Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 40
erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit
abgelehnt.
Der zweite Antrag betrifft ein neues
Besoldungssystem. Hier wurde die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann sowie
an die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz
und Personal verlangt. Wer der Zuweisung beitritt, den bitte ich um ein Zeichen
mit der Hand. – Das sind die ÖVP, FPÖ und GRÜNE. Das ist nicht die
erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Das Gesetz ist in zweiter Lesung mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP
mehrheitlich beschlossen.
Freiheitliche auch? – Nein, nicht.
Wir kommen zur Postnummer 1 der Tagesordnung.
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Vergabeschutzgesetz 2007 geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau
Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um
Zustimmung.
Präsident Heinz Hufnagl: Als erste
Rednerin hat sich Frau StRin Dr Vana zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
StRin Dr Monika Vana: Danke schön! Sehr
geehrter Herr – es ist ja ein
Wechsel erfolgt – Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen!
Die GRÜNEN lehnen die Novellierung des Wiener
Vergaberechtsschutzgesetzes ab. Es liegen ja auch einige kritische
Stellungnahme von Seiten des Vergabekontrollsenates selbst, aber auch von
Seiten der Arbeiterkammer, der Magistratsabteilung 27 und der
Magistratsabteilung 69 vor.
Wir finden einerseits, dass die Novellierung übereilt
erfolgt. Die Begründung, die uns die SPÖ liefert, nämlich das
Bundesvergabegesetz nachzuvollziehen, können wir inhaltlich nicht
nachvollziehen. Die meisten inhaltlichen Punkte, die geregelt werden, sind im
Bundesvergabegesetz gar nicht vorhanden, und auch die Umsetzung der
entsprechend vorliegenden EU-Richtlinie hätte Zeit gehabt bis Ende nächsten
Jahres. Auch die Begründung einer vorliegenden Evaluierung des
Vergabekontrollsenates und des entsprechenden Gesetzes können wir nicht
nachvollziehen. Die Inhalte dieser Evaluierung liegen uns nicht vor, und der
Vergabekontrollsenat selbst war in diese Evaluierung überhaupt nicht
einbezogen. Also welche Begründung Sie hier liefern, können wir nicht
nachvollziehen, wir kennen nämlich die Ergebnisse nicht. Aber das wird
vielleicht mein Nachredner, Kollege Harwanegg, dann ausführlich erläutern,
hoffe ich, was hier die Ergebnisse der entsprechenden Evaluierung sind.
Die Hauptgründe für die Ablehnung der Novellierung
des Vergaberechtsschutzgesetzes durch die GRÜNEN sind aber inhaltliche. Es
handelt sich einerseits um die Ausweitung der Kompetenzen des Senatsvorsitzes,
denen wir nicht zustimmen, der Hauptkritikpunkt ist aber, dass für die
Mitglieder des Vergabekontrollsenates das Erfordernis eines Studienabschlusses
neu eingeführt wird, und zwar eines rechtlichen, wirtschaftlichen oder
technischen Studienabschlusses.
Es war bisher so, dass der § 3 Abs 2 des
Landesvergabegesetzes geregelt hat, dass Voraussetzung für die Mitgliedschaft
im Vergabekontrollsenat so genannte besondere Kenntnisse des Vergabewesens in
rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht waren. Wir finden auch
diesen Vergabemix, nämlich aus rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer
Hinsicht sehr wichtig. Warum es jetzt zu einer Einschränkung der Qualifikation
kommt, können wir nicht nachvollziehen.
Bgm Häupl hat heute im Zuge einer Anfragebeantwortung
gesagt, angestrebt wird eine höhere Qualität der jetzt schon hohen Qualität,
wie er es genannt hat, des Vergabekontrollsenates, also die hohe Qualität soll
weiter ausgebaut werden. Die GRÜNEN sehen das nicht so. Wir sehen das
Erfordernis eines Studienabschlusses der Mitglieder, der eigentlich nicht
unbedingt alles über eine fachliche Qualifikation aussagt, eher als
Einschränkung der Qualität, weil fachkundige, engagierte und langjährige
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hier ausgeschlossen werden. Es ist fraglich,
warum hier theoretisches Wissen über praktischem Wissen stehen soll. Es zeigt
sich da die Praxisferne des Gesetzgebers, denn jetzt ist es eigentlich so, dass
in der Regel B- oder C-Bedienstete in durchführender Funktion bei der
Nachprüfung der Vergabeaufträge eingesetzt sind, und diese Praktiker und
Praktikerinnen und ihre Erfahrung werden damit in Zukunft vom
Vergabekontrollsenat ausgeschlossen.
Das finden wir nicht richtig. Es gibt hier, wie ich
schon sagte, auch entsprechende negative Stellungnahmen der Arbeiterkammer, der
MA 27 und der MA 69. Wenn Sie uns Grünen
schon nicht glauben, darf ich Ihnen diese kurz zur Kenntnis bringen.
Die Arbeiterkammer spricht von einer überflüssigen
Änderung, die in keiner Weise die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter
erhöht.
Die MA 27 schreibt in ihrer Stellungnahme, dass
das Erfordernis des Sachverstandes der Mitglieder einer Kontrollbehörde auf die
von dieser zu beurteilten Sachverhalte abgestimmt zu sein hat. Und weiter dann:
„Da die Prüfung der Vergabeakte häufig einfache Facharbeit und
Handwerkstätigkeiten betreffen, ist zur Beurteilung dieser Leistungen der
Abschluss eines Studiums meist nicht erforderlich. Der Ausschluss von Personen,
die zwar keinen Studienabschluss, jedoch gute theoretische Kenntnisse und einen
hohen Grad an anwendungs- und praxisorientierten Fachkenntnissen aufweisen
können, könnte zudem kontraproduktiv sein."
Mit dem gleichen Argument wird
auch die geplante Fokussierung der Qualifikation auf ein abgeschlossenes
Studium seitens der MA 69 nicht befürwortet, „da" – Zitat
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