«  1  »

 

Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 83

 

wieder vier. Ich will sie jetzt nicht alle vorlesen, es kann ja jeder nachlesen. Oder es ist eigentlich ohnehin kurz, ich lese es doch vor.

 

Abweichungen, die die Voraussetzungen des Abs 1 erfüllen, sind weiters nur zulässig, wenn sie nachvollziehbar

 

1. eine zweckmäßigere Flächennutzung bewirken,

 

2. eine zweckmäßigere oder zeitgemäße Nutzung von Bauwerken, insbesondere des konsensgemäßen Baubestandes, bewirken,

 

3. die Herbeiführung eines den zeitgemäßen Vorstellungen entsprechenden örtlichen Stadtbildes dienen oder

 

4. der Erhaltung schützenswerten Baumbestandes dienen.

 

Also das muss sozusagen vom Antragsteller nachgewiesen werden, und diese Darstellung ist dann der zuständigen Fachabteilung vorzulegen, die das überprüft. Auf Grund dieses Prüfungsergebnisses kann dann das Ansuchen im einen Fall wieder abgewiesen werden oder es wird, wenn es positiv ist, an den zuständigen Bauausschuss weitergeleitet, der wiederum für seine Entscheidung den Abs 4 des neuen § 69 heranziehen muss, Herr Kollege StR Herzog, und deshalb natürlich streng an das Gesetz gebunden ist. Also da geht parteipolitisch an sich nichts, da muss man sich streng ans Gesetz halten, das im Abs 4 besagt – jetzt lese ich aber nicht das Ganze vor, sondern nur den ersten Satz: „Die Gründe, die für die Abweichung sprechen, sind mit den Gründen, die dagegen sprechen, abzuwägen." Und so weiter.

 

Also es müssen dann die Voraussetzungen des gesamten Abs 4, wie es dann weiter ausgeführt wird, gegeben sein. Und nur wenn das gegeben ist, kann der Bauausschuss dem zustimmen.

 

Das heißt, wenn er irgendwo zustimmt, wo das nicht gegeben ist, wird es vermutlich die Bauoberbehörde aufheben. Insofern sind die Bauausschüsse natürlich sehr wohl angehalten, streng nach dem Gesetz und nicht nach unsachlichen Kriterien zu entscheiden, wie es auch durchaus üblich ist. Denn wir wollten ja, dass die Bauausschüsse weiterhin eine wichtige Rolle spielen, weil die den besten örtlichen Bezug haben und dadurch gewährleisten, dass einerseits wirklich die notwendige Flexibilität gegeben ist, andererseits aber natürlich die Zielsetzungen des Gesetzes eingehalten werden.

 

So, glaube ich, haben wir hier mit diesem vierstufigen Vorgehen wirklich eine mustergültige nachvollziehbare rechtliche Regelung geschaffen, die wesentlich besser ist als die vorhergehende. Insofern ist der Kern dieses Gesetzeswerkes auch wirklich gelungen, weil die neue Regelung besser determiniert, jedoch das grundsätzliche Prinzip einer gewissen Flexibilität beibehält, vor allem aber die Wohnqualität verbessert. – Das zum § 69.

 

Das andere nur ganz kurz, weil auch mein Kollege Heinz Vettermann dann die anderen Bestimmungen noch genauer erörtern wird.

 

Die Einbeziehung der Giebelflächen in die Gebäudehöhen hat wirklich auch einen sinnvollen Grund, weil das einfach überhandgenommen hat, dass man die Giebel zum Nachbarn hin gebaut hat, damit das sozusagen nicht einberechnet wird. Jetzt soll das einberechnet werden, und damit werden dann doch gewisse unerwünschte Auswüchse abgestellt.

 

Wichtig ist natürlich auch die stärkere Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse von Jugendlichen, indem man diese Altersgrenze von zwölf Jahren streicht. Es ist für mich wirklich erstaunlich – ein wenig erstaunlich, wenn auch nicht sehr erstaunlich –, dass wir im Arbeitskreis ganz eindeutig durchargumentiert haben, dass es nicht sinnvoll ist, so wie es die Grünen jetzt beantragen, generell hier keine Ausnahmen zu schaffen und quasi bei Kinderspielplätzen überhaupt keine Ausnahmeregelung zu schaffen. Es hat auch die ÖVP dem im Arbeitskreis eindeutig zugestimmt. Heute Vormittag hat mich ein ÖVP-Landtagsabgeordneter – ich nenne keinen Namen – noch gefragt, ob wir eh dagegen stimmen, denn es wäre wirklich nicht gut, dass praktisch dann im innerstädtischen Bereich manche Bauvorhaben nicht mehr möglich wären. Wir haben gesagt, nein, wir stimmen dem nicht zu, denn das schaut nur auf den ersten Blick gut aus, aber wir haben ja auch im Arbeitskreis dargelegt, dass das nicht sinnvoll ist. Auch hierzu wird mein Kollege Vettermann noch Genaueres ausführen. Aber ein bisschen erstaunt bin ich, dass jetzt auch die ÖVP dem Antrag zustimmt, obwohl sie vorher eindeutig signalisiert hat, dass sie das nicht für sinnvoll hält. Aber es sei wie es sei. Wir glauben jedenfalls, dass wir hier mit guten Gründen argumentieren können, und das wird mein Freund Heinz Vettermann hier doch noch genauer ausführen.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt: vereinfachtes Procedere bei der Gehsteiggestaltung. Mit dem One-Stop-Prinzip wird praktisch vermieden, dass die Bürgerinnen und Bürger unnötige Amtswege absolvieren müssen.

 

Also alles in allem ein gelungenes Gesetzeswerk. Die Novelle bringt tatsächliche und nachvollziehbare Verbesserungen für die Wohnqualität, und diese neuen Bestimmungen bringen eine echte Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Daher freue ich mich ganz besonders, dass wir heute dieses Gesetz mit großer Mehrheit beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke. – Als nächster Redner ist der Abg Mahdalik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werter Berichterstatter! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Der § 69 und die Bezirksbauausschüsse sind nicht zuletzt vom Kollegen Vettermann jetzt angesprochen worden und natürlich ... (Abg Heinz Vettermann: Ich komme erst dran!) Vom Kollegen Stürzenbecher. Pardon! Kollege Vettermann wird es vielleicht nachher auch noch einmal ansprechen. Der Kollege Stürzenbecher hat auch wie die Vorredner ganz richtig angesprochen, dass mehrere Schritte in die richtige Richtung getan wurden, auch beim § 69, beim ehemaligen Gummiparagraphen.

 

Und dass richtige Schritte gesetzt worden sind,

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular