Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 40
Geregelt wurde auch die Frage der Anrufung des VGH zum Beispiel oder auch die Übertragung der Zuständigkeit, über Anträge zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung und in bestimmten Fällen über Kosten zu entscheiden, auf die Vorsitzenden; ein Punkt, der kritisiert wurde, der aber rechtlich, glaube ich, hier doch ganz gut gelöst wurde.
Nicht angesprochen wurde – das ist auch im
Zusammenhang mit der Aufgabenstellung des Senates zu sehen –, dass es sehr wohl
sehr lange diskutiert wurde, den Senat von sieben auf fünf Personen zu
reduzieren. In dem Zusammenhang, Monika, muss man sehr wohl darauf hinweisen,
dass eben verschiedene Sozialpartner wie Arbeiterkammer oder Architektenkammer
nicht mehr definitiv dem Senat angehört hätten, sondern nur in bestimmten
Fällen herangezogen worden wären. Ich glaube, dass in diesem Fall dieser
Kompromiss, der natürlich in den Konsequenzen und Ausweitungen dann andere
Folgen hatte, wichtig gewesen ist für diese Sozialpartner selbst.
Natürlich bringt dieser Kompromiss einige Regelungen,
die zu hinterfragen sind. Das ist von dir angesprochen worden und auch in den
Stellungnahmen, aber ich glaube trotzdem, im Gesamtinteresse war es notwendig,
hier einen Kompromiss einzugehen, um eben gewisse Nachteile für diese Sozialpartner
aus der Welt zu schaffen. Ich gehe jetzt aber nicht auf die einzelnen Punkte
ein, was das in der Konsequenz für diese zwei von mir genannten Sozialpartner
bedeutet hätte.
Faktum ist, wenn der vom Kollegen Dr Ulm
angesprochene Unabhängige Verwaltungssenat hier Platz greift, wie von ihm
gewünscht, dann hätte das schon Konsequenzen zur Folge. Es würde nämlich nicht
ein Gremium mit Beamten unseres Hauses, Akademikern künftighin, und
Sozialpartnern entscheiden, sondern da entscheidet dann ein Senat, der von uns
als Verwaltung sehr weit entfernt ist, dem keine Experten angehören, weder aus
den Kammern noch aus der Wirtschaft oder aus der Technik selbst. Deshalb glaube
ich, dass diese Novelle in diesem Punkt sehr wohl im Sinne unseres Hauses ist.
Wenn also, auch das sei ergänzt, bei diesem
Unabhängigen Verwaltungssenat Sachverständige notwendig wären, können sie
herangezogen werden, aber das würde natürlich Kosten verursachen, und das ist
auch ein Argument, warum wir einen solchen Schritt nicht gesetzt haben.
Die Evaluierung hat natürlich stattgefunden, und es
sind einige von mir ja bereits erwähnte Punkte in die Novelle aufgenommen
worden. Ich glaube, dass im Großen und Ganzen sowohl im Stadtsenat als auch bei
uns im Ausschuss sehr ausführlich auf einzelne Punkte und Paragraphen
eingegangen wurde.
Wenn die Kollegin StRin Monika Vana gemeint hat, die
Rechte des Vorsitzenden seien zu umfassend, so ergibt sich das eben aus der
klaren rechtlichen Regelung, die von den Juristen einfach als notwendig gesehen
wurden.
Die nichtakademischen Mitglieder, die hier bisher
tätig waren, werden ja weiterhin beratend oder über die Magistratsabteilungen
zur Verfügung stehen, und ich bin überzeugt davon, wenn Kenntnisse notwendig
sind, dass die jeweils sehr wohl über den Verwaltungsweg selbst einfließen
werden.
Die Stellungnahmen der AK sind angesprochen worden,
und es ist richtig, dass sie teilweise Punkte beinhalten, die jetzt keinen
Niederschlag in der Novelle gefunden haben. Das gilt auch für die hausinternen
Vorschläge. Aber noch einmal: Es ist ein Kompromiss, und bei einem Kompromiss
ist es eben nicht möglich, alle Punkte und alle Wünsche zu erfüllen.
Der Kollege Ulm hat im Gegensatz zum Ausschuss, wo
noch keine Ablehnung vorgelegen ist, heute angekündigt, dass die ÖVP-Fraktion
der Novelle nicht zustimmen wird, was uns etwas wundert, weil wir sowohl im
Stadtsenat als auch im Ausschuss eigentlich schon der Ansicht waren, dass hier
Wünsche berücksichtigt worden sind.
Es sind schon die einzelnen Punkte zur Umsetzung angesprochen
worden. Ich bin überzeugt – und so es ist ja auch geplant –, dass in weiterer
Folge dann eine Novelle für nächstes Jahr geplant ist, weitere Anpassungen
vorzunehmen oder auch Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Ich bin davon
überzeugt, dass mit dieser Novelle, die, wie gesagt, sehr ausführlich
diskutiert wurde, ein weiterer Schritt in Richtung eines besseren
Vergaberechtes gesetzt wurde.
Ich darf als Mitglied des Kontrollausschusses, der
ich diesem Gremium immerhin bald 15 Jahre angehöre, abschließend – weil
das heute auch angesprochen wurde – sagen, dass sich hier schon einiges
geändert hat gegenüber früheren Gegebenheiten. Wenn ich nur an die letzte
Kontrollausschusssitzung vorige Woche denke und wenn ich die MA 7 hernehme
mit den Richtlinien, mit dem Organisationshandbuch, so ist dies ein Punkt, der
wesentlich zu einer besseren Qualität der Auftragsvergaben im Bereich der
MA 7 geführt hat.
Ich bitte daher um Zustimmung zu der gegenständlichen
Gesetzesvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. – Bitte, Frau Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie schon ausgeführt wurde, ist auf Grund der Novelle
des Bundesvergabegesetzes 2006 eine Vielzahl an Änderungen notwendig geworden.
Im Detail hat Herr Abg Harwanegg diese ja ausgeführt.
Was auch noch wichtig ist in dem Zusammenhang, ist,
dass diese Änderungen wirklich in einem sehr konsensualen Verfahren zustande
gekommen sind. Es hat mehrere Gesprächsrunden gegeben. Auch bei der Evaluierung
war es so, dass es selbstverständlich Gespräche mit dem VKS selbst gegeben hat.
Wir haben jetzt einen Katalog an
Veränderungen
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