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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 83

 

gestrichen wird und entfällt und somit Kinderspielplätze in Wien auf jeden Fall gebaut werden müssen.

 

Warum wir trotzdem zustimmen, auch im Zusammenhang mit § 69, ist, weil wir doch sehen, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass Qualitätskriterien eingefordert werden, wobei es natürlich sehr davon abhängt, inwieweit die Bauwerber jetzt davon informiert werden und inwieweit das eingefordert wird. Und da ist sicher auch die Baubehörde gefordert, die MA 37. Es wird für sie sicher nicht leicht sein, mit diesen Gutachten, die da jetzt gebracht werden, um diese Qualitätsverbesserungen nachzuweisen, zu Rande zu kommen und das wirklich zu prüfen und festzustellen, dass es in dem einen oder anderen Fall eben keine Qualitätsverbesserung ist.

 

Das Argument wurde auch im Zusammenhang mit den Kinderspielplätzen oft gebracht, dass das ja wirklich schwer nachzuweisen ist, dass es eine Qualitätsverbesserung sei, wenn es keinen Kinderspielplatz gibt. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn das wirklich nie vorkommt und wir in Zukunft diese Kinderspielplätze in den Neubaugebieten sichergestellt haben.

 

Jetzt zu einem anderen Punkt, dem § 81. Da habe ich auch ein Bild mitgebracht. Bisher war es möglich, die Giebelflächen auch seitlich anzuordnen, um solche Riesenmonster hinzustellen, anstatt eben die Giebelflächen, wie es eigentlich gedacht ist, auf der Schmalseite anzuordnen. Da haben wir, glaube ich, eine sehr gute Lösung gefunden. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das ist auch ein Grund, warum wir letztlich zustimmen werden.

 

Eine besondere Freude war mir, dass unser Vorschlag aufgegriffen wurde, etwas für Balkone in Wien zu tun, nämlich Balkone besser nutzbar zu machen, indem man sie tiefer macht. Statt 1,50 m werden in Zukunft 2,50 m möglich sein, und auch die Möglichkeiten entlang der Fassade werden von einem Drittel auf zwei Drittel wachsen. Das heißt, da gibt es wirklich großzügigere Balkonflächen. Das wird sicher für die Lebensqualität in Wien sehr viel verändern, und ich muss sagen, dass ich selbst da auch sehr stolz bin, denn ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Schritt war.

 

Der einzige Punkt, der mich hier betrüblich stimmt, ist, dass wir uns noch nicht darauf einigen konnten, straßenseitig gelegene Balkone generell wieder zu erlauben. Da gibt es jetzt leider noch immer die Einschränkung, dass es nicht über Verkehrsflächen sein darf, sondern nur, wenn darunter Vorgärten sind. Das ist leider in der Praxis natürlich sehr schwer zu machen. Da müssten die Flächenwidmungsabteilungen schon sehr frühzeitig diese Vorgärten einplanen und bei den Straßenquerschnitten das Mitting senken. Da wird es sicher oft Fälle geben, wo man trotzdem gerne straßenseitig einen Balkon hätte, auch wenn darunter kein Vorgarten ist.

 

Zu dem Argument, das hier wiederholt gebracht wurde, es sei zu gefährlich, weil vom Balkon etwas auf die Straße stürzen könnte, auf die Fußgänger stürzen könnte, muss ich wirklich sagen, das kann man nicht gelten lassen. Aus jedem Fenster kann etwas auf die Straße, auf den Fußgänger fallen. Das kann nicht der Grund sein. In der Debatte ist dann auch gefallen, das würde nicht schön aussehen. Also ich würde einmal sagen, das soll lieber die MA 19 dann beurteilen und nicht der eine oder andere Beamte in der Arbeitsgruppe, der das möglicherweise nicht so hübsch findet. Außerdem muss man doch bedenken, welche Lebensqualitätsverbesserung es bringen kann, vor allem eben in ruhigen Wohnstraßen oder in neuen Siedlungsgebieten, wo man ja die Straßen auch mit gestaltet und damit natürlich auch straßenseitig zur Belebung beiträgt.

 

Einen weiteren Punkt möchte ich jetzt noch erwähnen, da wir das leider im Gesetzestext nicht verankern konnten, es aber in der Arbeitsgruppe doch die Zusage gab. Ein Problem ist das so genannte vereinfachte Bauverfahren nach § 70a. Da gibt es eben keine Bauverhandlung, und oft waren AnrainerInnen von Baumaßnahmen überrascht beziehungsweise waren sogar BezirkspolitikerInnen nicht informiert. Wir haben daher gesagt, dass es doch sehr hilfreich wäre, wenn zumindest die Bezirkspolitik Bescheid wüsste über diese Bauverfahren.

 

Wir haben uns dann in der Arbeitsgruppe darauf geeinigt und es wurde vereinbart, dass es ab nun verbindlich vor Beginn einer Baumaßnahme von der Baubehörde Informationen für die Bezirksvertretung geben wird. Ich hoffe, dass das auch so funktionieren wird und wir damit – zwar nicht im Rahmen des Gesetzes, aber doch – eine Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger und auch für BezirkspolitikerInnen geschaffen haben.

 

Wie geht es weiter? Ich denke, wir werden in einer weiteren Arbeitsgruppe diese G-Flächenproblematik hoffentlich weiter bearbeiten; eben auch deshalb, da es diese Studie gibt. Ich glaube, dass es bezüglich dieser Einfamilienhausproblematik wirklich dringend einer Reform bedarf. Wie gesagt, fast täglich gibt es Beispiele für Probleme, die, glaube ich, nicht notwendig wären, wenn man hier eine klarere Haltung einnehmen würde. Zum Thema Fahrradabstellraum haben wir schon vereinbart, dass wir das weiter bearbeiten werden.

 

Abschließend möchte ich noch sagen, dass es beim § 69 jetzt darauf ankommen wird, wie die Praxis aussieht, also wie sowohl die Baubehörde als auch die Bauwerber und die Bauausschüsse informiert sind und wie weit sie das anwenden können. Das wird sicher nicht einfach, das wird sicher eine Zeit zur Umstellung brauchen, aber ich möchte sehr stark dafür plädieren, dass wir in einem Jahr eine Art Evaluierung machen und uns fragen, ob diese Gesetzesnovelle jetzt das gebracht hat, was wir uns erwartet und erhofft haben, ob man nachbessern muss oder ob es so funktioniert hat, wie wir uns das hier ausgedacht haben, was wir natürlich alle hoffen.

 

Abschließend und zusammenfassend möchte ich noch sagen, ich glaube, wenn die GRÜNEN eine Reform der Bauordnung gemacht hätten, wären wir viel weiter gegangen. Ich habe ja ein paar Beispiele genannt, wo ich auch noch Reformbedarf sehe, aber man muss anerkennen, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist.

 

Zu unseren Vorschlägen bezüglich

 

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