Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 83
wieder vier. Ich will sie jetzt nicht alle vorlesen,
es kann ja jeder nachlesen. Oder es ist eigentlich ohnehin kurz, ich lese es
doch vor.
Abweichungen, die die Voraussetzungen des Abs 1
erfüllen, sind weiters nur zulässig, wenn sie nachvollziehbar
1. eine zweckmäßigere Flächennutzung bewirken,
2. eine zweckmäßigere oder zeitgemäße Nutzung von
Bauwerken, insbesondere des konsensgemäßen Baubestandes, bewirken,
3. die Herbeiführung eines den zeitgemäßen
Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes dienen oder
4. der Erhaltung schützenswerten Baumbestandes
dienen.
Also das muss sozusagen vom Antragsteller
nachgewiesen werden, und diese Darstellung ist dann der zuständigen
Fachabteilung vorzulegen, die das überprüft. Auf Grund dieses
Prüfungsergebnisses kann dann das Ansuchen im einen Fall wieder abgewiesen
werden oder es wird, wenn es positiv ist, an den zuständigen Bauausschuss
weitergeleitet, der wiederum für seine Entscheidung den Abs 4 des neuen § 69
heranziehen muss, Herr Kollege StR Herzog, und deshalb natürlich streng an das
Gesetz gebunden ist. Also da geht parteipolitisch an sich nichts, da muss man
sich streng ans Gesetz halten, das im Abs 4 besagt – jetzt lese ich aber
nicht das Ganze vor, sondern nur den ersten Satz: „Die Gründe, die für die
Abweichung sprechen, sind mit den Gründen, die dagegen sprechen,
abzuwägen." Und so weiter.
Also es müssen dann die Voraussetzungen des gesamten
Abs 4, wie es dann weiter ausgeführt wird, gegeben sein. Und nur wenn das
gegeben ist, kann der Bauausschuss dem zustimmen.
Das heißt, wenn er irgendwo zustimmt, wo das nicht
gegeben ist, wird es vermutlich die Bauoberbehörde aufheben. Insofern sind die
Bauausschüsse natürlich sehr wohl angehalten, streng nach dem Gesetz und nicht
nach unsachlichen Kriterien zu entscheiden, wie es auch durchaus üblich ist.
Denn wir wollten ja, dass die Bauausschüsse weiterhin eine wichtige Rolle
spielen, weil die den besten örtlichen Bezug haben und dadurch gewährleisten,
dass einerseits wirklich die notwendige Flexibilität gegeben ist, andererseits
aber natürlich die Zielsetzungen des Gesetzes eingehalten werden.
So, glaube ich, haben wir hier mit diesem vierstufigen Vorgehen wirklich eine mustergültige nachvollziehbare rechtliche Regelung geschaffen, die wesentlich besser ist als die vorhergehende. Insofern ist der Kern dieses Gesetzeswerkes auch wirklich gelungen, weil die neue Regelung besser determiniert, jedoch das grundsätzliche Prinzip einer gewissen Flexibilität beibehält, vor allem aber die Wohnqualität verbessert. – Das zum § 69.
Das andere nur ganz kurz, weil auch mein Kollege
Heinz Vettermann dann die anderen Bestimmungen noch genauer erörtern wird.
Die Einbeziehung der Giebelflächen in die
Gebäudehöhen hat wirklich auch einen sinnvollen Grund, weil das einfach
überhandgenommen hat, dass man die Giebel zum Nachbarn hin gebaut hat, damit
das sozusagen nicht einberechnet wird. Jetzt soll das einberechnet werden, und
damit werden dann doch gewisse unerwünschte Auswüchse abgestellt.
Wichtig ist natürlich auch die stärkere
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse von Jugendlichen, indem man diese
Altersgrenze von zwölf Jahren streicht. Es ist für mich wirklich erstaunlich –
ein wenig erstaunlich, wenn auch nicht sehr erstaunlich –, dass wir im
Arbeitskreis ganz eindeutig durchargumentiert haben, dass es nicht sinnvoll
ist, so wie es die Grünen jetzt
beantragen, generell hier keine Ausnahmen zu schaffen und quasi bei
Kinderspielplätzen überhaupt keine Ausnahmeregelung zu schaffen. Es hat auch
die ÖVP dem im Arbeitskreis eindeutig zugestimmt. Heute Vormittag hat mich ein
ÖVP-Landtagsabgeordneter – ich nenne keinen Namen – noch gefragt, ob wir eh
dagegen stimmen, denn es wäre wirklich nicht gut, dass praktisch dann im
innerstädtischen Bereich manche Bauvorhaben nicht mehr möglich wären. Wir haben
gesagt, nein, wir stimmen dem nicht zu, denn das schaut nur auf den ersten
Blick gut aus, aber wir haben ja auch im Arbeitskreis dargelegt, dass das nicht
sinnvoll ist. Auch hierzu wird mein Kollege Vettermann noch Genaueres
ausführen. Aber ein bisschen erstaunt bin ich, dass jetzt auch die ÖVP dem
Antrag zustimmt, obwohl sie vorher eindeutig signalisiert hat, dass sie das
nicht für sinnvoll hält. Aber es sei wie es sei. Wir glauben jedenfalls, dass
wir hier mit guten Gründen argumentieren können, und das wird mein Freund Heinz
Vettermann hier doch noch genauer ausführen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: vereinfachtes Procedere
bei der Gehsteiggestaltung. Mit dem One-Stop-Prinzip wird praktisch vermieden,
dass die Bürgerinnen und Bürger unnötige Amtswege absolvieren müssen.
Also alles in allem ein gelungenes Gesetzeswerk. Die
Novelle bringt tatsächliche und nachvollziehbare Verbesserungen für die
Wohnqualität, und diese neuen Bestimmungen bringen eine echte Verbesserung für
die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Daher freue ich mich ganz besonders,
dass wir heute dieses Gesetz mit großer Mehrheit beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Danke. – Als nächster Redner ist der Abg Mahdalik zu Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg
Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werter Berichterstatter! Liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Der § 69 und die Bezirksbauausschüsse
sind nicht zuletzt vom Kollegen Vettermann jetzt angesprochen worden und
natürlich ... (Abg Heinz Vettermann: Ich komme erst dran!) Vom
Kollegen Stürzenbecher. Pardon! Kollege Vettermann wird es vielleicht nachher
auch noch einmal ansprechen. Der Kollege Stürzenbecher hat auch wie die
Vorredner ganz richtig angesprochen, dass mehrere Schritte in die richtige
Richtung getan wurden, auch beim § 69, beim ehemaligen Gummiparagraphen.
Und dass
richtige Schritte gesetzt worden sind,
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