Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 40
Fragen, im Wesentlichen auch die gleiche Antwort,
allerdings mit einem kleinen Unterschied in einem Satz, der lautet jetzt
nämlich: Im vorliegenden Fall können die in der Anfrage enthaltenen einzelnen
Fragen nicht eindeutig dem Landesbereich zugeordnet werden, weswegen wir
wieder keine Antwort geben.
Und abschließend heißt es: „Auf den Punkt gebracht
halte ich, der Landeshauptmann von Wien, daher abschließend fest, dass
angesichts der nicht trennbaren Gemengelage ihres Inhaltes die in Rede stehende
Anfrage vom Anfragerecht ausgenommen ist und einer inhaltlichen Beantwortung
nicht zugeführt werden kann." (Ironische
Heiterkeit bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! So gehen Sie mit der
Opposition um! Dann müssen Sie halt auch akzeptieren, dass Sie die
Verantwortung dafür alleine tragen. Es wird Ihnen, wie ich Sie kenne, nicht
schwerfallen, diese Gesetze alleine zu beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)
Am Schluss darf ich noch einmal darauf hinweisen,
dass es aus rechtsstaatlichen Überlegungen natürlich viel schöner wäre, als Vergabekontrolleinrichtung
statt eines Vergabekontrollsenats den UVS zu implementieren. Das ist so üblich.
Das Verwaltungshandeln in ganz Österreich soll grundsätzlich vom Unabhängigen
Verwaltungssenat überprüft werden. Das ist auch in sieben Ländern so, nur in
Salzburg und Wien nicht. Wir stellen wiederum einen Beschlussantrag, der
folgendermaßen lautet:
„Die zuständige Stadträtin möge dem Wiener Landtag
einen Entwurf einer Novelle des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes vorlegen,
der, bei gleichzeitig entsprechend zu erhöhender personeller Ausstattung des
UVS, im Nachprüfungsverfahren des materiellen Vergaberechts künftig anstelle
des Vergabekontrollsenats den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien als
Kontrollinstanz vorsieht."
Sehr geehrte Damen und Herren! Probieren Sie es mit
mehr Rechtsschutz und mit mehr Rechtsstaatlichkeit in dieser Stadt und stimmen
Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der
ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster
Redner hat sich der Abg Harwanegg zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Volkmar Harwanegg
(Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau
Landesrätin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete!
Die vorliegende Novelle zum Wiener
Vergaberechtsschutzgesetz, ein Thema, das ja schon erwähnt wurde, das heute
auch in der Fragestunde hier angesprochen wurde und vom Bürgermeister in der
Anfragebeantwortung schon sehr ausführlich behandelt wurde, ist ein Thema, das
natürlich sehr weitgehend zu sehen ist, weil es hier in der Stadt und, wie
jetzt auch vom Vorredner angesprochen, auch auf Landesebene rechtliche
Bestimmungen gibt.
Faktum ist, dass es auf Grund einer
Bundesgesetznovelle, die speziell von der Vergabe von Aufträgen handelt, die
Novelle 2006, notwendig war, auch das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz
entsprechend den bundesgesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Die Frage der Schaffung eines weisungsfreien Organs,
unter anderem auch zur Kontrolle der Angelegenheiten des öffentlichen
Auftragswesens, ist einer der wesentlichen Punkte gewesen, der
selbstverständlich jetzt auch bei uns hier Eingang findet.
In der Frage der Ergebnisse
der Evaluierung des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes war es sehr wohl
notwendig, einige Bestimmungen anzupassen.
Nun aber ganz kurz zur
bisherigen Tätigkeit des Vergabesenats, der ohnedies – diese Kritik jetzt hat
mich daher etwas verwundert – nie in Frage gestellt wurde und an dem auch nie
Kritik geübt wurde. Im Gegenteil. Wenn wir den Europäischen Gerichtshof
hernehmen, so hat dieser die hohe Qualität der Entscheidungen unseres
Vergabesenats durchaus immer sehr positiv gesehen, und auch die Prüfungen, die
eben erforderlich waren, zum Beispiel von der MA 63 im Zusammenhang mit
Vergaben, waren wirklich immer sehr positiv formuliert. Ich darf diesbezüglich
an eine der letzten Akte im Kontrollausschuss erinnern.
Die Tätigkeiten – auch dieses Thema ist hier
angesprochen worden – und die Anzahl der Geschäftsfälle, vor allem im
technischen Dienststellenbereich, sind ja nicht ohne. Das sind über 1 000
Fälle, bei Wiener Wohnen 1 500, und beim Krankenanstaltenverbund auch
1 500, also rund 4 000 Fälle, die alleine aus dieser Materie
hervorgehen; ohne Direktvergaben oder Rahmenverträge, die ja im Vergabewesen
noch extra dazukommen.
Die 85 angesprochenen Nachprüfungsverfahren, die zu
57 Prozent die angefochtenen Entscheidungen als Grundlage haben und
bestätigt wurden, zeigen schon, dass hier eine hohe Qualität unseres Senats
gegeben ist.
Nun zu den von mir schon angekündigten wesentlichen
Punkten dieser Novelle: Die Frage der Wertsicherung der Pauschalgebühren, die
Vereinheitlichung der gebührenrechtlichen Regelungen mit den bundesgesetzlichen
Bestimmungen, die Schaffung der Möglichkeit, auch Personen außerhalb unseres
Amtsbereiches in den Kontrollsenat einzuladen, die Einführung von
Zeugengebühren – auch ein sehr positiver Punkt – und natürlich auch die
Aufnahme einer Regelung für den Fall, dass Ausschreibungsunterlagen oder die
Bekanntmachung keine oder unrichtige Angaben der Vergabekontrollbehörde enthalten
sollten. Auch das, glaube ich, ist eine gute neue Formulierung in dieser
Novelle.
Dazu kommt noch die Neuregelung der Änderung der
Fristen, die notwendig ist, um den Fristenlauf bei Sonn- und Feiertagen hier
neu zu regeln, ebenso die wichtige Fristsetzung, die hier jetzt in der Novelle
ihren Niederschlag gefunden hat, nämlich die sechswöchige Entscheidungsfrist
des Senates selbst und die Übernahme von bundesgesetzlich durchgeführten
Korrekturen einzelner redaktioneller Fehler und Ungenauigkeiten, die hier auch
repariert worden sind.
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