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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 40

 

das beste Urlaubsrecht aller Urlaubsrechte, die in diesem Land existieren. Ich glaube, daran sieht man, welchen Stellenwert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Organisation haben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wir haben auch die EU-Richtlinie als Schutznorm im Bedienstetenschutz umgesetzt. Das heißt, dort, wo es im Bedienstetenschutz umzusetzen gilt, haben wir das gemacht. Wir sind hier nicht zuständig für jene Bereiche, wo ohnehin bereits der Bund zuständig ist - Beispiel Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz -, sind aber auch nicht zuständig bei den ausgelagerten Unternehmungen - denn dort greift die Richtlinie direkt, das wurde auch erwähnt, weil eine bundesgesetzliche Regelung fehlt. Hier werden wir darauf drängen, dass es eine bundesgesetzliche Regelung gibt.

 

Es wurde hier auch die Frage angesprochen - ich glaube, von Herrn StR Herzog -, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stadtwerken hier von den Ausnahmebestimmungen der EU-Richtlinie Gebrauch machen können. - Ja, das werden sie. Ich habe vorgestern die Vereinbarung auch dort unterschrieben. Damit ist auch dieses Kapitel erledigt.

 

Wir haben - und ich möchte das noch einmal betonen - die Opting-out-Regelung gebraucht und brauchen sie, weil wir in dieser Stadt Dienstmodelle, Dienstarten und Dienstformen haben, wie sie eben nur eine Kommune haben kann, wenn sie 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für die Bevölkerung Dienst leistet. Diese Opting-out-Regelung, die hier erwähnt wurde, ist sehr restriktiv handzuhaben, das heißt, es kann nicht willkürlich jeder Dienststellenleiter hergehen und eine Opting-out-Regelung anwenden, sondern das geht eben nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das geht auch nur dann, wenn die Personalvertretung dem Dienstmodell zugestimmt hat - und erst dann werden die einzelne Mitarbeiterin, der einzelne Mitarbeiter gefragt, ob sie von dieser Opting-out-Regelung Gebrauch machen möchten.

 

Weil hier auch kritisiert wurde, dass auf keine der Stellungnahmen Rücksicht genommen worden sei: Es wurde sehr wohl Rücksicht genommen, gerade auch hier bei der Opting-out-Regelung, denn es ist jetzt möglich, in diese Opting-out-Regelung nicht nur hineinzuoptieren, sondern auch wieder hinauszuoptieren. Auch da haben wir also die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt, sodass sie hier auch wieder aussteigen können.

 

Was die Frage der Arbeitsruhebestimmungen und Höchstarbeitszeitgrenzen betrifft, so wurde das alles bereits hier erwähnt. Ich möchte das aber noch einmal betonen, weil es wichtig ist und weil es hier öfters ein großes Missverständnis gibt: Kein Arbeitszeitmodell dieser Stadt wird gefahren ohne Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier sind wir vorbildlich, und hier kann sich auch die Privatwirtschaft an uns ein Beispiel nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zur Frage der Rechte, wer zuständig ist, Personalvertretung oder Betriebsrat: Ich finde es sehr spannend, Frau Abg Puller, dass Sie sich hier herstellen und jetzt so tun, als ob wir Mitwirkungsrechte der Belegschaftsorgane abschaffen. Ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen, Ihre eigene Fraktion in der Interessenvertretung hat in einer Betriebsratssitzung bei den Wiener Linien ein Gutachten verlangt zur Klarstellung: Wer ist zuständig, Betriebsrat oder Personalvertretung? Parallel dazu wurde auch dieses Gesetz geändert. Und dieses Gutachten, das ja auch Ihren Personalvertreterinnen und Personalvertretern bekannt ist, sagt eindeutig: Dort, wo es um das Rahmenrecht geht - ob es eine 40-Stunden-Woche oder eine 38-Stunden-Woche ist -, ist der Arbeitgeber, also die Stadt zuständig; dort, wo es um die betriebliche Übung, um die Einteilung der Arbeitszeit vor Ort geht, ist der Betriebsrat zuständig. - Und nichts anderes wurde hier nachvollzogen.

 

Ich würde auch davor warnen, davon zu sprechen, dass wir die Kolleginnen und Kollegen ihres Mitwirkungsrechtes beraubt haben. Diese haben ein Mitwirkungsrecht über ihre gewählten Belegschaftsorgane, und das nehmen sie auch wahr. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir ihnen das nicht weggenommen haben! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zu den anderen Anmerkungen: 85 Millionen EUR Mehrkosten. Das ist natürlich dann der Fall, wenn kein einziger Beschäftigter die Opting-out-Regelung in Anspruch nimmt - und das steht ja auch so in den finanziellen Erläuterungen drinnen. Wir gehen aber davon aus, dass das doch viele Kolleginnen und Kollegen unterschreiben werden, damit wir auch die Dienste so, wie wir sie haben, aufrechterhalten können. Sonst hätten wir nämlich auch in der Versorgung der Bevölkerung womöglich Probleme. Und wir sind ja froh, dass die Kolleginnen und Kollegen dieses Angebot auch tatsächlich in Anspruch nehmen.

 

Wir haben hier auch gehört, dass die Stadt Wien eine Reihe von Pensionierungen vornimmt beziehungsweise dass wir Organisationsänderungen und Frühpensionierungen haben. - Die Kolleginnen und Kollegen gehen nicht freiwillig in den Ruhestand, sondern sie gehen in den Ruhestand nach ärztlichen Attesten, wenn sie krank sind. Und das ist natürlich ein Zustand, der uns alle miteinander nicht zufrieden stellt, dass Kolleginnen und Kollegen krank werden, aber es gehört zum täglichen Leben, dass es passiert, und wir liegen, was das Durchschnittsalter der Pensionierungen betrifft, nicht anders als in der Privatwirtschaft - diese Statistiken kennen Sie ja sehr wohl auch. Was sich geändert hat, ist der Zugang. Als Kolleginnen und Kollegen vor 30, 35, 40 Jahren hier begonnen haben, waren natürlich die Arbeitsbedingungen anders. Hier tut die Stadt sehr viel für die Kolleginnen und Kollegen, hier tut die Stadt in Richtung Prävention, in Richtung Arbeitnehmerschutz sehr, sehr viel. Und weil hier von Lippenbekenntnissen gesprochen wurde: Auch die Lehrlinge, die bei der Stadt begonnen haben, haben heute bereits Bewegungsunterricht, Rückenschulen, und sie bekommen auch Ernährungsunterricht beziehungsweise Informationen über gesunde Ernährung übermittelt, damit eben auch in Zukunft diese Kolleginnen und Kollegen lange bei der

 

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