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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 40

 

Studien betrifft, die Kriterien eingehalten werden. Insbesondere soll es uns auch wichtig sein, dass die Ethikkommission – und das ist jetzt Teil meines Antrages – in den Krankenanstalten ihre Aufgabe unter Beachtung der entsprechenden Guideline durchführt und sich sozusagen dafür stark macht, dass Versuchspersonen für neue medizinische Methoden jedenfalls den notwendigen Schutz erhalten. Weiters soll die Ethikkommission darauf achten, dass man diesem Guideline auch gerecht wird.

 

Im Übrigen fordere ich in diesem Antrag auch, dass man rechtlich alle Anstrengungen unternimmt, um allfällige unzulässige Interessenverflechtungen zwischen Pharmaindustrie und Medizin kritisch anzuschauen und abzustellen.

 

Ich ersuche hinsichtlich dieses Antrages um sofortige Abstimmung. – Danke schön. Das war mein Schlusswort. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Meine Damen und Herren!

 

Die drei Anträge der GRÜNEN sind leider nicht ausreichend unterstützt. Ich möchte daher formell die Unterstützungsfrage stellen.

 

Wer den Antrag der Abg Dr Pilz und Dipl-Ing Margulies bezüglich „Stationäres Hospiz" unterstützt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist ausreichend. Danke schön.

 

Gleiches gilt für den Antrag bezüglich Initiative des Landes Wien für eine umfassende Gesundheitsreform. Auch hier frage ich, wer diesen Antrag unterstützt? – Danke schön.

 

Schlussendlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption im Wiener Gesundheitswesen. Auch hier muss ich die Unterstützungsfrage stellen. –

 

Sohin sind alle drei Anträge ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlungen eingebunden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Ich erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich freue mich, dass wir die Gesetzesnovelle offensichtlich einstimmig beschließen werden.

 

Zu den drei Anträgen ein paar wenige Worte: Bezüglich des stationären Hospizes haben Sie hier einen Standpunkt der Landessozialreferentinnen-Konferenz zitiert. Ich bin auch dafür, dass diesem Antrag zugestimmt wird. Ich sage nur gleich, dass derzeit die Situation so ist, dass die Krankenkassen – und zwar insgesamt, nicht nur die Wiener Gebietskrankenkasse – der Meinung sind, dass das ein Thema ist, das sie nicht betrifft.

 

Daher: Ein Reform-Pool-Projekt kann nur ein solches sein, das von beiden Partnern unterstützt wird. Ich werde das aber noch einmal entsprechend überprüfen lassen und eine Antwort geben, weil ich es natürlich für sinnvoll hielte und weil es eine Frage auch im Schnittbereich ist und daher meines Erachtens auch von beiden Bereichen finanziert werden sollte, sowohl aus ASVG-Leistungen als auch dem Gesundheitswesen.

 

Zum zweiten Antrag bezüglich der umfassenden Gesundheitsreform. Da ist die Realität die, dass es eine gültige 15a-Vereinbarung gibt, einen Staatsvertrag zwischen allen Bundesländern und dem Bund, der 2008 mit allen Ländern geschlossen wurde – ich glaube, hier auch mehrheitlich oder sogar einstimmig angenommen worden ist – und auch am Finanzausgleich hängt. Diese 15a-Vereinbarung gilt bis 2013, und da sind ganz klare Vorgaben drinnen, welche Vorbereitungen zu treffen sind für die nächste 15a-Verhandlung und -Vereinbarung, insbesondere auch hinsichtlich der Frage des ambulanten Leistungskataloges, was zum Ziel hat, dass klarer ist, welche Leistungen im extramuralen und welche im intramuralen Bereich zu erbringen sind und wo hier auch Schnittstellen und Verbindungsstellen gemacht werden.

 

Wenn Sie in das Regierungsübereinkommen die Formulierungen und Textierungen der 15a-Vereinbarung miteinbeziehen, dann ist das alles andere als substanzlos, denn neben den vielen Dingen, die richtungweisend in der Regierungsvereinbarung drinnen stehen, geht es ja darum, genau hier weiterzuarbeiten.

 

Wenn Sie hier weiters auch eine umfassende Spitalsreform fordern, dann können Sie die, glaube ich, vor allem fordern in Richtung der Bundesländer. Mit dem – und Sie sind ja voll darüber informiert –, was wir an Spitalsentwicklungsplan für die nächsten Jahre haben, sollten sich, würde ich einmal meinen, Kittsee und Hainburg beschäftigen und auch Bad Aussee mit 350 Operationen im Jahr.

 

Ich glaube, dass wir hier sehr, sehr gut unterwegs sind, und denke, dass die Umsetzung der 15a-Vereinbarung eine hinreichende Determinierung ist. Ich schlage daher vor, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

 

Zum dritten Antrag, den Sie eingebracht haben, Frau Kollegin Pilz. Das ist wieder das Motto, Kollegin Pilz spricht, und was ist das Erste oder zumindest das Dritte in dem Fall, was sie tut? Menschen das Wort im Mund umzudrehen. Denn ich habe nicht gesagt, ich bin nicht für das AKH und für genau gar nichts verantwortlich, sondern ich habe gesagt, wenn Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt des AKH eine Frage haben und zu Dingen, die der tut oder nicht tut, dann können Sie mir die Frage stellen. Ich kann diese Frage aber nicht beantworten, weil diese MitarbeiterInnen, die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter MitarbeiterInnen der MUW sind und damit in der Verantwortung des Herrn Rektors beziehungsweise in der politischen Verantwortung des Herrn Dr Hahn liegen. Ich habe daher angeraten, wenn Sie zu konkreten Ärztinnen und Ärzten Fragen haben, sagen Sie das bitte dem Kollegen Grünewald, der dann im Parlament eine Frage an den Herrn Minister Hahn stellen möge. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.

 

Aber ich freue mich sehr, dass das gar nicht zynisch war hier in Ihrer Aussage, dass Sie gesagt haben, dass die Versorgung im Wiener AKH vorbildlich und hervorragend ist. Ich glaube, das waren nicht die Worte, aber wir können es dann im Wortprotokoll nachschauen. Es waren positive Worte, die Sie dafür gefunden haben. Das ist auch gut und richtig so.

 

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