Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 40
Möglichkeiten, hier tätig zu werden.
Noch ein kleiner Verweis auf die beiden Projekte, die
wir immer wieder hier kritisiert haben: einerseits die Einbindung eines
Kinderarztes ins AKH, andererseits die Einbindung einer allgemeinmedizinischen
Ordination im SMZ-Ost. In Bezug auf das SMZ-Ost wissen wir aus den Sitzungen
der Gesundheitsplattform – hier zitiere ich –, dass man überlegt, dieses
Projekt wieder aufzulassen. Möglicherweise kann auf das Reform-Pool-Projekt
verzichtet werden durch Organisationsveränderungen.
Hinsichtlich des AKH haben wir auf Nachfrage
erfahren, dass die Fallzahlen die kinderärztliche Ordination in der Ambulanz
des AKH nicht rechtfertigen, dass man die Kostenreduktion, die sich hier
ergeben soll, als fraglich betrachtet.
Wenn man so die Reform-Pool-Projekte angeht und
solche für mich in keiner Weise nachvollziehbare Projekte etabliert, dann muss
man sich nicht wundern, wenn dieses gute Vorhaben im Ansatz stecken bleibt und
wir diese Leistungsverschiebungen nicht erreichen können.
Ich möchte also heute in dem Zusammenhang einen
Antrag einbringen für ein Reform-Pool-Projekt. Ich kann selber keines
beantragen in der Plattform, aber ich möchte anregen, hier die Situation der Hospizversorgung
zu berücksichtigen. Ich habe auch in meiner Rede zum Budget darüber gesprochen,
dass es eigentlich sehr schwer nachzuvollziehen ist für Menschen, die
Angehörige haben oder gar selbst betroffen sind und sich mit der Frage der
palliativ-medizinischen Versorgung und Hospizunterbringung zu beschäftigen
haben. Es ist schwer zu vermitteln in so einer Situation, dass man, wenn man
sich für einige Zeit in einem Hospiz unterbringen lassen möchte oder jemand
unterbringen möchte, die Leistungen aus dem Sozialbereich beansprucht, während
man auf einer Palliativstation ganz klar in der Sozialversicherung die
Kostenabdeckung hat, und dass es hohe Selbstbehalte gibt, wenn man in einem
Hospiz Aufnahme findet. Das ist für Menschen in dieser Situation sicher schwer
zu verstehen, denn es handelt sich im Prinzip um ein und dieselbe Zielgruppe.
Dass es da eigentlich Handlungsbedarf gibt, haben
schon die Landessozialreferenten in ihrer Konferenz am 12. Mai 2006
erkannt – die Frau Landesrätin ist ja in ihrer Doppelzuständigkeit hier auch
eingebunden –, und man hat hier den Standpunkt vertreten – ich zitiere: „dass
die Hospizversorgung primär über das Gesundheitssystem, zum Beispiel
Reform-Pool, abgewickelt werden soll. Dies wäre nicht zuletzt im Interesse der
betroffenen Personen und deren Angehörigen."
Wir können das nur unterstreichen, und wir meinen,
man könnte eine Finanzierung eines stationären Wiener Hospizes aus den Mitteln
des Gesundheitsfonds sicherstellen. Das wäre ein Reform-Pool-Projekt, das viel
an Vereinfachung und viel Klarheit für die betroffenen Patienten und
Patientinnen und ihre Angehörigen bringen würde.
Wir hoffen, dass dieser Antrag Ihre Zustimmung
findet, und wollen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss.
Der zweite Antrag, den ich hier einbringen möchte,
bezieht sich auf das Regierungsübereinkommen im Gesundheitsbereich. Wir
vermissen in dem Zusammenhang von den beiden Regierungspartnern ein
ausreichendes Bekenntnis zu nachhaltigen Reformen im Gesundheitswesen, die
nicht nur den GRÜNEN, sondern vielen Experten und Expertinnen auf der Seele
brennen. Diese Anstrengungen werden im Regierungsübereinkommen nicht
gespiegelt. Man hat sich nicht dazu durchringen können, die zersplitterten
Kompetenzen zu fokussieren, man entscheidet sich nicht für einen Stopp der
Selbstbehalte, und man kann sich nicht dazu durchringen, die große Bandbreite
der Krankenkassen für unser kleines Land zusammenzulegen.
Wir glauben, es ist hier Handlungsbedarf,
insbesondere auch, was den Abbau der zahllosen Akutbetten in Österreich
betrifft. Ich verweise auf die jüngste Statistik der OECD, die die jährlichen
Spitalsentlassungen pro 1 000 Einwohner für die OECD-Staaten auflistet,
und da liegt Österreich mit Frankreich mit Abstand an der Spitze. Das ist
massiv geballt, da sind wir also ganz weit ausgerissen. Würden wir uns an
vergleichbare Länder anpassen, könnte man um ein Drittel reduzieren.
So etwas geht ohnehin nicht von heute auf morgen,
aber man nimmt leider nicht die Gelegenheit wahr, ernstlich Vorhaben zu planen
und sich vielleicht auch zu streiten mit den Ländern, mit der Ärztekammer, mit
Spitalserhaltern und, und, und.
Wir meinen, dass auch dem Land Wien hier eine große
Verantwortung zukommt, weil Strukturprobleme unter anderem auch durch den
stationären Bereich vorgegeben sind, und ich stelle daher einen
Beschlussantrag:
„Der Landtag möge in dieser Legislaturperiode
einwirken, dass die künftige Regierung die notwendigen Schritte auf Bundes- und
Landesebene für eine nachhaltige Reform setzt und dass das Land Wien“ – ich
sage das jetzt alltagssprachlich – „auch seine Hausaufgaben hinsichtlich der
Strukturprobleme erledigt und die Strukturprobleme mittelfristig beseitigt.
Ich ersuche in diesem Zusammenhang um sofortige
Abstimmung des Antrages.“
Der allerletzte Antrag knüpft an die Debatte, die wir
heute morgen zum Thema Korruption geführt haben. Ich werde es daher nicht noch
einmal ausführen. Wir haben darüber schon gesprochen.
Vielleicht noch eine einzige Bemerkung zu Ihnen, Frau
Stadträtin. Sie haben hinsichtlich der Placebo-Studie im AKH gemeint, für
schwerstkranke Menschen, wie zum Beispiel depressive Menschen, wäre das ethisch
nicht gerechtfertigt. Da kann man sich meiner Meinung nach nicht darauf
verlassen, dass man das ohnehin in die Hände der Ärzte der Medizinischen
Universität gibt. Sie sind ja als Stadträtin zuständig für die ausgezeichnete
und gute Betreuung, auch im Zentralkrankenhaus AKH.
Also wir sollten schon hinschauen,
ob hier, was die
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