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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 59

 

darstellt.

 

Der Gesetzesänderung stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich erteile es ihr.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Auch wir werden dieser Änderung des Wiener Pflegegeldgesetzes zustimmen. Ich möchte mich auf einen Bereich konzentrieren, nämlich auf die Änderung, die es gegeben hat, die vor allem schwerstbehinderte und behinderte Kinder und Jugendliche betrifft. Es ist lange an der Zeit gewesen, dass es hier zu einer Kenntnisnahme der Realität gekommen ist, eben auch in Gesetzesform, dass es eben nicht so ist, wie es bis jetzt geregelt war, dass der Pflegebedarf von Kindern mit Behinderung gleichzusetzen ist mit einem Pflegebedarf von Kindern, die keine Behinderung haben. Deshalb ist es sehr, sehr gut und wichtig, dass jetzt eine Regelung getroffen wurde, wonach auf diesen erhöhten Pflegebedarf bei behinderten Kindern und Jugendlichen endlich eingegangen wird und es auch zu einem Pauschalwert, der zum Pflegegeld hinzukommt, gekommen ist.

 

Nicht ganz nachzuvollziehen ist, warum es im Wiener Pfleggeldgesetz nicht zu einer Übernahme eines Punktes gekommen ist, nämlich von § 4 Abs 7, der sehr wohl in der Regierungsvorlage des Bundespflegegesetzes enthalten ist und wo geregelt ist, dass der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz nach Anhörung des Bundesbehindertenbeirates ermächtigt ist, nähere Bestimmungen für die Beurteilung des Pflegebedarfs durch Verordnung festzulegen. Dieser Passus, auf die Wiener Ebene umgelegt, würde bedeuten, dass die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen sehr wohl auch in dieses Gesetz mit hineingenommen werden würde. Dem wurde nicht Folge geleistet. Ich werde deswegen einen Abänderungsantrag einbringen, der sich eben auf das Mitspracherecht der Interessenvertretung bei der Beurteilung des Pflegbedarfs bezieht.

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der vorliegende Gesetzesentwurf, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz, die Pensionsordnung und das Unfallfürsorgegesetz geändert werden, soll wie folgt geändert werden:

 

In Art 1 Z 1 § 4 Abs 3 bis 7 soll im Abs 7 eingefügt werden: ‚Nähere Bestimmungen für die Beurteilung des Pflegebedarfs sind von der Landesregierung nach Anhörung der Interessenvertretung nach § 46 Wiener Behindertengesetz durch Verordnung festzulegen.’

 

Und dann noch: Die Verordnung kann insbesondere eine Reihe von Punkten festlegen, die analog der Regierungsvorlage im Bundesgesetz sind.“

 

Es wurde mir im Vorfeld auch von der Frau Präsidentin zu erklären versucht, dass man ja dann andere Interessenvertretungen auch berücksichtigen müsste, etwa die Seniorenvertretung und andere. Natürlich hätte man das auch machen können, nur es nicht nachzuvollziehen, warum es genau jetzt wieder im Bereich der Behinderten und der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen nicht aufgenommen wurde. Denn wenn man sich anschaut, dass die Aufgaben des Bundesbehindertenbeirates und die Aufgaben der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Wien sehr, sehr ähnlich sind, so ist es nicht nachzuvollziehen, warum dieser Passus nicht übernommen wurde.

 

Vielleicht hat sich die Meinungsbildung bei der Sozialdemokratie geändert, und ich hoffe, dass hier zugestimmt wird. Denn es ist, wie gesagt, nicht nachzuvollziehen, warum genau dieser Punkt in diesem Gesetz nicht übernommen wurde. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mörk. Ich erteile es ihr.

 

Abg Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Pflege und Betreuung älterer Menschen sind zu einem zentralen Thema nicht nur der Wiener, sondern auch der österreichischen Sozialpolitik geworden. Derzeit beziehen rund 400 000 Frauen und Männer, das sind rund 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung, ein Pflegegeld nach dem Bundes- oder dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz.

 

In Wien sind das rund 77 000 Frauen und Männer, davon erhalten 13 086 Personen ein Wiener Landespflegegeld. Diese Zahl wird infolge der demographischen Entwicklung und der erfreulicherweise steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahren weiter zunehmen.

 

Auch wenn durch das derzeitige Pflegevorsorgesystem die Lage der pflegebedürftigen Menschen deutlich verbessert wurde, ist es zweifellos erforderlich, dieses System weiterzuentwickeln und weitere Schritte zu setzen, um das hohe Niveau der Pflegevorsorge auch in Hinkunft zu gewährleisten.

 

Die Änderung des Wiener Pflegegeldgesetzes – das hat Herr Mag Ebinger ohnehin angeführt – umfasst ja nicht nur die Erhöhung des Pflegegeldes ab dem 1. Jänner 2009 bei den Pflegestufen 1 und 2 um 4 Prozent, den Stufen 3 bis 5 um 5 Prozent und jenes bei den Stufen 6 und 7 um 6 Prozent, erfreulicherweise gibt es noch zwei andere massive Änderungen in diesem Pflegegeldgesetz. Das eine ist die Verbesserung bei der Pflegeeinstufung von Wienern und Wienerinnen ab dem 15. Lebensjahr mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer dementiellen Erkrankung. Zusätzlich zu diesem Pflegegeld erhalten diese Personen einen Zuschlag, der per Verordnung festgelegt wird.

 

Außerdem gibt es eine Verbesserung bei der Pflegeeinstufung von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, an ihr jeweiliges Alter angepasst. Auch für diese Personen gibt es einen Zuschlag, der per Verordnung festgelegt wird.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute in

 

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