Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 83
wurde in den letzten drei Jahren in keinem einzigen
Fall eine Anzeige betreffend Hundekämpfe zur Kenntnis gebracht. Sollten sich
allerdings in Zukunft konkrete Verdachtsmomente ergeben, so verfügt Wien mit
der Einrichtung der Tierschutz-Helpline des Veterinäramts über eine
Einrichtung, die jederzeit in der Lage ist, diesen Hinweisen sofort und
unmittelbar nachzugehen und in Zusammenarbeit mit der Polizei die notwendigen
Maßnahmen für die Beendigung der Hundekämpfe, die Beschlagnahme der daran
beteiligten Tiere, eine allenfalls notwendige tierärztliche Betreuung
verletzter Hunde sowie die Anzeige der Hundehalter zu veranlassen.
Zur Frage 5: Soweit diese Schäden auftreten, werden
diese erfasst, der Polizei gemeldet, und die Behebung der Schäden in die Wege
geleitet. Bei Neugestaltung von Parks wird die Variante einer Einfriedung und
Versperrbarkeit geprüft.
Zu den Fragen 6 und 7: Anzeigen sind von Organen der
Bundespolizeidirektion zu legen. Die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren
obliegt dann den Magistratischen Bezirksämtern. Noch einmal: Nach den
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes des Bundes können im Fall von Hundekämpfen
Verwaltungsstrafen bis zur Höhe von 7 500 EUR, im Wiederholungsfall
bis 15 000 EUR verhängt werden. Die Tiere, auf die sich das strafbare
Verhalten bezogen hat, können dem Besitzer oder der Besitzerin abgenommen werden.
Zur Frage 8: Mit dieser Frage sprechen Sie eine
Aufgabe an, die von den Organen der Bundespolizeidirektion in Wien wahrzunehmen
ist und auch wahrgenommen wird.
Zur Frage 9: Die Kastration von Hunden zur Senkung
des Aggressionspotenzials kann nur auf Grund veterinärmedizinischer Indikation
erfolgen. Um ein konfliktfreies Zusammenleben von Menschen und Hunden in Wien
zu gewährleisten, hat der Schwerpunkt dafür mehr auf einer tiergerechten
Hundeausbildung, auf ausreichenden Kenntnissen der Hundehalter auf dem Gebiet
der Hundeerziehung, des stress- und konfliktfreien Umgangs mit Hunden sowie auf
ausreichenden Kenntnissen und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu
liegen.
Zur Frage 10: Die Zweckbindung einer Abgabe würde nur
dann Sinn machen, wenn verhindert werden soll, dass Einnahmen aus einer Abgabe
einer zweckfremden Verwendung zufließen. Genau das ist aber bei der Hundeabgabe
nicht der Fall. Ich möchte dazu sagen, dass das konfliktfreie Zusammenleben von
Mensch und Hund zweifellos als ein großes Anliegen in der Bevölkerung dieser
Stadt gesehen wird. Besonders Kinder und Jugendliche sollten dabei zum
richtigen Verhalten gegenüber dem Hund geschult werden. Vor diesem Hintergrund
hat das Veterinäramt Wien bereits im Vorjahr zahlreiche Lehrveranstaltungen an
Schulen abgehalten. Auch die Tierschutzombudsstelle Wien hat sich dieses Themas
angenommen, wobei die diesbezüglichen Aktivitäten im nächsten Jahr noch
verstärkt werden. Im Jahr 2008 wurden von der Magistratsabteilung 60
im Rahmen der Sicherheitspädagogischen Tage, die von den Helfern Wiens
veranstaltet wurden, zahlreiche Schulen besucht und den Kindern ein sicherer
Umgang mit Hunden spielerisch nähergebracht. Diese Aktion war ein großer Erfolg
und wurde von den Kindern mit großer Freude besucht. Im Rahmen des präventiven
Tierschutzes organisiert die Magistratsabteilung 60 pro Jahr zahlreiche
Veranstaltungen, die den Wienerinnen und Wienern den richtigen und
tierschutzgerechten Umgang mit Tieren vermittelt. Im Jahr 2007 fanden in
Wien unter dem Motto „Tiere sind kein Spielzeug" im Herbst Veranstaltungen
in den Gymnasien statt und den Kindern wurde dabei auch der richtige und
sichere Umgang mit Hunden vermittelt. Ergänzend dazu finden in Wien laufend
Veranstaltungen von verschiedenen Organisationen statt, die die Kinder den
richtigen Umgang mit Tieren lehren und spielerisch näher bringen, zum Beispiel
im Tiergarten Schönbrunn.
Zu den Fragen 11 und 12: Ich sehe im Wiener
Hundeführerschein kein geeignetes Mittel, um von uneinsichtigen und kriminellen
Hundehaltern den richtigen und gesetzeskonformen Umgang mit Tieren
einzufordern. Der Hundeführerschein bildet vielmehr ein Fortbildungsangebot für
verantwortungsbewusste und lernwillige Tierhalter. Hinsichtlich gewaltbereiter
Tierhalter obliegt es den zuständigen Behörden der Bundespolizeidirektion Wien,
von den im Tierhaltegesetz festgeschriebenen Instrumentarien Gebrauch zu
machen.
Zur Frage 13, und letzten Frage: Nach der letzten
Novelle des Tierschutzgesetzes des Bundes müssen sich alle Verkäufer oder
Züchter von Tieren vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei den Behörden melden. Ihre
Forderung nach Registrierung wurde daher bereits vor einem Jahr vom
Bundesgesetzgeber umgesetzt und entspricht dem geltenden Recht. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, ich danke für Ihre
Beantwortung.
Ich eröffne die Debatte, wobei ich anmerken möchte,
dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen
Anfrage hat sich Herr Abg Dr Madejski zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm,
wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. Bitte,
Herr Abgeordneter.
Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich möchte betonen, dass die Antwort heute im
Unterschied zu vielen anderen Beantwortungen auch inhaltlich einiges an Neuem
gebracht hat. Es wurden erste Schritte gesetzt, wie ich gesehen habe, doch
glaube ich, dass noch einiges nicht beantwortet wurde beziehungsweise man doch
noch Überlegungen anstellen sollte, was man im Sinne des Schutzes für alle
verbessern könnte. Im Sinne des Schutzes für Kinder, für Personen, die sich in
Parkanlagen oder in Wien aufhalten, im Sinne eines Schutzes für die Hundehalter
oder für die Hunde selbst.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, es geht bei
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