Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 40
Es gibt eine Vielzahl von Verbesserungen. Sie sind zum Teil von den Oppositionsparteien hier aufgezählt worden. Mir ist es an dieser Stelle auch noch ganz wichtig darzustellen, dass wir auch im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ganz wesentliche Maßnahmen gesetzt haben, sodass wir eigentlich von einem Paket, von einem Katalog an Maßnahmen sprechen können, die die Vereinbarkeit neu regeln, die sie gut regeln und die zum Teil auch neue Maßnahmen, auch innovative Maßnahmen umfassen. Von der Mehrdienstleistung über die Teilzeitbeschäftigungen, über die aliquoten Urlaubsansprüche, über das Freiquartal bis hin zur Pflegefreistellung, die es nun auch stundenweise gibt - all das ist in diesem Paket vorhanden, und das ist, glaube ich, ein ganz tolles Paket für die weiblichen und männlichen Beschäftigten in dieser Stadt, die sozusagen Vereinbarungspflichten haben.
Es wurde auch angemerkt, dass wir hier im Dienstrecht
nach einem Prinzip des Gewährens vorgehen. Das möchte ich absolut zurückweisen.
Es gibt kein Prinzip des Gewährens in unserem Dienstrecht. Was es aber schon
gibt, das ist die Tatsache, dass es natürlich Maßnahmen gibt, wo es eine
Abwägung braucht, wo man schauen muss: Geht das auch im Rahmen des Dienstes?,
wie zum Beispiel beim Freijahr oder auch beim Karenzurlaub. Das ist aber auch
keine Willkür des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin, sondern da
geht es um ein wesentliches Abwägen von Bedürfnissen, auf der einen Seite von
solchen der ArbeitnehmerIn, aber auf der anderen Seite auch von Bedürfnissen
der Arbeitgeberin, die ja dafür sorgen muss, dass der Dienst letztendlich
aufrecht bleibt.
Was mir auch noch wichtig
ist, ist, dass die Bestimmungen der Arbeitszeit, die wir jetzt hier in diesem
Entwurf vorfinden, letztendlich nichts anderes tun, als dass man eine Realität,
eine tagtägliche Praxis in eine gesetzliche Maßnahme hineinformuliert. Das ist
nichts Neues. Das sind unsere Erfahrungen und die Organisation einer modernen
Verwaltung, die letztendlich hier dann auch entsprechend arbeitsrechtlich und
rechtlich abgebildet werden.
Abg Meidlinger hat es schon erwähnt, wir haben, und
darauf sind wir natürlich auch stolz, das beste Urlaubsrecht in dieser Stadt.
Wir haben versucht, viele Praxiserfahrungen, die wir mit den verschiedenen
Interessenorganisationen und auch mit den Dienststellen immer wiederum
ausgetauscht haben, hier in diesen Entwurf zu gießen. Wir haben uns, was die
Begutachtung und die Vorgangsweise insgesamt betrifft, sicher nichts
vorzuwerfen. Es ist ein sehr, sehr breit diskutierter Entwurf. Er ist ein
umfangreicher Entwurf, das stimmt, aber wir müssen jetzt auch nicht so tun, als
würde es in dieser Stadt zwei Monate geben, in denen niemand irgendetwas
arbeitet oder tut. Ganz im Gegenteil. Wir haben einen guten und einen regen
Austausch gehabt, auch in der Begutachtungsphase. Wir sind ohne Zweifel auch
stolz darauf, dass wir eigentlich von allen hier eine sehr, sehr positive
Kritik mittransportiert bekommen haben in den einzelnen Begutachtungen.
Vielleicht auch noch ganz kurz zu dem Bereich der
Behinderten. Das ist ein sehr sensibles Thema. Genau aus dem Grund haben wir
auch darauf geschaut, dass in der Vollziehung das Einvernehmen mit der
Bedienstetenvertretung hergestellt wird. Es ist auch darüber gesprochen worden,
wie wir überhaupt dafür Sorge tragen können, dass Bedienstete in dieser Stadt
länger im Dienst sein können, länger gesund sein können. Wir haben mit der
MA 3 mit dem Active-Ageing-Programm natürlich genau bewusst in diese Richtung
Maßnahmen gesetzt, mit denen wir präventiv versuchen, die Menschen, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem gesund zu erhalten. Da gibt es einen
ganzen Katalog von Maßnahmen, und ich bin auch zuversichtlich, dass wir das in
den kommenden Statistiken sehr wohl merken werden, dass wir hier ganz bewusst
und ganz intensiv Maßnahmen setzen.
Das zieht sich letztendlich durch den gesamten
Entwurf durch. Wir sind davon ausgegangen, dass wir hier ein modernes Recht
abbilden möchten, aber auch ein Recht abbilden möchten, das eben den
Bedürfnissen entspricht, aber auch die Praxis widerspiegelt. Das ist, glaube
ich, sehr, sehr gut gelungen.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch – wir haben oft
über den Umfang gesprochen, lassen Sie es mich jetzt noch einmal tun – bei der
MA 1 bedanken, denn hinter dem, was wir hier heute vorliegen haben, steckt
natürlich sehr, sehr viel Arbeit.
Ich bitte alle um Zustimmung. Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bevor wir
zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, lasse ich die
Abänderungsanträge der Grünen Fraktion abstimmen.
Der erste Abänderungsantrag betrifft die
Arbeitsaufzeichnungen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen
der Zustimmung. – Das ist Zustimmung bei der FPÖ und bei den GRÜNEN. Damit ist
das nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zum zweiten Abänderungsantrag betreffend
Anerkennung von Mehrdienstleistungen. Ich bitte jene Damen und Herren, die
diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die
Grüne Fraktion und die FPÖ. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Somit ist
dieser Antrag abgelehnt. –
Wir kommen nun zur Abstimmung über die
Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Dieses
Gesetz ist, gegen die Stimmen der GRÜNEN und der FPÖ, mehrheitlich in erster
Lesung so angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung der
Beschluss- und Resolutionsanträge der ÖVP. Der erste Antrag betrifft die
vorzeitige Versetzung in den Ruhestand von Wiener Beamtinnen und Beamten. Hier
wurde die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag beitritt, den bitte
ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die ÖVP, die Freiheitlichen und die
GRÜNEN. Das ist nicht die
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