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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 40

 

Geregelt wurde auch die Frage der Anrufung des VGH zum Beispiel oder auch die Übertragung der Zuständigkeit, über Anträge zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung und in bestimmten Fällen über Kosten zu entscheiden, auf die Vorsitzenden; ein Punkt, der kritisiert wurde, der aber rechtlich, glaube ich, hier doch ganz gut gelöst wurde.

 

Nicht angesprochen wurde – das ist auch im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung des Senates zu sehen –, dass es sehr wohl sehr lange diskutiert wurde, den Senat von sieben auf fünf Personen zu reduzieren. In dem Zusammenhang, Monika, muss man sehr wohl darauf hinweisen, dass eben verschiedene Sozialpartner wie Arbeiterkammer oder Architektenkammer nicht mehr definitiv dem Senat angehört hätten, sondern nur in bestimmten Fällen herangezogen worden wären. Ich glaube, dass in diesem Fall dieser Kompromiss, der natürlich in den Konsequenzen und Ausweitungen dann andere Folgen hatte, wichtig gewesen ist für diese Sozialpartner selbst.

 

Natürlich bringt dieser Kompromiss einige Regelungen, die zu hinterfragen sind. Das ist von dir angesprochen worden und auch in den Stellungnahmen, aber ich glaube trotzdem, im Gesamtinteresse war es notwendig, hier einen Kompromiss einzugehen, um eben gewisse Nachteile für diese Sozialpartner aus der Welt zu schaffen. Ich gehe jetzt aber nicht auf die einzelnen Punkte ein, was das in der Konsequenz für diese zwei von mir genannten Sozialpartner bedeutet hätte.

 

Faktum ist, wenn der vom Kollegen Dr Ulm angesprochene Unabhängige Verwaltungssenat hier Platz greift, wie von ihm gewünscht, dann hätte das schon Konsequenzen zur Folge. Es würde nämlich nicht ein Gremium mit Beamten unseres Hauses, Akademikern künftighin, und Sozialpartnern entscheiden, sondern da entscheidet dann ein Senat, der von uns als Verwaltung sehr weit entfernt ist, dem keine Experten angehören, weder aus den Kammern noch aus der Wirtschaft oder aus der Technik selbst. Deshalb glaube ich, dass diese Novelle in diesem Punkt sehr wohl im Sinne unseres Hauses ist.

 

Wenn also, auch das sei ergänzt, bei diesem Unabhängigen Verwaltungssenat Sachverständige notwendig wären, können sie herangezogen werden, aber das würde natürlich Kosten verursachen, und das ist auch ein Argument, warum wir einen solchen Schritt nicht gesetzt haben.

 

Die Evaluierung hat natürlich stattgefunden, und es sind einige von mir ja bereits erwähnte Punkte in die Novelle aufgenommen worden. Ich glaube, dass im Großen und Ganzen sowohl im Stadtsenat als auch bei uns im Ausschuss sehr ausführlich auf einzelne Punkte und Paragraphen eingegangen wurde.

 

Wenn die Kollegin StRin Monika Vana gemeint hat, die Rechte des Vorsitzenden seien zu umfassend, so ergibt sich das eben aus der klaren rechtlichen Regelung, die von den Juristen einfach als notwendig gesehen wurden.

 

Die nichtakademischen Mitglieder, die hier bisher tätig waren, werden ja weiterhin beratend oder über die Magistratsabteilungen zur Verfügung stehen, und ich bin überzeugt davon, wenn Kenntnisse notwendig sind, dass die jeweils sehr wohl über den Verwaltungsweg selbst einfließen werden.

 

Die Stellungnahmen der AK sind angesprochen worden, und es ist richtig, dass sie teilweise Punkte beinhalten, die jetzt keinen Niederschlag in der Novelle gefunden haben. Das gilt auch für die hausinternen Vorschläge. Aber noch einmal: Es ist ein Kompromiss, und bei einem Kompromiss ist es eben nicht möglich, alle Punkte und alle Wünsche zu erfüllen.

 

Der Kollege Ulm hat im Gegensatz zum Ausschuss, wo noch keine Ablehnung vorgelegen ist, heute angekündigt, dass die ÖVP-Fraktion der Novelle nicht zustimmen wird, was uns etwas wundert, weil wir sowohl im Stadtsenat als auch im Ausschuss eigentlich schon der Ansicht waren, dass hier Wünsche berücksichtigt worden sind.

 

Es sind schon die einzelnen Punkte zur Umsetzung angesprochen worden. Ich bin überzeugt – und so es ist ja auch geplant –, dass in weiterer Folge dann eine Novelle für nächstes Jahr geplant ist, weitere Anpassungen vorzunehmen oder auch Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Ich bin davon überzeugt, dass mit dieser Novelle, die, wie gesagt, sehr ausführlich diskutiert wurde, ein weiterer Schritt in Richtung eines besseren Vergaberechtes gesetzt wurde.

 

Ich darf als Mitglied des Kontrollausschusses, der ich diesem Gremium immerhin bald 15 Jahre angehöre, abschließend – weil das heute auch angesprochen wurde – sagen, dass sich hier schon einiges geändert hat gegenüber früheren Gegebenheiten. Wenn ich nur an die letzte Kontrollausschusssitzung vorige Woche denke und wenn ich die MA 7 hernehme mit den Richtlinien, mit dem Organisationshandbuch, so ist dies ein Punkt, der wesentlich zu einer besseren Qualität der Auftragsvergaben im Bereich der MA 7 geführt hat.

 

Ich bitte daher um Zustimmung zu der gegenständlichen Gesetzesvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort. – Bitte, Frau Stadträtin.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wie schon ausgeführt wurde, ist auf Grund der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2006 eine Vielzahl an Änderungen notwendig geworden. Im Detail hat Herr Abg Harwanegg diese ja ausgeführt.

 

Was auch noch wichtig ist in dem Zusammenhang, ist, dass diese Änderungen wirklich in einem sehr konsensualen Verfahren zustande gekommen sind. Es hat mehrere Gesprächsrunden gegeben. Auch bei der Evaluierung war es so, dass es selbstverständlich Gespräche mit dem VKS selbst gegeben hat.

 

Wir haben jetzt einen Katalog an Veränderungen

 

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