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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 83

 

Formulierung des Gesetzestextes, sondern ich glaube, entscheidend wird dann vor allem die praktische Auslegung und Verwertung dieses Gesetzesmateriales in der Praxis des täglichen Baugeschehens sein. Und da ist eben doch zu befürchten, dass ein Ermessensspielraum beibehalten werden wird und dass dieser Ermessensspielraum natürlich auch ausgeweitet werden könnte.

 

Außerdem ist auch festzustellen, dass es wesentlich weniger konkrete Einzelfestlegungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen gibt, womit natürlich allfälligen Interpretationen in der Baupraxis Tür und Tor geöffnet sind.

 

Weiters ist festzustellen, dass letztlich an der grundsätzlichen politischen Entscheidungsvornahme nichts geändert wurde. An dieser wurde nicht gerüttelt. In Bescheidform entscheidungsbefugt bleibt der Bauausschuss der jeweiligen Bezirksvertretung, und dieser ist bei seinen Entscheidungen oft genug überfordert. Das gilt natürlich vor allem für Großbauvorhaben.

 

Ich möchte auch in aller Deutlichkeit anmerken, dass politische Einflussnahme durch die Bezirksvertretungsmehrheit oder überhaupt im Rahmen der Bezirksvertretung auch nicht auszuschließen sein wird. Wir hätten uns daher in diesem Bereich betreffend die Tätigkeit des Bauausschusses in den Bezirksvertretungen gewünscht, dass es Änderungen der Entscheidungsfindungen auch dahin gehend gibt, dass ab einer gewissen Größenordnung des Bauvorhabens, wie auch immer diese festzulegen ist, auch eine Befassung des damit befassten Gemeinderatsausschusses möglich gewesen wäre.

 

Für mich stellt sich die Frage, ob die neuen Bestimmungen, wie sie vorliegen, zum Beispiel die Zerstörung von weiten innerstädtischen Bereichen verhindert werden können hätten, etwa die massiven Bausünden in der Kärntner Straße wie Fassadengestaltungen bis hinauf in den ersten Stock, Dachbodenausbauten oder Aufstockungen, sodass vom alten Haus nur der dritte oder vierte Stock übrig geblieben ist. Ich weiß nicht, ob das mit diesen nunmehrigen Formulierungen wirklich möglich gewesen wäre!

 

Generell möchte ich auch gerade in Bezug auf das einzelne Baugeschehen klar feststellen, dass ich den Einfluss von Bauindustrie und Bauträgern auch bei der Entstehung solcher Gesetzesprojekte keineswegs unterschätze. Ich nehme an, dass dies selbstverständlich der Fall ist und diese versuchen, ihre Interessen durchzusetzen.

 

Ein weiteres Problem stellt für mich die Frage der Sicherheit und der Gebäudebewirtschaftung dar. Es besteht ein dringender Bedarf an Problemlösungen hinsichtlich der Personensicherheit in Wohnobjekten und natürlich auch hinsichtlich der Gebäudebewirtschaftung, sprich, im Zusammenhang mit den Betriebskosten nach der Errichtung und Baugestaltung.

 

Wir haben hier wirklich ein Problem, das, wie ich glaube, nirgendwo geregelt ist. Die Menschen in Wohnobjekten sind in Sicherheitsangelegenheiten gegenüber Personen in Betrieben nicht gleichgestellt. Im ArbeiternehmerInnenschutzgesetz gibt es mit den dazu gehörenden Verordnungen viele Maßnahmen zur Sicherheit dieser Personen, und diese Maßnahmen werden natürlich eingefordert und kontrolliert. Ich meine, in Wohnobjekten wären solche Maßnahmen auch dringend zu empfehlen. Diese gibt es bisher jedoch noch nicht. Oft geht es nur um Kleinigkeiten. Zum Beispiel wären mit einer verpflichtenden Notbeleuchtung Unfälle im Privathausbereich oft zu vermeiden. Das wäre eine sinnvolle Regelung, die auch in den Privathausbereich zu übernehmen wäre. Ein Beinbruch oder ein sonstiger Unfall kostet nämlich im Betriebsbereich genau so viel wie im privaten Bereich. Daher ist es ganz wichtig, dass man diese Dinge in irgendeiner Form in den Griff bekommt.

 

Zur Gebäudebewirtschaftung, also zur Frage der nachfolgenden Betriebskosten: Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt gerade angesichts der Tatsache, dass wir in eine Wirtschaftskrise hineinrutschen. Wir werden massivste Energieprobleme haben, daher sollte intensiv darüber nachgedacht werden, wie wir die Kosten minimieren können. Im Hinblick darauf muss es Gebäudebewirtschaftung eines Objektes bereits in der Planungsphase geben und nicht erst später.

 

Positive Ansätze gibt es bereits. Ich verweise zum Beispiel auf den Energiepass. Ansonsten gibt es aber nicht viel. Es gibt vor allem keine einheitliche Sicht der Gebäudebewirtschaftung in der Vorplanungsphase. Bei modernen Bürobauten gibt es zum Beispiel sehr kostenintensive Bereiche, vor allem wenn es sich um Glaspaläste handelt, etwa bei der Reinigung. Das wird in der Planungsphase in keiner Weise mit eingerechnet. Es ist bis jetzt nicht verpflichtend vorgeschrieben, dass man in irgendeiner Form kostenminimierend zu planen hat. Und bekanntlich stellen Reparatur- und Wartungsmaßnahmen einen hohen Kostenfaktor dar.

 

Außerdem fehlen ebenfalls bei vielen Bürobauten entsprechende Beschattungsanlagen beziehungsweise sind diese nur mangelhaft, und das ist ein Problem im Sommer. In der Folge sind oft teure Kühlanlagen vonnöten, was wiederum eine ungemeine Kosten- und Energieverschwendung bedeutet.

 

Auf die Frage des Windschutzes ist ebenfalls zu verweisen. Wir haben diesbezüglich in Wien genügend Probleme, und wir wissen, dass bereits in der Planungsphase vorbeugende Maßnahmen zu setzen sind, um etwa Probleme, wie sie jenseits der Donau entstanden sind, einbremsen zu können.

 

Der Bereich der Reinigung ist, glaube ich, ein Schlüsselthema. In jedem Objekt ist das eine unendliche Geschichte, wenn Planungsfehler passiert sind, weil diese im Nachhinein kaum mehr saniert werden können.

 

Leider wird außerdem, wenn die Mittel knapp werden, doch meist in erster Linie bei der Technik und vielleicht bei der einen oder anderen Sicherheitseinrichtung gespart.

 

Die angesprochene Thematik der persönlichen Sicherheit von Personen im Privathausbereich und die Frage der Gebäudebewirtschaftung lässt sich als gesamtheitliche Aufgabe nicht ohne verpflichtende Befassung bereits in der Vorplanung festlegen. Den Bauherren

 

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