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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 40

 

Stadt beschäftigt sein können - und gesund bei der Stadt beschäftigt sein können, so, wie wir das wollen. Ich hoffe nur, dass uns das auch gelingt, und das wird sicherlich in einigen Bereichen, da oder dort, auch Geld kosten.

 

Was das Thema Organisationsänderung betrifft, so finde ich es besonders „spannend", dass Sie hier beantragen, dass in dieser Stadt keine Organisationsänderung mehr möglich sein soll und dass eine Versetzung in den Ruhestand aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr erfolgen soll. Darf ich nur ganz kurz die Zeit ein bisschen zurückdrehen und an eine Zeit erinnern, als es eine blau-schwarze Koalition auf Bundesebene gegeben hat, wo gerade durch Sie und mit Ihrer Mitwirkung ein eigenes Gesetz, nämlich das Sozialplangesetz, geschaffen wurde, wo hunderte Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst in den Ruhestand gezwungen wurden! - Da lobe ich mir doch den Umgang der Stadt, so wie wir ihn haben. Das ist ein sozial verträglicher, das ist einer, auf den wir stolz sein können - und nicht einer, mit dem wir das wiederholen, was 2001 die Bundesregierung gemacht hat! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Genau!)

 

Wir werden diesen Antrag daher auch ablehnen, ebenso wie auch jenen zum Thema Besoldungssystem. Die Gewerkschaft verhandelt, wie wir wissen, permanent am Besoldungssystem und versucht, Verbesserungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erringen und zu erreichen. Und was den Nebengebührenkatalog betrifft, so hat es - das wissen Sie genauso gut wie ich - seine Gründe, warum diese Rechtsform gewählt wurde: Damit wir eben nicht jedes Mal eine komplette Auflistung haben.

 

Ich möchte hier nur eines feststellen: Hören Sie auf mit der Verunsicherung bei den Kolleginnen und Kollegen, denn auf die Nebengebühren, die es hier gibt, haben sie einen Rechtsanspruch. (Abg Dr Wolfgang Ulm: Im Laufe der Jahre!) Der Nebengebührenkatalog hat keine Befristung. Sollte es für das kommende Jahr keinen Beschluss über den Nebengebührenkatalog geben, dann gilt der alte Nebengebührenkatalog weiter. Und daher: Hören Sie auf zu sagen, es gebe keine Rechtssicherheit, es gebe keine Rechtsgrundlage! Die Kolleginnen und Kollegen haben einen gültigen Nebengebührenkatalog und haben Rechtsanspruch auf ihr Entgelt. Daher ist dieser Antrag von unserer Seite auch abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Die Abänderungsanträge der GRÜNEN betreffen auf der einen Seite die Frage der Arbeitszeitaufzeichnungen und „Kommt"/„Geht".

 

Ja, wir haben das als Gewerkschaft gemeinsam mit unseren grünen Freunden als Stellungnahme geschrieben, und wir haben die klare Antwort erhalten, die wir uns erwartet haben, nämlich dass dort, wo es um „Kommt"/„Geht" geht, wo es um diese Aufzeichnungen geht, vom Recht her, auch vom Arbeitsverfassungsrecht her, keine Zustimmungspflicht herrscht. Aber dort, wo es um die Frage geht, dass man kontrollieren möchte, wo es um Kontrollen geht, ist eine Vereinbarung mit der Personalvertretung jedenfalls notwendig. Und daher reicht hier dieses Informationsrecht. Und deshalb ist dieser Abänderungsantrag auch entsprechend abzulehnen.

 

Hinsichtlich des zweiten Antrags, wo es um die Überstunden geht, würde ich auch noch einmal auf das Gesetz, das wir jetzt haben, auf das Recht, das wir jetzt haben, verweisen. Wir haben in der neuen Dienstordnung, in den neuen Regelungen klare Verbesserungen. Und es war auch der Wunsch der Vertretungen, dass wir innerhalb von drei Tagen Klarheit haben, ob es eine Mehrdienstleistung war oder nicht, damit eben dann nicht die Streitigkeiten erst beginnen können. Und es gibt, wie auch mein Vorredner gesagt hat, im Gesetz genügend Begründungen, warum Überstunden und Mehrdienstleistungen auch dann, wenn sie von MitarbeiterInnen sozusagen ohne Chef und ohne Vorgesetzten gemacht werden, anerkannt werden. Und daher ist auch dieser Antrag von unserer Seite abzulehnen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche alle, dem Gesetz zuzustimmen, denn es gibt darin eine Reihe von sozialpolitischen Fortschritten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Stadt - ich denke da nur etwa an die Urlaubsverlängerungen. Alle, die hier gegen dieses Recht stimmen, stimmen in Wirklichkeit auch gegen diese sozialpolitischen Maßnahmen. Wir haben ein modernes Recht zum Thema Arbeitszeit, wir haben ein modernes Recht im Urlaubsrecht und im Bedienstetenschutz geschaffen. Wir haben mit diesem Gesetz Rechtssicherheit für Dienstgeber und Dienstnehmer geschaffen. Und wir haben ein Gesetz geschaffen, das auch den Anforderungen einer modernen Verwaltung gerecht wird.

 

Daher ersuchen wir noch einmal um Zustimmung und werden diesem Gesetz auch zustimmen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben gerade vom Abg Meidlinger viele Detailfragen noch einmal beantwortet bekommen. Lassen Sie mich daher noch einmal auf das Grundsätzliche eingehen.

 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es, glaube ich, sehr, sehr gut gelungen - viele haben über die Ausführlichkeit gesprochen, es ist ein sehr großer Wurf, und die SozialpartnerInnen haben über eine sehr, sehr lange Zeit in einer sehr bewährten Form miteinander verhandelt -, letztendlich einen Entwurf zustande zu bringen, der sowohl die Bedürfnisse, die Anliegen der Beschäftigten berücksichtigt als auch die Notwendigkeiten, die die Arbeitgeberin hier sieht. Aber natürlich findet in diesem Entwurf auch etwas Berücksichtigung, was von öffentlichem Interesse ist, nämlich dass diese Stadt so gut verwaltet wird, dass diese Stadt so funktioniert, wie sie funktioniert.

 

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