Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 83
Einhaltung des Tierschutzgesetzes und
Tierhaltegesetzes zu kontrollieren.
Wo ich einen Widerspruch zum Herrn Bürgermeister
habe und mit dem Kollegen Madejski konform gehe, ist die Frage des
Hundeführerscheins. Wir haben immer schon, als der freiwillige
Hundeführerschein eingeführt wurde, gefordert, dass er verpflichtend sein muss.
Aber, dass genau diese Appelle und diese Fortbildung, wie Sie es genannt haben,
Herr Bürgermeister, nur eine Fortbildung für lernwillige HundehalterInnen ist,
das allein kann es nicht sein. Es ist gut, dass es das auch ist, aber ich
glaube, dass es sehr wohl einen Test und Prüfungen für Menschen geben sollte,
die sich Hunde halten, ob sie auch wirklich dafür geeignet sind.
Und wenn wir uns anschauen, wie viele Menschen
diesen freiwilligen Hundeführerschein in den letzten Jahren absolviert haben,
so ist das ein sehr großes Armutszeugnis, dass wir ungefähr 4 bis
5 Prozent der HundehalterInnen haben, die diesen Hundeführerschein freiwillig
gemacht haben. Ich nehme nicht an, dass die das nur wegen der Hundesteuer
gemacht haben, sondern weil sie wirklich daran Interesse hatten, ihren Hund
ordentlich auszubilden. Ich glaube, dass wir sehr wohl über die Einführung
eines verpflichtenden Hundeführerscheins nachdenken müssen, vor allem, da
offensichtlich die Freiwilligkeit nicht so angenommen wird.
Das Bewerben um den Hundeführerschein
beziehungsweise um die Ausbildung für diejenigen, die die
Hundeführerscheinprüfung ablegen, ist auch zurückgegangen, da hat es einmal
viel mehr gegeben. Also, es wurde darum auch mehr geworben und bekannt gemacht,
dass es dieses Angebot gibt. Hier könnte man, wenn man schon sonst sehr viel
Geld in Werbung steckt, auch wieder einmal in diese Richtung hin die Leute
informieren, dass es den Hundeführerschein gibt, dass er zu machen ist, und
dass es im Sinne des gemeinsamen Zusammenlebens in dieser Stadt ein guter Weg
ist, ihn zu machen. Für uns wird es eigentlich an der Zeit, dass er
verpflichtend eingeführt würde, und das ist mein einziger Widerspruch zu dem,
was der Herr Bürgermeister gesagt har, dass nämlich die jetzige gesetzliche
Regelung ein geeignetes Mittel sei, und als Fortbildung angesehen werden könne.
Auch wir treten dafür ein, dass das Gesetz, das Tierhaltegesetz, in dieser Form
verändert wird und hoffen, dass die Polizei die Vorfälle in den einzelnen Parks
bald in den Griff kriegt, damit die Kinder und auch die Eltern, die in den
Parks sind, nicht mehr gefährdet sind. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz:
Danke. Als nächster Redner zum Wort gemeldet
ist Herr Abg Parzer. Ich erteile es ihm.
Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Landeshauptmann! Frau Landesrätin!
Es geht um die Dringliche Anfrage der FPÖ bezüglich
Hunde, Kampfhunde. Hunde in einer Großstadt wie Wien sind, und
das wird jeder von uns sagen, eine Bereicherung für denjenigen, der den Hund
hat, und für diejenigen, die die Hunde gern sehen, denn es gibt ja auch viele
Hunde, die keine Kampfhunde sind.
Neben den jahrelangen Problemen - und das ist nicht
wegzuwischen -, die wir schon unter Dr Zilk mit der Gehsteigsauberkeit hatten,
die auch nicht so in den Griff zu kriegen war, wie wir gerne gehabt hätten,
gibt es natürlich jetzt auch das etwas kleinere Problem der Kampfhunde. Kleiner
deswegen, weil es Gott sei Dank nicht in so einem Ausmaß passiert, wie das
erstgenannte Problem. Es dämpft aber unsere Erwartungen etwas, dass es zu
notwendigen Maßnahmen bei der Bekämpfung des Problems des Kampfhundewesens
kommen muss.
Ein solches gibt es, meine Damen und Herren, das ist
nicht wegzuwischen. Es gibt Parkanlagen in Wien, wo in der Nacht diese Plätze
als Hundeabrichteplätze verwendet werden und seitens der Behörde darauf zu
wenig reagiert wird. Da findet man sich lieber mit den Schäden an den
Kinderspielplatzgeräten ab, und akzeptiert auch die Gefahren, die sich tagsüber
dann bei der Benützung dieser Geräte durch die Kinder ergeben könnten.
Man soll sicherlich keine Hunderasse von vornherein
verurteilen, aber, meine Damen und Herren, die sich häufenden Vorfälle mit den
Verletzungen haben in dieser Frage doch einen Handlungsbedarf sichtbar gemacht,
dem die Stadtregierung nun mehr Aufmerksamkeit widmen müsste.
Wenn sich einmal Menschen wegen der einzelnen Hunde
und Hundehalter am Abend nicht in den öffentlich Park gehen trauen, und wenn
einige Hundebesitzer glauben, Kinderspielplätze sind nachts der richtige Ort
zum Scharfmachen ihrer Hunde, dann ist die Toleranzschwelle schon weit
überschritten, und dann sollten die, die in dieser Stadtregierung sitzen, sich
nicht zurücklehnen und die Bürger mit der Angst vor den Kampfhunden, die dann
doch besteht, alleine lassen.
Dass hier rechtzeitig Maßnahmen getroffen werden, ist
nicht nur im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, sondern auch in jenem der
Hundebesitzer, die eine sozial verträgliche Hundehaltung befürworten, und deren
Hunde auch, wie manche Vorfälle beweisen, von Kampfhunden attackiert wurden.
Es hat in den letzten Jahren genügend Gelegenheit
gegeben, Novellierungen des Hundehaltegesetzes so vorzunehmen, dass auf diese
Situation reagiert werden kann. Aus einer falsch verstandenen Freiheitsliebe
haben Sie aber leider auf gesetzliche Maßnahmen verzichtet. Dieser Verzicht
macht sich jetzt negativ bemerkbar, denn derzeit sind sich die meisten Besitzer
gefährlicher Hunde ihrer Verantwortung leider nicht bewusst. Manchmal halten
sie sich nicht einmal an die Leinen- und Beißkorbpflicht, und wenn etwas
passiert, kann es schon sein, dass sie sehr schnell das Weite suchen.
Die Frage, wie viele Personen zur Zielgruppe der
Besitzer gefährlicher Hunderassen gehören, ist nicht zu beantworten. Und so
wurde das Ziel, die Hundebesitzer mit gefährlichen Hunden zu schulen, auch
verfehlt, weil die gehen wahrscheinlich zu allerletzt in eine solche Schulung.
Dieser bewusst eingeschlagene Weg
der etwas größeren Blauäugigkeit wird dafür sorgen, dass es doch
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