Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 59
darstellt.
Der Gesetzesänderung stimmen wir selbstverständlich
zu. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich erteile es ihr.
Abg Claudia Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!
Auch wir werden dieser Änderung des Wiener
Pflegegeldgesetzes zustimmen. Ich möchte mich auf einen Bereich konzentrieren,
nämlich auf die Änderung, die es gegeben hat, die vor allem schwerstbehinderte
und behinderte Kinder und Jugendliche betrifft. Es ist lange an der Zeit
gewesen, dass es hier zu einer Kenntnisnahme der Realität gekommen ist, eben
auch in Gesetzesform, dass es eben nicht so ist, wie es bis jetzt geregelt war,
dass der Pflegebedarf von Kindern mit Behinderung gleichzusetzen ist mit einem
Pflegebedarf von Kindern, die keine Behinderung haben. Deshalb ist es sehr,
sehr gut und wichtig, dass jetzt eine Regelung getroffen wurde, wonach auf
diesen erhöhten Pflegebedarf bei behinderten Kindern und Jugendlichen endlich
eingegangen wird und es auch zu einem Pauschalwert, der zum Pflegegeld
hinzukommt, gekommen ist.
Nicht ganz nachzuvollziehen ist, warum es im Wiener
Pfleggeldgesetz nicht zu einer Übernahme eines Punktes gekommen ist, nämlich
von § 4 Abs 7, der sehr wohl in der Regierungsvorlage des
Bundespflegegesetzes enthalten ist und wo geregelt ist, dass der Bundesminister
für Soziales und Konsumentenschutz nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates
ermächtigt ist, nähere Bestimmungen für die Beurteilung des Pflegebedarfs durch
Verordnung festzulegen. Dieser Passus, auf die Wiener Ebene umgelegt, würde bedeuten,
dass die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen sehr wohl auch in
dieses Gesetz mit hineingenommen werden würde. Dem wurde nicht Folge geleistet.
Ich werde deswegen einen Abänderungsantrag einbringen, der sich eben auf das
Mitspracherecht der Interessenvertretung bei der Beurteilung des Pflegbedarfs
bezieht.
„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der
vorliegende Gesetzesentwurf, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz, die
Pensionsordnung und das Unfallfürsorgegesetz geändert werden, soll wie folgt
geändert werden:
In Art 1 Z 1 § 4 Abs 3 bis 7
soll im Abs 7 eingefügt werden: ‚Nähere Bestimmungen für die Beurteilung
des Pflegebedarfs sind von der Landesregierung nach Anhörung der Interessenvertretung
nach § 46 Wiener Behindertengesetz durch Verordnung festzulegen.’
Und dann noch: Die Verordnung kann insbesondere eine
Reihe von Punkten festlegen, die analog der Regierungsvorlage im Bundesgesetz
sind.“
Es wurde mir im Vorfeld auch von der Frau Präsidentin
zu erklären versucht, dass man ja dann andere Interessenvertretungen auch
berücksichtigen müsste, etwa die Seniorenvertretung und andere. Natürlich hätte
man das auch machen können, nur es nicht nachzuvollziehen, warum es genau jetzt
wieder im Bereich der Behinderten und der Interessenvertretung von Menschen mit
Behinderungen nicht aufgenommen wurde. Denn wenn man sich anschaut, dass die
Aufgaben des Bundesbehindertenbeirates und die Aufgaben der
Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Wien sehr, sehr ähnlich
sind, so ist es nicht nachzuvollziehen, warum dieser Passus nicht übernommen
wurde.
Vielleicht hat sich die Meinungsbildung bei der
Sozialdemokratie geändert, und ich hoffe, dass hier zugestimmt wird. Denn es
ist, wie gesagt, nicht nachzuvollziehen, warum genau dieser Punkt in diesem
Gesetz nicht übernommen wurde. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mörk. Ich erteile es
ihr.
Abg Gabriele Mörk
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau
Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Pflege und Betreuung älterer Menschen sind zu einem
zentralen Thema nicht nur der Wiener, sondern auch der österreichischen
Sozialpolitik geworden. Derzeit beziehen rund 400 000 Frauen und Männer,
das sind rund 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung, ein Pflegegeld
nach dem Bundes- oder dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz.
In Wien sind das rund 77 000 Frauen und Männer,
davon erhalten 13 086 Personen ein Wiener Landespflegegeld. Diese Zahl
wird infolge der demographischen Entwicklung und der erfreulicherweise
steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahren weiter zunehmen.
Auch wenn durch das derzeitige Pflegevorsorgesystem
die Lage der pflegebedürftigen Menschen deutlich verbessert wurde, ist es
zweifellos erforderlich, dieses System weiterzuentwickeln und weitere Schritte
zu setzen, um das hohe Niveau der Pflegevorsorge auch in Hinkunft zu
gewährleisten.
Die Änderung des Wiener Pflegegeldgesetzes – das hat
Herr Mag Ebinger ohnehin angeführt – umfasst ja nicht nur die Erhöhung des
Pflegegeldes ab dem 1. Jänner 2009 bei den Pflegestufen 1 und 2 um
4 Prozent, den Stufen 3 bis 5 um 5 Prozent und jenes bei den Stufen 6
und 7 um 6 Prozent, erfreulicherweise gibt es noch zwei andere massive
Änderungen in diesem Pflegegeldgesetz. Das eine ist die Verbesserung bei der
Pflegeeinstufung von Wienern und Wienerinnen ab dem 15. Lebensjahr mit
einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere
einer dementiellen Erkrankung. Zusätzlich zu diesem Pflegegeld erhalten diese
Personen einen Zuschlag, der per Verordnung festgelegt wird.
Außerdem gibt es eine Verbesserung bei der
Pflegeeinstufung von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur
Vollendung des 15. Lebensjahres, an ihr jeweiliges Alter angepasst. Auch
für diese Personen gibt es einen Zuschlag, der per Verordnung festgelegt wird.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Heute in
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