Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 40
Stadt beschäftigt sein können - und gesund bei der Stadt beschäftigt sein können, so, wie wir das wollen. Ich hoffe nur, dass uns das auch gelingt, und das wird sicherlich in einigen Bereichen, da oder dort, auch Geld kosten.
Was das Thema Organisationsänderung betrifft, so
finde ich es besonders „spannend", dass Sie hier beantragen, dass in
dieser Stadt keine Organisationsänderung mehr möglich sein soll und dass eine
Versetzung in den Ruhestand aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht
mehr erfolgen soll. Darf ich nur ganz kurz die Zeit ein bisschen zurückdrehen
und an eine Zeit erinnern, als es eine blau-schwarze Koalition auf Bundesebene
gegeben hat, wo gerade durch Sie und mit Ihrer Mitwirkung ein eigenes Gesetz,
nämlich das Sozialplangesetz, geschaffen wurde, wo hunderte Kolleginnen und
Kollegen aus dem öffentlichen Dienst in den Ruhestand gezwungen wurden! - Da
lobe ich mir doch den Umgang der Stadt, so wie wir ihn haben. Das ist ein
sozial verträglicher, das ist einer, auf den wir stolz sein können - und nicht
einer, mit dem wir das wiederholen, was 2001 die Bundesregierung gemacht hat! (Beifall
bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Genau!)
Wir werden diesen Antrag daher auch ablehnen, ebenso
wie auch jenen zum Thema Besoldungssystem. Die Gewerkschaft verhandelt, wie wir
wissen, permanent am Besoldungssystem und versucht, Verbesserungen für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erringen und zu erreichen. Und was den
Nebengebührenkatalog betrifft, so hat es - das wissen Sie genauso gut wie ich -
seine Gründe, warum diese Rechtsform gewählt wurde: Damit wir eben nicht jedes
Mal eine komplette Auflistung haben.
Ich möchte hier nur eines feststellen: Hören Sie auf
mit der Verunsicherung bei den Kolleginnen und Kollegen, denn auf die
Nebengebühren, die es hier gibt, haben sie einen Rechtsanspruch. (Abg Dr Wolfgang Ulm: Im Laufe der
Jahre!) Der Nebengebührenkatalog hat keine Befristung. Sollte es für das
kommende Jahr keinen Beschluss über den Nebengebührenkatalog geben, dann gilt
der alte Nebengebührenkatalog weiter. Und daher: Hören Sie auf zu sagen, es
gebe keine Rechtssicherheit, es gebe keine Rechtsgrundlage! Die Kolleginnen und
Kollegen haben einen gültigen Nebengebührenkatalog und haben Rechtsanspruch auf
ihr Entgelt. Daher ist dieser Antrag von unserer Seite auch abzulehnen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Die Abänderungsanträge der
GRÜNEN betreffen auf der einen Seite die Frage der Arbeitszeitaufzeichnungen
und „Kommt"/„Geht".
Ja, wir haben das als Gewerkschaft gemeinsam mit
unseren grünen Freunden als Stellungnahme geschrieben, und wir haben die klare
Antwort erhalten, die wir uns erwartet haben, nämlich dass dort, wo es um
„Kommt"/„Geht" geht, wo es um diese Aufzeichnungen geht, vom Recht
her, auch vom Arbeitsverfassungsrecht her, keine Zustimmungspflicht herrscht.
Aber dort, wo es um die Frage geht, dass man kontrollieren möchte, wo es um
Kontrollen geht, ist eine Vereinbarung mit der Personalvertretung jedenfalls
notwendig. Und daher reicht hier dieses Informationsrecht. Und deshalb ist
dieser Abänderungsantrag auch entsprechend abzulehnen.
Hinsichtlich des zweiten Antrags, wo es um die
Überstunden geht, würde ich auch noch einmal auf das Gesetz, das wir jetzt
haben, auf das Recht, das wir jetzt haben, verweisen. Wir haben in der neuen
Dienstordnung, in den neuen Regelungen klare Verbesserungen. Und es war auch
der Wunsch der Vertretungen, dass wir innerhalb von drei Tagen Klarheit haben,
ob es eine Mehrdienstleistung war oder nicht, damit eben dann nicht die
Streitigkeiten erst beginnen können. Und es gibt, wie auch mein Vorredner
gesagt hat, im Gesetz genügend Begründungen, warum Überstunden und Mehrdienstleistungen
auch dann, wenn sie von MitarbeiterInnen sozusagen ohne Chef und ohne
Vorgesetzten gemacht werden, anerkannt werden. Und daher ist auch dieser Antrag
von unserer Seite abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich ersuche alle, dem Gesetz zuzustimmen, denn es gibt darin eine
Reihe von sozialpolitischen Fortschritten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in dieser Stadt - ich denke da nur etwa an die Urlaubsverlängerungen. Alle, die
hier gegen dieses Recht stimmen, stimmen in Wirklichkeit auch gegen diese
sozialpolitischen Maßnahmen. Wir haben ein modernes Recht zum Thema
Arbeitszeit, wir haben ein modernes Recht im Urlaubsrecht und im
Bedienstetenschutz geschaffen. Wir haben mit diesem Gesetz Rechtssicherheit für
Dienstgeber und Dienstnehmer geschaffen. Und wir haben ein Gesetz geschaffen,
das auch den Anforderungen einer modernen Verwaltung gerecht wird.
Daher ersuchen wir noch einmal um Zustimmung und
werden diesem Gesetz auch zustimmen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen
und Herren! Sie haben gerade vom Abg Meidlinger viele Detailfragen noch einmal
beantwortet bekommen. Lassen Sie mich daher noch einmal auf das Grundsätzliche
eingehen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es, glaube
ich, sehr, sehr gut gelungen - viele haben über die Ausführlichkeit gesprochen,
es ist ein sehr großer Wurf, und die SozialpartnerInnen haben über eine sehr,
sehr lange Zeit in einer sehr bewährten Form miteinander verhandelt -,
letztendlich einen Entwurf zustande zu bringen, der sowohl die Bedürfnisse, die
Anliegen der Beschäftigten berücksichtigt als auch die Notwendigkeiten, die die
Arbeitgeberin hier sieht. Aber natürlich findet in diesem Entwurf auch etwas
Berücksichtigung, was von öffentlichem Interesse ist, nämlich dass diese Stadt
so gut verwaltet wird, dass diese Stadt so funktioniert, wie sie funktioniert.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular