Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 83
Formulierung
des Gesetzestextes, sondern ich glaube, entscheidend wird dann vor allem die
praktische Auslegung und Verwertung dieses Gesetzesmateriales in der Praxis des
täglichen Baugeschehens sein. Und da ist eben doch zu befürchten, dass ein
Ermessensspielraum beibehalten werden wird und dass dieser Ermessensspielraum
natürlich auch ausgeweitet werden könnte.
Außerdem
ist auch festzustellen, dass es wesentlich weniger konkrete Einzelfestlegungen
gegenüber den bisherigen Bestimmungen gibt, womit natürlich allfälligen
Interpretationen in der Baupraxis Tür und Tor geöffnet sind.
Weiters ist festzustellen,
dass letztlich an der grundsätzlichen politischen Entscheidungsvornahme nichts
geändert wurde. An dieser wurde nicht gerüttelt. In Bescheidform
entscheidungsbefugt bleibt der Bauausschuss der jeweiligen Bezirksvertretung,
und dieser ist bei seinen Entscheidungen oft genug überfordert. Das gilt
natürlich vor allem für Großbauvorhaben.
Ich möchte auch in aller Deutlichkeit anmerken, dass
politische Einflussnahme durch die Bezirksvertretungsmehrheit oder überhaupt im
Rahmen der Bezirksvertretung auch nicht auszuschließen sein wird. Wir hätten
uns daher in diesem Bereich betreffend die Tätigkeit des Bauausschusses in den
Bezirksvertretungen gewünscht, dass es Änderungen der Entscheidungsfindungen
auch dahin gehend gibt, dass ab einer gewissen Größenordnung des Bauvorhabens,
wie auch immer diese festzulegen ist, auch eine Befassung des damit befassten
Gemeinderatsausschusses möglich gewesen wäre.
Für mich stellt sich die Frage, ob die neuen
Bestimmungen, wie sie vorliegen, zum Beispiel die Zerstörung von weiten
innerstädtischen Bereichen verhindert werden können hätten, etwa die massiven
Bausünden in der Kärntner Straße wie Fassadengestaltungen bis hinauf in den
ersten Stock, Dachbodenausbauten oder Aufstockungen, sodass vom alten Haus nur
der dritte oder vierte Stock übrig geblieben ist. Ich weiß nicht, ob das mit
diesen nunmehrigen Formulierungen wirklich möglich gewesen wäre!
Generell möchte ich auch gerade in Bezug auf das
einzelne Baugeschehen klar feststellen, dass ich den Einfluss von Bauindustrie
und Bauträgern auch bei der Entstehung solcher Gesetzesprojekte keineswegs
unterschätze. Ich nehme an, dass dies selbstverständlich der Fall ist und diese
versuchen, ihre Interessen durchzusetzen.
Ein weiteres Problem stellt für mich die Frage der
Sicherheit und der Gebäudebewirtschaftung dar. Es besteht ein dringender Bedarf
an Problemlösungen hinsichtlich der Personensicherheit in Wohnobjekten und
natürlich auch hinsichtlich der Gebäudebewirtschaftung, sprich, im Zusammenhang
mit den Betriebskosten nach der Errichtung und Baugestaltung.
Wir haben hier wirklich ein Problem, das, wie ich
glaube, nirgendwo geregelt ist. Die Menschen in Wohnobjekten sind in
Sicherheitsangelegenheiten gegenüber Personen in Betrieben nicht
gleichgestellt. Im ArbeiternehmerInnenschutzgesetz gibt es mit den dazu
gehörenden Verordnungen viele Maßnahmen zur Sicherheit dieser Personen, und
diese Maßnahmen werden natürlich eingefordert und kontrolliert. Ich meine, in
Wohnobjekten wären solche Maßnahmen auch dringend zu empfehlen. Diese gibt es
bisher jedoch noch nicht. Oft geht es nur um Kleinigkeiten. Zum Beispiel wären
mit einer verpflichtenden Notbeleuchtung Unfälle im Privathausbereich oft zu
vermeiden. Das wäre eine sinnvolle Regelung, die auch in den Privathausbereich
zu übernehmen wäre. Ein Beinbruch oder ein sonstiger Unfall kostet nämlich im
Betriebsbereich genau so viel wie im privaten Bereich. Daher ist es ganz
wichtig, dass man diese Dinge in irgendeiner Form in den Griff bekommt.
Zur Gebäudebewirtschaftung, also zur Frage der
nachfolgenden Betriebskosten: Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt
gerade angesichts der Tatsache, dass wir in eine Wirtschaftskrise
hineinrutschen. Wir werden massivste Energieprobleme haben, daher sollte
intensiv darüber nachgedacht werden, wie wir die Kosten minimieren können. Im
Hinblick darauf muss es Gebäudebewirtschaftung eines Objektes bereits in der
Planungsphase geben und nicht erst später.
Positive Ansätze gibt es bereits. Ich verweise zum
Beispiel auf den Energiepass. Ansonsten gibt es aber nicht viel. Es gibt vor
allem keine einheitliche Sicht der Gebäudebewirtschaftung in der
Vorplanungsphase. Bei modernen Bürobauten gibt es zum Beispiel sehr
kostenintensive Bereiche, vor allem wenn es sich um Glaspaläste handelt, etwa
bei der Reinigung. Das wird in der Planungsphase in keiner Weise mit
eingerechnet. Es ist bis jetzt nicht verpflichtend vorgeschrieben, dass man in
irgendeiner Form kostenminimierend zu planen hat. Und bekanntlich stellen
Reparatur- und Wartungsmaßnahmen einen hohen Kostenfaktor dar.
Außerdem fehlen ebenfalls bei vielen Bürobauten
entsprechende Beschattungsanlagen beziehungsweise sind diese nur mangelhaft,
und das ist ein Problem im Sommer. In der Folge sind oft teure Kühlanlagen
vonnöten, was wiederum eine ungemeine Kosten- und Energieverschwendung
bedeutet.
Auf die Frage des Windschutzes ist ebenfalls zu
verweisen. Wir haben diesbezüglich in Wien genügend Probleme, und wir wissen,
dass bereits in der Planungsphase vorbeugende Maßnahmen zu setzen sind, um etwa
Probleme, wie sie jenseits der Donau entstanden sind, einbremsen zu können.
Der Bereich der Reinigung ist, glaube ich, ein
Schlüsselthema. In jedem Objekt ist das eine unendliche Geschichte, wenn
Planungsfehler passiert sind, weil diese im Nachhinein kaum mehr saniert werden
können.
Leider wird außerdem, wenn die Mittel knapp werden,
doch meist in erster Linie bei der Technik und vielleicht bei der einen oder
anderen Sicherheitseinrichtung gespart.
Die angesprochene Thematik der
persönlichen Sicherheit von Personen im Privathausbereich und die Frage der
Gebäudebewirtschaftung lässt sich als gesamtheitliche Aufgabe nicht ohne
verpflichtende Befassung bereits in der Vorplanung festlegen. Den Bauherren
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