Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 83
leistet; und sie könnte noch viel besser sein, wenn
sie über hinreichend Personal verfügen würde. - Das ist der eine Teil.
Den anderen Teil kann ich Ihnen schon mit einem
einfachen Ja beantworten, denn selbstverständlich bin ich der Auffassung, dass
diese Kettenasylanträge, wie sie heute möglich sind, nicht möglich sein
sollten, vor allem vor dem Hintergrund dessen: Wenn sich keine neuen
Sachargumente ergeben. Wenn also ein Asylfall entschieden ist – im
rechtsstaatlichen Instanzenzug selbstverständlich -, und es gibt keine neuen
Aspekte dabei, dann soll der auch entschieden sein. Und damit kann man mit
Sicherheit auch schon einiges unterbinden. Da geht es jetzt gar nicht um
schärfere Kontrolle, sondern da geht es aus meiner Sicht eigentlich darum, dass
man völlig rechtsstaatskonform eine Entscheidung, die ein oberster Gerichtshof
fällt, auch zur Kenntnis zu nehmen hat. Das ist aus meiner Sicht eine sehr
klare Geschichte.
Auf der anderen Seite haben Sie natürlich recht: Es
gibt durch verschiedenste Umstände, die wir jetzt nicht noch einmal zu
erläutern brauchen, einen riesigen Packen von liegen gebliebenen Fällen. Das
heißt, man hat im Prinzip an dem Rechtssuchenden, der nämlich einen Asylantrag
gestellt hat, Rechtsverkürzung betrieben. Und das hat dann zu allen
Folgeproblemen geführt, vor denen wir heute stehen, wenn wir, was weiß ich, zur
Zeit rund 25 000 - oder vielleicht sind es 24 000 oder 26 000 -
Fälle haben, die nicht erledigt wurden. Das führt natürlich zu Problemen, das
ist gar keine Frage.
Daher denke ich, dass mit der Schaffung des
Asylgerichtshofs ein richtiger Schritt gesetzt wurde. Bisher allerdings ist
schon auch festzustellen - und das ist auch eine Diskussion, die insbesondere
die Landeshauptleute von Wien und Niederösterreich zu führen haben und getragen
haben -, dass schon einmal das Tempo der Erledigungen nicht rasend gestiegen
ist. Das muss ich schon auch sagen, denn: Die Anzahl der abgearbeiteten Fälle
ist zwar in absoluten Zahlen gegeben, aber es steht in etwa dieselbe Anzahl von
Fällen gegenüber, die dazugekommen sind.
Also, das ist zum Funktionieren zu bringen, das ist
überhaupt keine Frage. Da wird es nicht nur darum gehen, dass man nach
zusätzlichem Personal schreit, sondern da ist sehr wohl auch anzuschauen, wie
hoch die Effizienz in der Bearbeitung der Fälle durch diese entsprechende
Gerichtsinstanz, nämlich den Bundes-Asylgerichtshof, ist.
Ich denke, dass es aus Wiener Sicht genauso wie aus
niederösterreichischer Sicht ein hohes und massives Interesse daran gibt. Denn
wir können das nicht unmittelbar beeinflussen, aber beide Bundesländer haben
natürlich ihre Folgeprobleme, die daraus resultieren: Niederösterreich mit dem
Erstaufnahmelager Traiskirchen, Wien dadurch, dass wir die Quote sozusagen
übererfüllen. Das hängt auch ein bisschen damit zusammen, dass es andere
Bundesländer gibt, die sie bei Weitem nicht erfüllen – bei Weitem nicht
erfüllen! Und diese Unsolidarität – das sage ich ganz bewusst so -, dieses
eigentlich Im-Regen-stehen-Lassen der beiden Bundesländer Wien und
Niederösterreich in dieser Causa ist etwas, was auch sehr schwer zu akzeptieren
ist, worauf man halt hinweisen muss.
Auf der anderen Seite: Wir haben unsere
Verpflichtungen gegenüber dem Rechtsstaat. Die werden wir erfüllen, so gut das
geht, und bemühen uns eben, mit all den Folgen fertig zu werden, deren Ursache
wir nicht sind, sondern wir haben halt die Probleme, und wir versuchen, sie zu
lösen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke,
Herr Landeshauptmann.
Die 2. Anfrage (FSP - 00210-2009/0001 - KGR/LM)
wurde von Frau Abg Mag Maria Vassilakou gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet. (Am 22. Jänner 2009 fand im Wiener Rathaus eine
Sitzung der Landeshauptleutekonferenz statt. Als zu behandelndes Thema war
unter anderem der Ausbau der Wasserkraft auf der Tagesordnung. Wurde dort im
Zuge der Diskussion um die Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerk Mochovce die
Atomkraftpolitik der österreichischen Landesenergieversorger zur Sprache
gebracht und haben oder werden Sie, Herr Landeshauptmann, sich dafür einsetzen,
dass in der Landeshauptleutekonferenz ein Bekenntnis gegen den Handel
österreichischer Energieversorgungsunternehmen mit Atomstrom zu Stande kommt?)
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete! Zunächst muss ich in formaler Hinsicht darauf
hinweisen, dass die Landeshauptleutekonferenz an sich nicht dem Fragerecht hier
unterliegt, aber ich respektiere erstens die Entscheidung der Präsidiale und
zweitens natürlich das Thema - völlig fraglos, denn: Die Diskussion zwischen
den Landeshauptleuten wurde eigentlich nicht um die Frage Kernenergie geführt,
denn da herrscht eine einhundertprozentige Einigkeit – jetzt; ich kann mich an
Zeiten in Österreich erinnern, wo das anders gewesen ist, aber jetzt herrscht
absolute Einigkeit.
Wie es in der Umsetzung ausschaut, nämlich im
Hinblick auf den Stromhandel, so würde ich einmal sagen, da schaut die Sache
schon ein bisschen anders aus. Ich darf Ihnen aber jedenfalls von Wien
berichten: Es gibt ja eine Kennzeichnungspflicht, und es wird auch ausgewiesen
auf den Stromrechnungen. Und um jetzt alles sehr vereinfacht und in der
Alltagssprache zu sagen: Wien kauft keinen Atomstrom ein, und Wien kauft auch
keinen Strom ungeklärter Herkunft - sagen wir es einmal so; also diese
Paketlösungen, wie Sie wissen – ein. Wir können also mit Sicherheit sagen:
Wienstrom verkauft keinen Atomstrom.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. –
1. Zusatzfrage: Frau Abg Mag Vassilakou, bitte.
Abg Mag Maria Vassilakou
(Grüner Klub im Rathaus):
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Wie Sie wissen, das mit der
Kennzeichnungspflicht wird ja auch so geregelt, dass es einen Handel mit
Zertifikaten gibt. Das heißt, hier fließt sehr wohl Atomstrom auch durch die
Steckdosen in Wien, der aber nicht deklariert wird,
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