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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 83

 

wurde in den letzten drei Jahren in keinem einzigen Fall eine Anzeige betreffend Hundekämpfe zur Kenntnis gebracht. Sollten sich allerdings in Zukunft konkrete Verdachtsmomente ergeben, so verfügt Wien mit der Einrichtung der Tierschutz-Helpline des Veterinäramts über eine Einrichtung, die jederzeit in der Lage ist, diesen Hinweisen sofort und unmittelbar nachzugehen und in Zusammenarbeit mit der Polizei die notwendigen Maßnahmen für die Beendigung der Hundekämpfe, die Beschlagnahme der daran beteiligten Tiere, eine allenfalls notwendige tierärztliche Betreuung verletzter Hunde sowie die Anzeige der Hundehalter zu veranlassen.

 

Zur Frage 5: Soweit diese Schäden auftreten, werden diese erfasst, der Polizei gemeldet, und die Behebung der Schäden in die Wege geleitet. Bei Neugestaltung von Parks wird die Variante einer Einfriedung und Versperrbarkeit geprüft.

 

Zu den Fragen 6 und 7: Anzeigen sind von Organen der Bundespolizeidirektion zu legen. Die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren obliegt dann den Magistratischen Bezirksämtern. Noch einmal: Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes des Bundes können im Fall von Hundekämpfen Verwaltungsstrafen bis zur Höhe von 7 500 EUR, im Wiederholungsfall bis 15 000 EUR verhängt werden. Die Tiere, auf die sich das strafbare Verhalten bezogen hat, können dem Besitzer oder der Besitzerin abgenommen werden.

 

Zur Frage 8: Mit dieser Frage sprechen Sie eine Aufgabe an, die von den Organen der Bundespolizeidirektion in Wien wahrzunehmen ist und auch wahrgenommen wird.

 

Zur Frage 9: Die Kastration von Hunden zur Senkung des Aggressionspotenzials kann nur auf Grund veterinärmedizinischer Indikation erfolgen. Um ein konfliktfreies Zusammenleben von Menschen und Hunden in Wien zu gewährleisten, hat der Schwerpunkt dafür mehr auf einer tiergerechten Hundeausbildung, auf ausreichenden Kenntnissen der Hundehalter auf dem Gebiet der Hundeerziehung, des stress- und konfliktfreien Umgangs mit Hunden sowie auf ausreichenden Kenntnissen und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu liegen.

 

Zur Frage 10: Die Zweckbindung einer Abgabe würde nur dann Sinn machen, wenn verhindert werden soll, dass Einnahmen aus einer Abgabe einer zweckfremden Verwendung zufließen. Genau das ist aber bei der Hundeabgabe nicht der Fall. Ich möchte dazu sagen, dass das konfliktfreie Zusammenleben von Mensch und Hund zweifellos als ein großes Anliegen in der Bevölkerung dieser Stadt gesehen wird. Besonders Kinder und Jugendliche sollten dabei zum richtigen Verhalten gegenüber dem Hund geschult werden. Vor diesem Hintergrund hat das Veterinäramt Wien bereits im Vorjahr zahlreiche Lehrveranstaltungen an Schulen abgehalten. Auch die Tierschutzombudsstelle Wien hat sich dieses Themas angenommen, wobei die diesbezüglichen Aktivitäten im nächsten Jahr noch verstärkt werden. Im Jahr 2008 wurden von der Magistratsabteilung 60 im Rahmen der Sicherheitspädagogischen Tage, die von den Helfern Wiens veranstaltet wurden, zahlreiche Schulen besucht und den Kindern ein sicherer Umgang mit Hunden spielerisch nähergebracht. Diese Aktion war ein großer Erfolg und wurde von den Kindern mit großer Freude besucht. Im Rahmen des präventiven Tierschutzes organisiert die Magistratsabteilung 60 pro Jahr zahlreiche Veranstaltungen, die den Wienerinnen und Wienern den richtigen und tierschutzgerechten Umgang mit Tieren vermittelt. Im Jahr 2007 fanden in Wien unter dem Motto „Tiere sind kein Spielzeug" im Herbst Veranstaltungen in den Gymnasien statt und den Kindern wurde dabei auch der richtige und sichere Umgang mit Hunden vermittelt. Ergänzend dazu finden in Wien laufend Veranstaltungen von verschiedenen Organisationen statt, die die Kinder den richtigen Umgang mit Tieren lehren und spielerisch näher bringen, zum Beispiel im Tiergarten Schönbrunn.

 

Zu den Fragen 11 und 12: Ich sehe im Wiener Hundeführerschein kein geeignetes Mittel, um von uneinsichtigen und kriminellen Hundehaltern den richtigen und gesetzeskonformen Umgang mit Tieren einzufordern. Der Hundeführerschein bildet vielmehr ein Fortbildungsangebot für verantwortungsbewusste und lernwillige Tierhalter. Hinsichtlich gewaltbereiter Tierhalter obliegt es den zuständigen Behörden der Bundespolizeidirektion Wien, von den im Tierhaltegesetz festgeschriebenen Instrumentarien Gebrauch zu machen.

 

Zur Frage 13, und letzten Frage: Nach der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes des Bundes müssen sich alle Verkäufer oder Züchter von Tieren vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei den Behörden melden. Ihre Forderung nach Registrierung wurde daher bereits vor einem Jahr vom Bundesgesetzgeber umgesetzt und entspricht dem geltenden Recht. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, ich danke für Ihre Beantwortung.

 

Ich eröffne die Debatte, wobei ich anmerken möchte, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.

 

Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr Abg Dr Madejski zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich möchte betonen, dass die Antwort heute im Unterschied zu vielen anderen Beantwortungen auch inhaltlich einiges an Neuem gebracht hat. Es wurden erste Schritte gesetzt, wie ich gesehen habe, doch glaube ich, dass noch einiges nicht beantwortet wurde beziehungsweise man doch noch Überlegungen anstellen sollte, was man im Sinne des Schutzes für alle verbessern könnte. Im Sinne des Schutzes für Kinder, für Personen, die sich in Parkanlagen oder in Wien aufhalten, im Sinne eines Schutzes für die Hundehalter oder für die Hunde selbst.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht bei

 

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