Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 83
werden sollte. Wir hätten einige diesbezügliche
Vorschläge. Uns wurde mitgeteilt, dass es derzeit eine Evaluierung über die
letzen zehn Jahre der Flächenwidmungspraxis in Wien gibt, und wir hoffen, dass
wir dann, wenn dieses Ergebnis vorliegt, doch gemeinsam an Verbesserungen
arbeiten können werden.
Ein weiterer großer Themenbereich war beispielsweise
auch die Thematik betreffend Hochhäuser in Wien, dass man zum Beispiel,
überhaupt nach den Vorfällen in der Donau-City, verpflichtend
Hochhausrichtlinien vorschreibt und etwa auch Windstudien et cetera verlangt.
Ich glaube, da könnte man noch einiges machen!
Ich möchte die Themen, die dann sowieso behandelt
werden, jetzt nicht anführen. Ich möchte nur das anführen, was uns doch sehr
wichtig ist, wo bis jetzt noch nichts geschehen ist.
Ein weiteres Thema ist das Problem der
Einfamilienhauswidmung in der niedrigsten Bauklasse in Wien, der so genannten
WI. Ich werde fast täglich mit Fällen von verzweifelten Bürgern konfrontiert,
die in Einfamilienhausgebieten wohnen und dann sogar ohne § 69
bauordnungsgerechte vielgeschoßige Mehrfamilienhäuser vor die Nase gesetzt
bekommen.
Es gibt einen aktuellen Fall im 19. Bezirk, und
gestern wurde mir ein Fall im 17. Bezirk in der Kretschekgasse 24
bekannt. Ich zeige Ihnen ein Bild, Sie können das jedoch wahrscheinlich in der
Entfernung nicht erkennen: Hier sehen Sie jedenfalls den obersten Punkt des
Nachbarhauses und die Höhe des geplanten Bauprojektes. Wie ich annehme, hat die
Flächenwidmungsabteilung MA 21 gewollt, dass mit der niedrigsten Bauklasse
der Charakter des Gebietes erhalten bleibt. Es kommt aber immer wieder vor,
dass unter maximaler Ausnutzung dessen, was möglich ist, solche Gebiete
zerstört werden. Unserer Meinung nach passt hier entweder die Widmungskategorie
nicht oder es ermöglichen eben die anderen Regelungen der Bauordnung solche
Dinge. Oder man sagt ehrlich, dass man in diesen Gebieten verdichten will, und
die Einfamilienhäuser werden halt nach und nach verdrängt. Ich glaube aber
nicht, dass das immer der Wille der MA 21 ist.
Weitere Vorschläge waren beispielsweise die
Präzisierung des Begriffes G in der Flächenwidmungspraxis. Das ist
eigentlich eine Baulandwidmung, aber es heißt hier, dass es sich hiebei um
Flächen handelt, die gärtnerisch auszugestalten sind. An diese Flächen gibt es
eigentlich nur sehr wenige Anforderungen. Bei mehrgeschoßigem Wohnbau hat der
Bauwerber ein Konzept zu liefern, wie er diese G-Flächen gestalten will. In der
Praxis schaut das aber dann oft ganz anders aus. Diese Flächen werden nicht so
ausgestaltet, wie geplant. In kleineren Bereichen, also nicht beim
mehrgeschoßigen Wohnbau, werden dann zum Teil nur ein paar Topfpflanzen
aufgestellt, und es wird behauptet, dass das eine gärtnerische Ausgestaltung ist. –
Ich denke, für die Lebensqualität in Wien wäre es sehr wichtig, dass man ernst
nimmt, dass das unversiegelte Flächen sind und dass das innerstädtischer,
qualitativer Freiraum sein soll.
Es gibt diesbezüglich auch eine Studie, die uns
kürzlich im Wohnbauausschuss vorgestellt wurde. Die Arbeitsgruppe zum Thema
Freiraum in Wohngebieten kommt im Hinblick darauf zu dem Schluss, dass man
diese Kategorie präzisieren und auch der Baubehörde Instrumente in die Hand
geben müsste, um diese Widmungskategorie von den Bauwerbern einzufordern. Ich
hoffe sehr, dass wir auch mit Hilfe dieser Studie zu diesem Thema weiter
arbeiten werden.
Ein weiteres Thema, das diesmal noch nicht behandelt
wurde, war beispielsweise auch das Problem der fehlenden Fahrradabstellmöglichkeiten
in Wohnhäusern oder im dicht verbauten Stadtgebiet. Oft muss man auf die Straße
ausweichen, wodurch wiederum der Gehsteig blockiert und Fußgänger behindert
werden. Wenn die Fahrräder in den Häusern abgestellt werden, dann werden sie
regelmäßig gestohlen und so weiter. Nachdem es im Garagengesetz doch eine
entsprechende Möglichkeit gäbe, haben wir jetzt vereinbart, das auf die nächste
Reformgruppe zu verschieben. Ich denke, das wird ein sehr wichtiger Schritt
sein.
Ich möchte jetzt noch auf die Reformen eingehen, auf
die wir uns letztlich geeinigt haben.
Der Kollege hat bereits über § 69 gesprochen.
Prinzipiell möchte ich dazu sagen, dass wir viel weiter gegangen wären. Wir
hätten eher diesen Gestaltungsspielraum beibehalten wollen, der durchaus Sinn
macht, weil die Flächenwidmungsabteilung natürlich nicht jede Ecke so gut kennt
und sich Bedingungen verändern können. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass man
einen kleinen lokalen Aushandlungsspielraum, nämlich eben den § 69, hat.
Wir meinen aber, dass die maximale Kubatur, die jetzt von der MA 21
festgelegt wurde, nicht mittels § 69 überschritten werden können sollte.
Wir hätten auch eher zwischen Altbaugebieten und Neubaugebieten differenziert,
weil es zum Beispiel verständlicher ist, wenn man bei einem Dachgeschoßumbau
von der Baulinie abweicht, als wenn man in einem Neubaugebiet, wo sogar der
Flächenwidmungsplan neu ist, mit dem § 69 versucht, noch mehr
herauszuholen. Das macht auch nicht immer Sinn.
Der größte Kritikpunkt am § 69 war aber
letztlich, dass wir für die Kinderspielplatzproblematik keine einvernehmliche
Lösung finden konnten. Es wird weiterhin zugestanden, dass es Ausnahmen
hinsichtlich der Errichtung von Kinderspielplätzen mit der Möglichkeit, auf
Kinderspielräume auszuweichen, gibt. Wir hätten uns gewünscht, dass man da
einen Kompromiss findet, indem man sagt, dass es zwar möglich ist, dass man in
innerstädtischen Gebieten, wo kein Platz ist, auf einen Kinderspielraum
ausweichen kann, der aber dann so und so aussehen, eine entsprechende Größe
haben und gewisse Anforderungen erfüllen muss, dass es aber in Neubaugebieten,
wo man die Grundstücke gerade erst parzelliert und mit verantwortlich für die
Entstehung eines Stadtgebietes ist, einfach nicht mehr passieren darf, dass es
keine Kinderspielplätze gibt.
Ich bringe deshalb gemeinsam mit
meiner Kollegin Claudia Smolik den Abänderungsantrag ein, dass der
diesbezügliche § 119 in diesem Vorschlag jetzt ersatzlos
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