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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 83

 

setzen, dass wir hier im internationalen Vergleich sehr, sehr gut liegen und dass wir auch die Aktivitäten hinsichtlich Technologien, die wir gemeinsam mit Firmen entwickelt haben, unterstützt von der Stadt Wien, in Abstimmung mit Bauträgern, noch entsprechend weiter fortsetzen.

 

Abschließend vielleicht noch der Hinweis auch auf die einheitliche österreichische Bauordnung. Es ist schon kurz erwähnt worden, dass die Bauordnung Ländersache ist, alles andere würde eine Änderung der Bundesverfassung vorsehen. Aber auch hier sind wir einen sehr guten Schritt gemeinsam gegangen, indem wir in der Techniknovelle eine Harmonisierung der Bauordnung der Länder betrieben haben und auch eine Übernahme der Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik. Also das war, wenn man so will, ein wichtiger Schritt in diese Richtung und hilft auch mit, Baukosten einzusparen, weil jetzt die Baufirmen nicht nur für ein Bundesland anbieten, sondern auch flächendeckend für ganz Österreich. Also das halte ich für einen sehr, sehr positiven Schritt der Entwicklung.

 

Vielleicht noch eine Anmerkung zur Diskussion über Wintergärten im Kleingarten. Ich will der Diskussion nicht vorgreifen, denn es wird ja angeregt, eine weitere Diskussion auch in den beiden Ausschüssen zu führen. Ich sage immer, diskutieren kann man über alles, und dass wir hier in der Stadt Wien sehr flexibel waren, haben wir in der Vergangenheit ja schon bewiesen. Denn wir dürfen nicht vergessen, die Kleingärten haben in der Verbauung begonnen mit 25 m², dann waren es 35 m², dann waren es 50 m² plus 80 m² Keller. Dann gab es die Überleitung hin zu ganzjährigem Wohnen.

 

Also hier hat es im Laufe der Jahre eine sehr starke Entwicklung und eine hohe Flexibilität gegeben, aber ich möchte nur eine Warnung aussprechen und sie dieser Diskussion mit auf den Weg geben. Man sollte nie vergessen, dass die Widmung für Kleingärten Grünland ist und die Widmung für Gartensiedlung Bauland, mit den unterschiedlichen Verpflichtungen, die man damit auch eingeht. Ich gebe nur zu bedenken, dass es durchaus passieren kann, dass sich die obersten Gerichtshöfe den Unterschied zwischen diesen beiden Bereichen einmal näher anschauen und draufkommen, dass es hier Unterschiede gibt, die dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, nämlich dann, wenn sich die Baukörper zu sehr annähern. Das gebe ich nur zu bedenken, denn das hätte große negative Auswirkungen für alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, wenn man dann dazu kommen würde, dass man sagt, man würde das von der Grünlandwidmung in eine Baulandwidmung umändern.

 

Also das gebe ich nur zu bedenken, dass das ein Rahmen ist, den wir auch sehen müssen, und wenn auch gut gemeint viele dieser Vorschläge diskutiert und behandelt werden, sollten wir keine Maßnahmen setzen, die dann vielleicht nachträglich große Nachteile für alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben.

 

Ich möchte abschließend aber schon noch erwähnen, dass insbesondere auch der Herr Gemeinderat und Klubvorsitzende Oxonitsch immer sehr flexibel an Lösungen gearbeitet hat. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir jetzt bei der Überlegung, Kleingartenhäuser auf Passivhaustechnologie zu bringen, wobei wir keine Ausweitung der Grundfläche wollen – nicht mehr als 50 m², um eben nicht die Diskussion über weitere Quadratmeter loszutreten –, immerhin das Bauvolumen im Gebäude zugunsten der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner verändern konnten, weil wir gesagt haben, Passivhaustechnologie bedeutet größere Dämmung, dadurch Verlust von Wohnfläche, und die wollen wir kompensieren durch größeres Bauvolumen. Also hier hat der Herr Gemeinderat und Klubvorsitzende Oxonitsch auch mit sehr kreativen Vorstellungen gezeigt, dass Flexibilität im Sinne der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner nicht nur unterstützt wird, sondern auch politisch vorgetragen und auch politisch umgesetzt wird.

 

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken für die Mitwirkung an dieser Novelle der Bauordnung. Ich danke hier ganz besonders dem Herrn Mag Pauer, der die legistischen Rahmenbedingungen gestellt hat.

 

Es wurde auch mehrfach – unter anderem auch von Herrn StR Herzog – angesprochen: Wie schaut das in der Praxis dann aus? Darum ist es mir sehr wichtig, dass bei all diesen Beratungen auch die Baupolizei immer miteinbezogen war, die ja dann, wenn man so will, die Exekutive darstellt. Deshalb mein herzlicher Dank an Herrn Dr Cech und sein Team von der Baupolizei und auch an Herrn Dipl-Ing Wedenig, der damals noch in der Baudirektion tätig war und mittlerweile Leiter der MA 25 geworden ist.

 

Ich möchte mich aber ganz besonders herzlich bedanken bei allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe, die an dieser Novelle mitgewirkt haben. Es waren viele, viele Sitzungen mit vielen Stunden kontroversieller Diskussionen, aber auf einem sehr hohen sachlichen Niveau und immer auch getragen von der Bereitschaft, positive Veränderungen für die Wiener Bevölkerung herbeizuführen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. So wie auch bei den Mitgliedern des Wohnbauausschusses, die das ebenfalls mehrfach diskutiert haben.

 

Ich glaube, dass wir mit dieser Novelle einen weiteren positiven Schritt gehen, die nächsten Schritte aber schon im Auge und in Arbeit haben, nämlich unter Umständen auch eine Veränderung der Garagenverordnung, die wir ja im Zuge dieser Diskussion auch angesprochen haben. Auch da freue ich mich schon auf kontroversielle und lebhafte Diskussionen, aber ich glaube, das entspricht auch dem Stil unseres Ausschusses, und ich freue mich, wenn wir diese kooperative Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Mir liegt ein ausreichend unterstützter Abänderungsantrag der grünen Landtagesabgeordneten Dipl-Ing Sabine Gretner, Claudia Smolik und FreundInnen vor betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die

 

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