Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 83
gestrichen wird und entfällt und somit
Kinderspielplätze in Wien auf jeden Fall gebaut werden müssen.
Warum wir trotzdem zustimmen, auch im Zusammenhang
mit § 69, ist, weil wir doch sehen, dass es ein Schritt in die richtige
Richtung ist, dass Qualitätskriterien eingefordert werden, wobei es natürlich
sehr davon abhängt, inwieweit die Bauwerber jetzt davon informiert werden und
inwieweit das eingefordert wird. Und da ist sicher auch die Baubehörde
gefordert, die MA 37. Es wird für sie sicher nicht leicht sein, mit diesen
Gutachten, die da jetzt gebracht werden, um diese Qualitätsverbesserungen
nachzuweisen, zu Rande zu kommen und das wirklich zu prüfen und festzustellen,
dass es in dem einen oder anderen Fall eben keine Qualitätsverbesserung ist.
Das Argument wurde auch im Zusammenhang mit den
Kinderspielplätzen oft gebracht, dass das ja wirklich schwer nachzuweisen ist,
dass es eine Qualitätsverbesserung sei, wenn es keinen Kinderspielplatz gibt.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn das wirklich nie vorkommt
und wir in Zukunft diese Kinderspielplätze in den Neubaugebieten sichergestellt
haben.
Jetzt zu einem anderen Punkt, dem § 81. Da habe
ich auch ein Bild mitgebracht. Bisher war es möglich, die Giebelflächen auch
seitlich anzuordnen, um solche Riesenmonster hinzustellen, anstatt eben die
Giebelflächen, wie es eigentlich gedacht ist, auf der Schmalseite anzuordnen.
Da haben wir, glaube ich, eine sehr gute Lösung gefunden. Das wird in Zukunft
nicht mehr möglich sein. Das ist auch ein Grund, warum wir letztlich zustimmen
werden.
Eine besondere Freude war mir, dass unser Vorschlag aufgegriffen
wurde, etwas für Balkone in Wien zu tun, nämlich Balkone besser nutzbar zu
machen, indem man sie tiefer macht. Statt 1,50 m werden in Zukunft
2,50 m möglich sein, und auch die Möglichkeiten entlang der Fassade werden
von einem Drittel auf zwei Drittel wachsen. Das heißt, da gibt es wirklich
großzügigere Balkonflächen. Das wird sicher für die Lebensqualität in Wien sehr
viel verändern, und ich muss sagen, dass ich selbst da auch sehr stolz bin,
denn ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Schritt war.
Der einzige Punkt, der mich hier betrüblich stimmt,
ist, dass wir uns noch nicht darauf einigen konnten, straßenseitig gelegene
Balkone generell wieder zu erlauben. Da gibt es jetzt leider noch immer die
Einschränkung, dass es nicht über Verkehrsflächen sein darf, sondern nur, wenn
darunter Vorgärten sind. Das ist leider in der Praxis natürlich sehr schwer zu
machen. Da müssten die Flächenwidmungsabteilungen schon sehr frühzeitig diese
Vorgärten einplanen und bei den Straßenquerschnitten das Mitting senken. Da
wird es sicher oft Fälle geben, wo man trotzdem gerne straßenseitig einen
Balkon hätte, auch wenn darunter kein Vorgarten ist.
Zu dem Argument, das hier wiederholt gebracht wurde,
es sei zu gefährlich, weil vom Balkon etwas auf die Straße stürzen könnte, auf
die Fußgänger stürzen könnte, muss ich wirklich sagen, das kann man nicht
gelten lassen. Aus jedem Fenster kann etwas auf die Straße, auf den Fußgänger
fallen. Das kann nicht der Grund sein. In der Debatte ist dann auch gefallen,
das würde nicht schön aussehen. Also ich würde einmal sagen, das soll lieber
die MA 19 dann beurteilen und nicht der eine oder andere Beamte in der
Arbeitsgruppe, der das möglicherweise nicht so hübsch findet. Außerdem muss man
doch bedenken, welche Lebensqualitätsverbesserung es bringen kann, vor allem
eben in ruhigen Wohnstraßen oder in neuen Siedlungsgebieten, wo man ja die
Straßen auch mit gestaltet und damit natürlich auch straßenseitig zur Belebung
beiträgt.
Einen weiteren Punkt möchte ich jetzt noch erwähnen,
da wir das leider im Gesetzestext nicht verankern konnten, es aber in der
Arbeitsgruppe doch die Zusage gab. Ein Problem ist das so genannte vereinfachte
Bauverfahren nach § 70a. Da gibt es eben keine Bauverhandlung, und oft
waren AnrainerInnen von Baumaßnahmen überrascht beziehungsweise waren sogar
BezirkspolitikerInnen nicht informiert. Wir haben daher gesagt, dass es doch
sehr hilfreich wäre, wenn zumindest die Bezirkspolitik Bescheid wüsste über
diese Bauverfahren.
Wir haben uns dann in der Arbeitsgruppe darauf
geeinigt und es wurde vereinbart, dass es ab nun verbindlich vor Beginn einer
Baumaßnahme von der Baubehörde Informationen für die Bezirksvertretung geben
wird. Ich hoffe, dass das auch so funktionieren wird und wir damit – zwar nicht
im Rahmen des Gesetzes, aber doch – eine Verbesserung für die Bürgerinnen und
Bürger und auch für BezirkspolitikerInnen geschaffen haben.
Wie geht es weiter? Ich denke, wir werden in einer
weiteren Arbeitsgruppe diese G-Flächenproblematik hoffentlich weiter bearbeiten;
eben auch deshalb, da es diese Studie gibt. Ich glaube, dass es bezüglich
dieser Einfamilienhausproblematik wirklich dringend einer Reform bedarf. Wie
gesagt, fast täglich gibt es Beispiele für Probleme, die, glaube ich, nicht
notwendig wären, wenn man hier eine klarere Haltung einnehmen würde. Zum Thema
Fahrradabstellraum haben wir schon vereinbart, dass wir das weiter bearbeiten
werden.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass es beim
§ 69 jetzt darauf ankommen wird, wie die Praxis aussieht, also wie sowohl
die Baubehörde als auch die Bauwerber und die Bauausschüsse informiert sind und
wie weit sie das anwenden können. Das wird sicher nicht einfach, das wird
sicher eine Zeit zur Umstellung brauchen, aber ich möchte sehr stark dafür
plädieren, dass wir in einem Jahr eine Art Evaluierung machen und uns fragen,
ob diese Gesetzesnovelle jetzt das gebracht hat, was wir uns erwartet und
erhofft haben, ob man nachbessern muss oder ob es so funktioniert hat, wie wir
uns das hier ausgedacht haben, was wir natürlich alle hoffen.
Abschließend und zusammenfassend möchte ich noch
sagen, ich glaube, wenn die GRÜNEN eine Reform der Bauordnung gemacht hätten,
wären wir viel weiter gegangen. Ich habe ja ein paar Beispiele genannt, wo ich
auch noch Reformbedarf sehe, aber man muss anerkennen, dass es ein Schritt in
die richtige Richtung ist.
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