Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 83
muss daher rechtzeitig in den gesetzlichen Auflagen
die Notwendigkeit einer nachhaltigen Betriebskostenminimierung klar gemacht
werden. Betriebskostenruinen, wie sie häufig in der Gegend herum stehen, haben
in der heutigen Zeit nichts mehr verloren!
Wirtschaftskrise und Energieknappheit sind Probleme,
die uns noch lange beschäftigen und die nächste Zukunft gestalten werden. Ich
glaube daher, dass wir uns massiv bemühen müssen, eine nachhaltige
Betriebskostenminimierung gesetzlich festzuschreiben.
Im Energiebereich wurde EU-rechtlich einiges in diese
Richtung in die Wege geleitet. Diese Begriffe der Personensicherheit
beziehungsweise des entsprechenden Planungsmanagements finden in der Systematik
der Bauordnung zur Zeit keinen Platz. Das wissen wir. Ich glaube aber, dass
diese Dinge veränderbar sind. Das System könnte abgeändert werden. Danach
besteht ein massiver Bedarf, aber es gibt weder hier noch im sonstigen
gesetzlichen Bereich entsprechende Regelungen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist für uns die
Bürgermitbestimmung bei Großbauten. In Vorarlberg gibt es eine gesetzliche
Regelung, wonach die Einführung des Begriffes „publikumsintensive
Veranstaltungsstätten“ gemeinsam von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Wir haben
hier in Wien eine solche Gesetzesänderung nach Vorarlberger Vorbild beantragt.
In Vorarlberg herrschen natürlich andere Gegebenheiten, dort gibt es ein
Raumordnungsgesetz und nicht nur Bauvorschriften. In Wien wurde das leider
abgelehnt, und zwar bedauerlicherweise auch von der ÖVP, die hier sozusagen die
Vorarlberger Position ihrer eigenen Parteifreunde nicht mitgetragen hat.
Wir treten massiv für eine klar Sichtung der Dinge
ein. Wir glauben, dass im Rahmen der Bauordnung eine Sonderwidmung für
publikumsintensive Veranstaltungsstätten eingerichtet werden sollte. Das
betrifft Sportanlagen, Stadien, Großeinkaufszentren, aber natürlich auch
Kultbauten wie Kirchen und Moscheen. Ganz wichtig bei dieser Frage ist nicht
nur die Sonderwidmung für publikumsintensive Veranstaltungsstätten, sondern die
Ausweitung der Bürgermitbestimmung bei solchen Bauvorhaben. Das heißt, es muss
die Bevölkerung des betroffenen Bezirks oder zumindest des Bezirksteiles zu
diesem Bauvorhaben befragt werden, wie es zum Beispiel vor Kurzem in Wien
anlässlich der Frage des Garagenbaus am Bacherpark geschehen ist.
Diese Befragung könnte nach § 112a Stadtverfassung
stattfinden. Diese bindet zwar den Gemeinderat nicht, ich glaube aber nicht,
dass sich der Gemeinderat über eine klare Äußerung des Volkswillens
hinwegsetzen wird.
Ich glaube, wir haben im Detail eine Reihe von
Vorschlägen gemacht, die ganz wesentlich sind, um in Zukunft zu friedlichen
Lösungen im Zusammenhang mit solchen Bestimmungen zu kommen.
Wir haben vorgeschlagen, dass der Begriff
„publikumsintensive Veranstaltungsstätte“ bezüglich der Besucherzahl nach
Maßgabe des Zweckes und der örtlichen Gegebenheiten wie der Flächenwidmung des
umgebenden Stadtteiles festzulegen ist. Die Bestimmungen des § 85
Bauordnung sind natürlich auch auf die Errichtung von Moscheen und Kirchen
anzuwenden. Bei der Zulässigkeit der Errichtung von Gebäuden wird darauf abgestellt,
dass das örtliche Stadtbild weder gestört noch beeinträchtigt wird. Die sehr
detaillierten Einschränkungen beziehen sich unter anderem auf Bauform und
Maßstäblichkeit sowie auf die einheitliche Gestaltung des örtlichen
Stadtbildes. Das bleibt natürlich weiterhin ein Thema auch in der neuen
Bauordnung.
Baugenehmigungen außerhalb von Wohn- und
Gartensiedlungsgebieten und gemischten Bebauungsgebieten sind anzustreben, wenn
die geplanten Bauwerke in der äußeren Gestaltungsform das Stadtbild stören.
Leider haben wir damals keinen Durchbruch mit unserem
entsprechenden Antrag erzielt. Das bedauern wir sehr. Ich glaube nämlich, dass
es ein ganz wichtiger Punkt wäre, dass die Zustimmung der Bürger im Hinblick
auf die Entschärfung von Konflikten, die sich sicherlich in Zukunft einstellen
werden, festgestellt wird. Es gäbe dann keine Belastung der umwohnenden
Bevölkerung ohne deren Zustimmung. Ein Blick nach auswärts zeigt uns, dass eine
solche Regelung selbstverständlich hilfreich wäre, um Konfliktvermeidung zu
betreiben.
Aus diesen Gründen werden wir der Bauordnungsnovelle
nicht zustimmen.
Erlauben Sie mir noch einen kleinen Nachsatz: Ich
möchte anmerken, dass ich es für bedauerlich halte, dass es offensichtlich unmöglich
ist, einheitliche Vorschriften in den Bauordnungen der österreichischen
Bundesländer zu verankern, geschweige denn, dass es die Möglichkeit gibt, eine
einheitliche österreichische Bauordnung zu entwickeln. (Beifall bei der
FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu Wort
gemeldet ist Frau Dipl-Ing Gretner. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus):
Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mich zuerst dafür bedanken, dass es diese
interdisziplinäre Arbeitsgruppe gegeben hat. Ich glaube, dass das der richtige
Weg war, um ein schwieriges Problem beziehungsweise sogar mehrere Probleme im
Wiener Baugeschehen anzugehen. Ich habe das konstruktive Klima in der
Arbeitsgruppe sehr geschätzt, und ich möchte auch den Beamten, die beteiligt
waren, meinen Dank für ihre engagierte Mitarbeit aussprechen.
Wir Grüne
haben uns, wie ich meine, sehr gut auf diese Arbeitsgruppe vorbereitet, weil es
uns schon lange unter den Nägeln gebrannt hat, hier etwas zu unternehmen. Wir
haben wirklich zahlreiche Vorschläge eingebracht. Nachdem nicht alle
aufgegriffen wurden – was ich natürlich bedaure, aber wir können ja noch
daran weiterarbeiten –, möchte ich Ihnen kurz darlegen, welche Themen vor
allem angesprochen worden wären, damit auch Sie davon hören und nicht nur die
Leute, die an der Arbeitsgruppe teilgenommen haben.
Wir sehen noch immer einen großen
Reformbedarf bei den Verfahren des Flächewidmungsplans, dass nämlich die
Bevölkerung besser informiert und eingebunden
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