Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 40
das beste Urlaubsrecht aller Urlaubsrechte, die in
diesem Land existieren. Ich glaube, daran sieht man, welchen Stellenwert die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Organisation haben. (Beifall bei
der SPÖ.)
Wir haben auch die EU-Richtlinie als Schutznorm im
Bedienstetenschutz umgesetzt. Das heißt, dort, wo es im Bedienstetenschutz
umzusetzen gilt, haben wir das gemacht. Wir sind hier nicht zuständig für jene
Bereiche, wo ohnehin bereits der Bund zuständig ist - Beispiel
Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz -, sind aber auch nicht zuständig bei den
ausgelagerten Unternehmungen - denn dort greift die Richtlinie direkt, das
wurde auch erwähnt, weil eine bundesgesetzliche Regelung fehlt. Hier werden wir
darauf drängen, dass es eine bundesgesetzliche Regelung gibt.
Es wurde hier auch die Frage angesprochen - ich
glaube, von Herrn StR Herzog -, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Stadtwerken hier von den Ausnahmebestimmungen der EU-Richtlinie Gebrauch machen
können. - Ja, das werden sie. Ich habe vorgestern die Vereinbarung auch dort
unterschrieben. Damit ist auch dieses Kapitel erledigt.
Wir haben - und ich möchte das noch einmal betonen -
die Opting-out-Regelung gebraucht und brauchen sie, weil wir in dieser Stadt
Dienstmodelle, Dienstarten und Dienstformen haben, wie sie eben nur eine
Kommune haben kann, wenn sie 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für die
Bevölkerung Dienst leistet. Diese Opting-out-Regelung, die hier erwähnt wurde,
ist sehr restriktiv handzuhaben, das heißt, es kann nicht willkürlich jeder
Dienststellenleiter hergehen und eine Opting-out-Regelung anwenden, sondern das
geht eben nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das geht auch nur dann, wenn
die Personalvertretung dem Dienstmodell zugestimmt hat - und erst dann werden
die einzelne Mitarbeiterin, der einzelne Mitarbeiter gefragt, ob sie von dieser
Opting-out-Regelung Gebrauch machen möchten.
Weil hier auch kritisiert wurde, dass auf keine der
Stellungnahmen Rücksicht genommen worden sei: Es wurde sehr wohl Rücksicht genommen,
gerade auch hier bei der Opting-out-Regelung, denn es ist jetzt möglich, in
diese Opting-out-Regelung nicht nur hineinzuoptieren, sondern auch wieder
hinauszuoptieren. Auch da haben wir also die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
geschützt, sodass sie hier auch wieder aussteigen können.
Was die Frage der Arbeitsruhebestimmungen und
Höchstarbeitszeitgrenzen betrifft, so wurde das alles bereits hier erwähnt. Ich
möchte das aber noch einmal betonen, weil es wichtig ist und weil es hier öfters
ein großes Missverständnis gibt: Kein Arbeitszeitmodell dieser Stadt wird
gefahren ohne Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier sind wir
vorbildlich, und hier kann sich auch die Privatwirtschaft an uns ein Beispiel
nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur Frage der Rechte, wer zuständig ist,
Personalvertretung oder Betriebsrat: Ich finde es sehr spannend, Frau Abg
Puller, dass Sie sich hier herstellen und jetzt so tun, als ob wir
Mitwirkungsrechte der Belegschaftsorgane abschaffen. Ihre eigenen Kolleginnen
und Kollegen, Ihre eigene Fraktion in der Interessenvertretung hat in einer
Betriebsratssitzung bei den Wiener Linien ein Gutachten verlangt zur
Klarstellung: Wer ist zuständig, Betriebsrat oder Personalvertretung? Parallel
dazu wurde auch dieses Gesetz geändert. Und dieses Gutachten, das ja auch Ihren
Personalvertreterinnen und Personalvertretern bekannt ist, sagt eindeutig:
Dort, wo es um das Rahmenrecht geht - ob es eine 40-Stunden-Woche oder eine
38-Stunden-Woche ist -, ist der Arbeitgeber, also die Stadt zuständig; dort, wo
es um die betriebliche Übung, um die Einteilung der Arbeitszeit vor Ort geht,
ist der Betriebsrat zuständig. - Und nichts anderes wurde hier nachvollzogen.
Ich würde auch davor warnen, davon zu sprechen, dass
wir die Kolleginnen und Kollegen ihres Mitwirkungsrechtes beraubt haben. Diese
haben ein Mitwirkungsrecht über ihre gewählten Belegschaftsorgane, und das
nehmen sie auch wahr. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir ihnen das nicht
weggenommen haben! (Beifall bei der SPÖ.)
Zu den anderen Anmerkungen:
85 Millionen EUR Mehrkosten. Das ist natürlich dann der Fall, wenn
kein einziger Beschäftigter die Opting-out-Regelung in Anspruch nimmt - und das
steht ja auch so in den finanziellen Erläuterungen drinnen. Wir gehen aber
davon aus, dass das doch viele Kolleginnen und Kollegen unterschreiben werden,
damit wir auch die Dienste so, wie wir sie haben, aufrechterhalten können.
Sonst hätten wir nämlich auch in der Versorgung der Bevölkerung womöglich
Probleme. Und wir sind ja froh, dass die Kolleginnen und Kollegen dieses
Angebot auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
Wir haben hier auch gehört, dass
die Stadt Wien eine Reihe von Pensionierungen vornimmt beziehungsweise dass wir
Organisationsänderungen und Frühpensionierungen haben. - Die Kolleginnen und
Kollegen gehen nicht freiwillig in den Ruhestand, sondern sie gehen in den
Ruhestand nach ärztlichen Attesten, wenn sie krank sind. Und das ist natürlich
ein Zustand, der uns alle miteinander nicht zufrieden stellt, dass Kolleginnen
und Kollegen krank werden, aber es gehört zum täglichen Leben, dass es
passiert, und wir liegen, was das Durchschnittsalter der Pensionierungen
betrifft, nicht anders als in der Privatwirtschaft - diese Statistiken kennen
Sie ja sehr wohl auch. Was sich geändert hat, ist der Zugang. Als Kolleginnen
und Kollegen vor 30, 35, 40 Jahren hier begonnen haben, waren natürlich
die Arbeitsbedingungen anders. Hier tut die Stadt sehr viel für die Kolleginnen
und Kollegen, hier tut die Stadt in Richtung Prävention, in Richtung
Arbeitnehmerschutz sehr, sehr viel. Und weil hier von Lippenbekenntnissen
gesprochen wurde: Auch die Lehrlinge, die bei der Stadt begonnen haben, haben
heute bereits Bewegungsunterricht, Rückenschulen, und sie bekommen auch
Ernährungsunterricht beziehungsweise Informationen über gesunde Ernährung
übermittelt, damit eben auch in Zukunft diese Kolleginnen und Kollegen lange
bei der
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular