«  1  »

 

Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 83

 

muss daher rechtzeitig in den gesetzlichen Auflagen die Notwendigkeit einer nachhaltigen Betriebskostenminimierung klar gemacht werden. Betriebskostenruinen, wie sie häufig in der Gegend herum stehen, haben in der heutigen Zeit nichts mehr verloren!

 

Wirtschaftskrise und Energieknappheit sind Probleme, die uns noch lange beschäftigen und die nächste Zukunft gestalten werden. Ich glaube daher, dass wir uns massiv bemühen müssen, eine nachhaltige Betriebskostenminimierung gesetzlich festzuschreiben.

 

Im Energiebereich wurde EU-rechtlich einiges in diese Richtung in die Wege geleitet. Diese Begriffe der Personensicherheit beziehungsweise des entsprechenden Planungsmanagements finden in der Systematik der Bauordnung zur Zeit keinen Platz. Das wissen wir. Ich glaube aber, dass diese Dinge veränderbar sind. Das System könnte abgeändert werden. Danach besteht ein massiver Bedarf, aber es gibt weder hier noch im sonstigen gesetzlichen Bereich entsprechende Regelungen.

 

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist für uns die Bürgermitbestimmung bei Großbauten. In Vorarlberg gibt es eine gesetzliche Regelung, wonach die Einführung des Begriffes „publikumsintensive Veranstaltungsstätten“ gemeinsam von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Wir haben hier in Wien eine solche Gesetzesänderung nach Vorarlberger Vorbild beantragt. In Vorarlberg herrschen natürlich andere Gegebenheiten, dort gibt es ein Raumordnungsgesetz und nicht nur Bauvorschriften. In Wien wurde das leider abgelehnt, und zwar bedauerlicherweise auch von der ÖVP, die hier sozusagen die Vorarlberger Position ihrer eigenen Parteifreunde nicht mitgetragen hat.

 

Wir treten massiv für eine klar Sichtung der Dinge ein. Wir glauben, dass im Rahmen der Bauordnung eine Sonderwidmung für publikumsintensive Veranstaltungsstätten eingerichtet werden sollte. Das betrifft Sportanlagen, Stadien, Großeinkaufszentren, aber natürlich auch Kultbauten wie Kirchen und Moscheen. Ganz wichtig bei dieser Frage ist nicht nur die Sonderwidmung für publikumsintensive Veranstaltungsstätten, sondern die Ausweitung der Bürgermitbestimmung bei solchen Bauvorhaben. Das heißt, es muss die Bevölkerung des betroffenen Bezirks oder zumindest des Bezirksteiles zu diesem Bauvorhaben befragt werden, wie es zum Beispiel vor Kurzem in Wien anlässlich der Frage des Garagenbaus am Bacherpark geschehen ist.

 

Diese Befragung könnte nach § 112a Stadtverfassung stattfinden. Diese bindet zwar den Gemeinderat nicht, ich glaube aber nicht, dass sich der Gemeinderat über eine klare Äußerung des Volkswillens hinwegsetzen wird.

 

Ich glaube, wir haben im Detail eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die ganz wesentlich sind, um in Zukunft zu friedlichen Lösungen im Zusammenhang mit solchen Bestimmungen zu kommen.

 

Wir haben vorgeschlagen, dass der Begriff „publikumsintensive Veranstaltungsstätte“ bezüglich der Besucherzahl nach Maßgabe des Zweckes und der örtlichen Gegebenheiten wie der Flächenwidmung des umgebenden Stadtteiles festzulegen ist. Die Bestimmungen des § 85 Bauordnung sind natürlich auch auf die Errichtung von Moscheen und Kirchen anzuwenden. Bei der Zulässigkeit der Errichtung von Gebäuden wird darauf abgestellt, dass das örtliche Stadtbild weder gestört noch beeinträchtigt wird. Die sehr detaillierten Einschränkungen beziehen sich unter anderem auf Bauform und Maßstäblichkeit sowie auf die einheitliche Gestaltung des örtlichen Stadtbildes. Das bleibt natürlich weiterhin ein Thema auch in der neuen Bauordnung.

 

Baugenehmigungen außerhalb von Wohn- und Gartensiedlungsgebieten und gemischten Bebauungsgebieten sind anzustreben, wenn die geplanten Bauwerke in der äußeren Gestaltungsform das Stadtbild stören.

 

Leider haben wir damals keinen Durchbruch mit unserem entsprechenden Antrag erzielt. Das bedauern wir sehr. Ich glaube nämlich, dass es ein ganz wichtiger Punkt wäre, dass die Zustimmung der Bürger im Hinblick auf die Entschärfung von Konflikten, die sich sicherlich in Zukunft einstellen werden, festgestellt wird. Es gäbe dann keine Belastung der umwohnenden Bevölkerung ohne deren Zustimmung. Ein Blick nach auswärts zeigt uns, dass eine solche Regelung selbstverständlich hilfreich wäre, um Konfliktvermeidung zu betreiben.

 

Aus diesen Gründen werden wir der Bauordnungsnovelle nicht zustimmen.

 

Erlauben Sie mir noch einen kleinen Nachsatz: Ich möchte anmerken, dass ich es für bedauerlich halte, dass es offensichtlich unmöglich ist, einheitliche Vorschriften in den Bauordnungen der österreichischen Bundesländer zu verankern, geschweige denn, dass es die Möglichkeit gibt, eine einheitliche österreichische Bauordnung zu entwickeln. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu Wort gemeldet ist Frau Dipl-Ing Gretner. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte mich zuerst dafür bedanken, dass es diese interdisziplinäre Arbeitsgruppe gegeben hat. Ich glaube, dass das der richtige Weg war, um ein schwieriges Problem beziehungsweise sogar mehrere Probleme im Wiener Baugeschehen anzugehen. Ich habe das konstruktive Klima in der Arbeitsgruppe sehr geschätzt, und ich möchte auch den Beamten, die beteiligt waren, meinen Dank für ihre engagierte Mitarbeit aussprechen.

 

Wir Grüne haben uns, wie ich meine, sehr gut auf diese Arbeitsgruppe vorbereitet, weil es uns schon lange unter den Nägeln gebrannt hat, hier etwas zu unternehmen. Wir haben wirklich zahlreiche Vorschläge eingebracht. Nachdem nicht alle aufgegriffen wurden – was ich natürlich bedaure, aber wir können ja noch daran weiterarbeiten –, möchte ich Ihnen kurz darlegen, welche Themen vor allem angesprochen worden wären, damit auch Sie davon hören und nicht nur die Leute, die an der Arbeitsgruppe teilgenommen haben.

 

Wir sehen noch immer einen großen Reformbedarf bei den Verfahren des Flächewidmungsplans, dass nämlich die Bevölkerung besser informiert und eingebunden

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular