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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 40

 

Möglichkeiten, hier tätig zu werden.

 

Noch ein kleiner Verweis auf die beiden Projekte, die wir immer wieder hier kritisiert haben: einerseits die Einbindung eines Kinderarztes ins AKH, andererseits die Einbindung einer allgemeinmedizinischen Ordination im SMZ-Ost. In Bezug auf das SMZ-Ost wissen wir aus den Sitzungen der Gesundheitsplattform – hier zitiere ich –, dass man überlegt, dieses Projekt wieder aufzulassen. Möglicherweise kann auf das Reform-Pool-Projekt verzichtet werden durch Organisationsveränderungen.

 

Hinsichtlich des AKH haben wir auf Nachfrage erfahren, dass die Fallzahlen die kinderärztliche Ordination in der Ambulanz des AKH nicht rechtfertigen, dass man die Kostenreduktion, die sich hier ergeben soll, als fraglich betrachtet.

 

Wenn man so die Reform-Pool-Projekte angeht und solche für mich in keiner Weise nachvollziehbare Projekte etabliert, dann muss man sich nicht wundern, wenn dieses gute Vorhaben im Ansatz stecken bleibt und wir diese Leistungsverschiebungen nicht erreichen können.

 

Ich möchte also heute in dem Zusammenhang einen Antrag einbringen für ein Reform-Pool-Projekt. Ich kann selber keines beantragen in der Plattform, aber ich möchte anregen, hier die Situation der Hospizversorgung zu berücksichtigen. Ich habe auch in meiner Rede zum Budget darüber gesprochen, dass es eigentlich sehr schwer nachzuvollziehen ist für Menschen, die Angehörige haben oder gar selbst betroffen sind und sich mit der Frage der palliativ-medizinischen Versorgung und Hospizunterbringung zu beschäftigen haben. Es ist schwer zu vermitteln in so einer Situation, dass man, wenn man sich für einige Zeit in einem Hospiz unterbringen lassen möchte oder jemand unterbringen möchte, die Leistungen aus dem Sozialbereich beansprucht, während man auf einer Palliativstation ganz klar in der Sozialversicherung die Kostenabdeckung hat, und dass es hohe Selbstbehalte gibt, wenn man in einem Hospiz Aufnahme findet. Das ist für Menschen in dieser Situation sicher schwer zu verstehen, denn es handelt sich im Prinzip um ein und dieselbe Zielgruppe.

 

Dass es da eigentlich Handlungsbedarf gibt, haben schon die Landessozialreferenten in ihrer Konferenz am 12. Mai 2006 erkannt – die Frau Landesrätin ist ja in ihrer Doppelzuständigkeit hier auch eingebunden –, und man hat hier den Standpunkt vertreten – ich zitiere: „dass die Hospizversorgung primär über das Gesundheitssystem, zum Beispiel Reform-Pool, abgewickelt werden soll. Dies wäre nicht zuletzt im Interesse der betroffenen Personen und deren Angehörigen."

 

Wir können das nur unterstreichen, und wir meinen, man könnte eine Finanzierung eines stationären Wiener Hospizes aus den Mitteln des Gesundheitsfonds sicherstellen. Das wäre ein Reform-Pool-Projekt, das viel an Vereinfachung und viel Klarheit für die betroffenen Patienten und Patientinnen und ihre Angehörigen bringen würde.

 

Wir hoffen, dass dieser Antrag Ihre Zustimmung findet, und wollen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss.

 

Der zweite Antrag, den ich hier einbringen möchte, bezieht sich auf das Regierungsübereinkommen im Gesundheitsbereich. Wir vermissen in dem Zusammenhang von den beiden Regierungspartnern ein ausreichendes Bekenntnis zu nachhaltigen Reformen im Gesundheitswesen, die nicht nur den GRÜNEN, sondern vielen Experten und Expertinnen auf der Seele brennen. Diese Anstrengungen werden im Regierungsübereinkommen nicht gespiegelt. Man hat sich nicht dazu durchringen können, die zersplitterten Kompetenzen zu fokussieren, man entscheidet sich nicht für einen Stopp der Selbstbehalte, und man kann sich nicht dazu durchringen, die große Bandbreite der Krankenkassen für unser kleines Land zusammenzulegen.

 

Wir glauben, es ist hier Handlungsbedarf, insbesondere auch, was den Abbau der zahllosen Akutbetten in Österreich betrifft. Ich verweise auf die jüngste Statistik der OECD, die die jährlichen Spitalsentlassungen pro 1 000 Einwohner für die OECD-Staaten auflistet, und da liegt Österreich mit Frankreich mit Abstand an der Spitze. Das ist massiv geballt, da sind wir also ganz weit ausgerissen. Würden wir uns an vergleichbare Länder anpassen, könnte man um ein Drittel reduzieren.

 

So etwas geht ohnehin nicht von heute auf morgen, aber man nimmt leider nicht die Gelegenheit wahr, ernstlich Vorhaben zu planen und sich vielleicht auch zu streiten mit den Ländern, mit der Ärztekammer, mit Spitalserhaltern und, und, und.

 

Wir meinen, dass auch dem Land Wien hier eine große Verantwortung zukommt, weil Strukturprobleme unter anderem auch durch den stationären Bereich vorgegeben sind, und ich stelle daher einen Beschlussantrag:

 

„Der Landtag möge in dieser Legislaturperiode einwirken, dass die künftige Regierung die notwendigen Schritte auf Bundes- und Landesebene für eine nachhaltige Reform setzt und dass das Land Wien“ – ich sage das jetzt alltagssprachlich – „auch seine Hausaufgaben hinsichtlich der Strukturprobleme erledigt und die Strukturprobleme mittelfristig beseitigt.

 

Ich ersuche in diesem Zusammenhang um sofortige Abstimmung des Antrages.“

 

Der allerletzte Antrag knüpft an die Debatte, die wir heute morgen zum Thema Korruption geführt haben. Ich werde es daher nicht noch einmal ausführen. Wir haben darüber schon gesprochen.

 

Vielleicht noch eine einzige Bemerkung zu Ihnen, Frau Stadträtin. Sie haben hinsichtlich der Placebo-Studie im AKH gemeint, für schwerstkranke Menschen, wie zum Beispiel depressive Menschen, wäre das ethisch nicht gerechtfertigt. Da kann man sich meiner Meinung nach nicht darauf verlassen, dass man das ohnehin in die Hände der Ärzte der Medizinischen Universität gibt. Sie sind ja als Stadträtin zuständig für die ausgezeichnete und gute Betreuung, auch im Zentralkrankenhaus AKH.

 

Also wir sollten schon hinschauen, ob hier, was die

 

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