren Hund ordentlich auszubilden. Ich glaube, dass wir sehr wohl über die Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheins nachdenken müssen, vor allem, da offensichtlich die Freiwilligkeit nicht so angenommen wird.

 

Das Bewerben um den Hundeführerschein beziehungsweise um die Ausbildung für diejenigen, die die Hundeführerscheinprüfung ablegen, ist auch zurückgegangen, da hat es einmal viel mehr gegeben. Also, es wurde darum auch mehr geworben und bekannt gemacht, dass es dieses Angebot gibt. Hier könnte man, wenn man schon sonst sehr viel Geld in Werbung steckt, auch wieder einmal in diese Richtung hin die Leute informieren, dass es den Hundeführerschein gibt, dass er zu machen ist, und dass es im Sinne des gemeinsamen Zusammenlebens in dieser Stadt ein guter Weg ist, ihn zu machen. Für uns wird es eigentlich an der Zeit, dass er verpflichtend eingeführt würde, und das ist mein einziger Widerspruch zu dem, was der Herr Bürgermeister gesagt har, dass nämlich die jetzige gesetzliche Regelung ein geeignetes Mittel sei, und als Fortbildung angesehen werden könne. Auch wir treten dafür ein, dass das Gesetz, das Tierhaltegesetz, in dieser Form verändert wird und hoffen, dass die Polizei die Vorfälle in den einzelnen Parks bald in den Griff kriegt, damit die Kinder und auch die Eltern, die in den Parks sind, nicht mehr gefährdet sind. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg Parzer. Ich erteile es ihm.

 

Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Frau Landesrätin!

 

Es geht um die Dringliche Anfrage der FPÖ bezüglich Hunde, Kampfhunde. Hunde in einer Großstadt wie Wien sind, und das wird jeder von uns sagen, eine Bereicherung für denjenigen, der den Hund hat, und für diejenigen, die die Hunde gern sehen, denn es gibt ja auch viele Hunde, die keine Kampfhunde sind.

 

Neben den jahrelangen Problemen - und das ist nicht wegzuwischen -, die wir schon unter Dr Zilk mit der Gehsteigsauberkeit hatten, die auch nicht so in den Griff zu kriegen war, wie wir gerne gehabt hätten, gibt es natürlich jetzt auch das etwas kleinere Problem der Kampfhunde. Kleiner deswegen, weil es Gott sei Dank nicht in so einem Ausmaß passiert, wie das erstgenannte Problem. Es dämpft aber unsere Erwartungen etwas, dass es zu notwendigen Maßnahmen bei der Bekämpfung des Problems des Kampfhundewesens kommen muss.

 

Ein solches gibt es, meine Damen und Herren, das ist nicht wegzuwischen. Es gibt Parkanlagen in Wien, wo in der Nacht diese Plätze als Hundeabrichteplätze verwendet werden und seitens der Behörde darauf zu wenig reagiert wird. Da findet man sich lieber mit den Schäden an den Kinderspielplatzgeräten ab, und akzeptiert auch die Gefahren, die sich tagsüber dann bei der Benützung dieser Geräte durch die Kinder ergeben könnten.

 

Man soll sicherlich keine Hunderasse von vornherein verurteilen, aber, meine Damen und Herren, die sich häufenden Vorfälle mit den Verletzungen haben in dieser Frage doch einen Handlungsbedarf sichtbar gemacht, dem die Stadtregierung nun mehr Aufmerksamkeit widmen müsste.

 

Wenn sich einmal Menschen wegen der einzelnen Hunde und Hundehalter am Abend nicht in den öffentlich Park gehen trauen, und wenn einige Hundebesitzer glauben, Kinderspielplätze sind nachts der richtige Ort zum Scharfmachen ihrer Hunde, dann ist die Toleranzschwelle schon weit überschritten, und dann sollten die, die in dieser Stadtregierung sitzen, sich nicht zurücklehnen und die Bürger mit der Angst vor den Kampfhunden, die dann doch besteht, alleine lassen.

 

Dass hier rechtzeitig Maßnahmen getroffen werden, ist nicht nur im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, sondern auch in jenem der Hundebesitzer, die eine sozial verträgliche Hundehaltung befürworten, und deren Hunde auch, wie manche Vorfälle beweisen, von Kampfhunden attackiert wurden.

 

Es hat in den letzten Jahren genügend Gelegenheit gegeben, Novellierungen des Hundehaltegesetzes so vorzunehmen, dass auf diese Situation reagiert werden kann. Aus einer falsch verstandenen Freiheitsliebe haben Sie aber leider auf gesetzliche Maßnahmen verzichtet. Dieser Verzicht macht sich jetzt negativ bemerkbar, denn derzeit sind sich die meisten Besitzer gefährlicher Hunde ihrer Verantwortung leider nicht bewusst. Manchmal halten sie sich nicht einmal an die Leinen- und Beißkorbpflicht, und wenn etwas passiert, kann es schon sein, dass sie sehr schnell das Weite suchen.

 

Die Frage, wie viele Personen zur Zielgruppe der Besitzer gefährlicher Hunderassen gehören, ist nicht zu beantworten. Und so wurde das Ziel, die Hundebesitzer mit gefährlichen Hunden zu schulen, auch verfehlt, weil die gehen wahrscheinlich zu allerletzt in eine solche Schulung.

 

Dieser bewusst eingeschlagene Weg der etwas größeren Blauäugigkeit wird dafür sorgen, dass es doch

 

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