Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 83
dieser Anfrage darum, und wir haben das Thema
gewählt, weil es ja tatsächlich auch in meinem politischen Heimatbezirk extrem
diese Situation mit den Hundekämpfen und den Verbissen gibt. Da gibt es auch
Zahlen von der Magistratsabteilung 42, die es auch in anderen Bezirken
gibt, aber bei uns wissen wir sie. Und wenn in einem Bezirk diese Hundeverbisse
und die Schäden, die dort angerichtet wurden, um die 90 000 EUR in
einem Jahr ausmachen, ist es ja keine Kleinigkeit mehr, und es ist anzunehmen,
dass auch in vielen anderen Parkanlagen, Grünflächen, Hundezonen, freien
Laufflächen ähnliche Schäden in dieser Dimension im letzten Jahr aufgetreten
sind.
In Wirklichkeit ist dies ein Thema, das weit über die
Hundehaltung hinausgeht, es geht weit über das Zusammenleben zwischen Tier und
Mensch hinaus. In Wirklichkeit ist das, was ich ansprechen wollte, was wir
ansprechen wollten, dass es um Hundekämpfe geht, die seit 1909 in Wien verboten
sind, es geht um Tierquälerei, wie Sie gesagt haben, es geht um illegale
Wetten, es geht um illegalen Tiertransport, also eine Grundvoraussetzung und
Bedingung, dass es überhaupt zu solchen Hundekämpfen größtenteils kommen kann,
und es geht um Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen.
Alles gemeinsam sind kriminelle und strafbare
Aktionen. Dazu gibt es natürlich Gesetze, Herr Bürgermeister, es gibt
Verordnungen. Die Frage ist immer nur, wie werden die kontrolliert, und wie
wird im Endeffekt auf solche strafbaren Handlungen reagiert, falls man sie
überhaupt erfährt. In Konsequenz werden die Menschen verängstigt, die Kinder,
die Parkbesucher, die anderen Hundehalter und natürliche Folgen sind die
Schäden, auf die wir heute ja schon eingegangen sind. Das Wiener Stadtgartenamt
ist ja erfreulicherweise so weit, dass es dieses Monitoring macht, und wir
wissen heute mit ziemlicher Sicherheit, wo vermehrt Schäden auftreten, nur die
Konsequenz bis heute ist eigentlich eher eine dürftige.
Was kann man dagegen aus der Sicht der Stadt oder
Sicht der Bezirke und des Landes tun: Erstens Kontrolle und Strafverschärfung
bei Hundekämpfen und Vandalismus. Die Hundehalter, das ist heute noch gar nicht
angesprochen worden, sollte man sich in Zukunft vermehrt anschauen. Wer Hunde
hält, wer Hunde halten kann, wer sie kaufen kann, die Züchter und Händler,
sollte man sich genauestens anschauen, und der vierte Punkt, Tierimporte, sind,
soweit es überhaupt möglich ist, zu verhindern. Wobei das große Problem hier
darin besteht, dass seit der Öffnung Schengen die Tiertransporte vor allem aus
den Bereichen Ungarn, Serbien und Tschechien kaum mehr überprüft und nicht mehr
festgestellt werden, da es ja keine Grenzkontrollen in diesem Sinne mehr gibt.
Das ist ein zusätzlicher Faktor, mit dem man leben muss, aber man muss sich
etwas einfallen lassen. Das ist nicht Ihre Aufgabe, Herr Bürgermeister, Herr
Landeshauptmann, sondern die des Bundes, der Polizei.
Was kann man dagegen tun bei der Kontrolle und Strafverschärfung?
Selbstverständlich, meine Damen und Herren, ist in der Stadt auch die Polizei
gefragt, und da gibt es ja beste Kontakte. Die Zusammenarbeit muss ja vorhanden
sein, sonst würde ja unser Gemeinschaftsleben nicht funktionieren, die Polizei
ist unterbesetzt in unserer Stadt, das wissen wir sehr wohl, es würde aber
einen Sinn machen, ich habe diesbezüglich mit etlichen Polizisten gesprochen,
weil Sie gesagt haben, Herr Bürgermeister, es gäbe immer wieder Überprüfungen
und so weiter. Also, mir ist es nicht bekannt, dass es sehr große Überprüfungen
bei Hundekämpfen gibt, sei es von der Polizei, sei es vom Magistrat oder sei es
von Bürgern. Erstens, weil die Leute vor den Typen, die das dort organisieren,
Angst haben, zweitens, weil das meistens in den frühen Morgenstunden oder
Nachtstunden stattfindet und drittens, wenn man dort in diesem Bereich einen
Uniformierten sieht, die Szene ja sofort aufhört mit ihren Wettkämpfen und sich
verzieht.
Das heißt, die einzig mögliche Variante wäre, dass man
Zivilstreifen einsetzt, vorwiegend gegen Abend und in der Nacht, und es müssen
Zivilstreifen der Polizei sein, eine kleine, aber schlagkräftige Truppe, die
auch mit Hunden und Hundehaltung zu tun hat und eigentlich für das geeignet
ist. Das sind an sich die Diensthundeführer. Die müssen diesem Treiben ein Ende
setzen, überhaupt keine Frage, es hat keinen Sinn, kurzfristig Parkanlagen zu
räumen, da verzieht sich die Szene und kommt irgendwann wieder zurück. Dem
Treiben der Leute muss ein Ende gesetzt werden, die das dort veranstalten, und
daher müsste man sich überlegen, und das wäre eine Anregung an das Land, hier
mit der Polizei Kontakt aufzunehmen, hier eine kleine, feine, aber durchaus
konsequente Truppe aus zivilen Polizisten aufzustellen, und das müsste in der
Diensthundeabteilung der Bundespolizeidirektion Wien angesiedelt sein.
Wie kann man den zweiten Punkt realisieren, wo ich
gesagt habe, was man dagegen tun kann? Da sind die Hundehalter an sich gefragt.
Bitte, meine Damen und Herren, ich bin selber Hundebesitzer und habe schon seit
meiner Kindheit immer viele Hunde gehabt, darum, glaube ich, kenne ich mich
ganz gut aus, aber es ist schon eine Aufgabe, einen Hund zu halten, das ist
überhaupt keine Frage, und daher sind wir schon, Herr Bürgermeister, im
Unterschied zu Ihrer Anfragebeantwortung, wenn ich das richtig verstanden habe,
doch für einen verpflichtenden Hundeführerschein. Ich nenne ihn hier
Hundeführerschein, es steht ja sehr oft auch in der Zeitung Führerschein und
ich habe selbst oft auch diesen Fehler gemacht, also Hundeführerschein, und das
verpflichtend, weil derzeit ist er ja nur verpflichtend bei Anordnung von Amts
wegen.
Und die Freiwilligkeit: Ich bin in
diesem Falle gegen Freiwilligkeit. Normalerweise bin ich gegen Zwang, aber hier
würde es durchaus Sinn machen, den Hundeführerschein verpflichtend für
Hundehalter einzuführen, das gibt es ja schon in vielen anderen Staaten und
Städten. Man müsste aber auch den Hundehalter prüfen. Das wird in Deutschland
sehr wohl gemacht, das wird in den Städten Frankfurt und Hannover auch gemacht.
Ist der Hundehalter überhaupt sozial befähigt, ein Tier, speziell hier in dem
Fall einen Hund, zu halten. Ist er in früheren
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